Erfahre, was du im Referendariat NRW verdienen kannst – Dein Einkommen erhöhen!

Verdienst Referendariat NRW

Du fragst Dich, was man im Referendariat NRW verdient? Keine Sorge, das ist eine ganz normale Frage. In dieser Einleitung werden wir uns anschauen, wie viel Gehalt Referendare in NRW erhalten. Wir werden uns auch ansehen, welche Faktoren Dein Gehalt beeinflussen können. Also, lass uns loslegen und schauen, was Du als Referendar in NRW verdienen kannst.

In NRW verdient man im Referendariat im ersten Jahr etwa 2.400 Euro brutto im Monat. Im zweiten und dritten Jahr steigt das Gehalt auf rund 2.700 Euro und im vierten Jahr auf circa 3.100 Euro brutto im Monat.

Ausbildungsvergütung: 1540€ + 70% Anwärtersonderzuschlag

Derzeit beträgt der Grundbetrag der Ausbildungsvergütung 1540,00 Euro. Darüber hinaus gibt es einen Anwärtersonderzuschlag von 70 %. Damit kannst Du während des gesamten Ausbildungszeitraums zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. So kannst Du Deine Ausbildung besser meistern und hast einen finanziellen Spielraum, um Dir zusätzliche Dinge zu leisten.

Lehrer mit A13: Grundgehalt, Zuschläge und Familienzuschlag

Du hast als Lehrer mit A 13 eine vergleichsweise gute Vergütung. Je nach Bundesland schwankt das Einstiegsgehalt zwischen 4222,31 Euro (Rheinland-Pfalz) und 4774,01 Euro (Bayern). Zu deinem Grundgehalt kannst du noch weitere Zuschläge und Zulagen hinzurechnen, die eventuell anfallen. Der Familienzuschlag ist besonders attraktiv für Lehrer mit Kindern, da er dein Gehalt um ein paar hundert Euro erhöht.

Lehrerinnen und Lehrer: Einstiegslohn in Besoldungsgruppe A13 steigt auf 4387,99 Euro

Seit dem Schuljahr 2021/2022 werden alle Lehrerinnen und Lehrer nach Besoldungsgruppe A 13 bezahlt. Derzeit beträgt der Einstiegslohn in dieser Gruppe 4387,99 Euro. Damit erhalten die Lehrerinnen und Lehrer ein höheres Gehalt als in früheren Jahren. Zudem wurde eine Gehaltserhöhung für bestehende Lehrerinnen und Lehrer vereinbart, die bereits vor dem Schuljahr 2021/2022 Besoldungsgruppe A 13 erreicht hatten. Diese wurden nach einer Besoldungserhöhung der Tarifbeschäftigten des Landes Berlin um 3,5 Prozent nochmals um 1,5 Prozent erhöht. Dadurch bekommen sie eine zusätzliche finanzielle Anerkennung für ihre Arbeit.

Gehälter für Juristen im höheren Dienst: Einstiegsgehalt und Unterschiede je nach Bundesland

Als Jurist im höheren Dienst kannst Du Dich über ein vergleichsweise gutes Gehalt im Berufseinstieg freuen. In Rheinland-Pfalz liegt Dein Einstiegsgehalt in der Gruppe A13 Stufe 3 bei 3971 Euro brutto, in Mecklenburg-Vorpommern sogar nur etwas darunter. In Sachsen kannst Du mit knapp 4200 Euro am besten verdienen. Allerdings unterscheiden sich die Gehälter je nach Bundesland noch viel stärker, wenn man weitere Stufen der Gruppe A13 betrachtet. In Rheinland-Pfalz erhöht sich zum Beispiel Dein Gehalt schon auf deutlich mehr als 5000 Euro, wenn Du in die höchste Stufe aufsteigst. Auch die unterschiedlichen Zulagen sind je nach Bundesland unterschiedlich und können Dein Einkommen noch einmal erhöhen.

 Gehaltsinformationen fuer das Referendariat in NRW

Gehaltsanspruch Gymnasiallehrer:in: A13 Besoldungsordnung & mehr

Du hast eine Frage zu deinem Gehaltsanspruch als Gymnasiallehrer:in? In den meisten Bundesländern ist es so, dass Gymnasiallehrer:innen grundsätzlich in die Besoldungsordnung A13 eingruppiert werden. Damit sind sie die am besten bezahlten Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen. Das ist eine der wenigen Gemeinsamkeiten, was die Gehaltsregelungen zwischen den Bundesländern angeht. Wie sich dein Gehalt genau zusammensetzt, hängt aber von deinem Bundesland und deiner Schulform ab. Am besten informierst du dich deshalb beim zuständigen Landesamt. Dort bekommst du alle wichtigen Informationen zu deinem Gehalt und kannst auch prüfen, ob du vielleicht Anspruch auf eine Sonderzahlung oder eine Gehaltserhöhung hast.

Unterschiede in der Besoldung von Lehrern an Realschule, Gymnasium, Grundschule und Mittelschule

Der Unterschied in der Besoldung von Realschul- und Gymnasiallehrern im Vergleich zu Grundschul- und Mittelschullehrern ist enorm. Dies liegt an der sehr differenzierten Besoldungstabelle. So werden Realschul- und Gymnasiallehrer in der höchsten Gruppe (A13) eingestuft und somit deutlich höher vergütet, als Grundschul- und Mittelschullehrer in der Gruppe A12. Umso höher die Einstufung, desto höher die Bezahlung. Das heißt, dass Lehrer an höheren Schulen mehr verdienen als jene, die an Grundschulen und Mittelschulen unterrichten. Trotzdem ist die Arbeit an allen Schultypen äußerst wichtig und lässt sich nicht vergleichen.

Lehrer A 12 werden am 1. August 2026 in A 13 überführt

Ab dem 1. August 2026 werden alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I der Besoldungsgruppe A 12 kraft Gesetzes in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 überführt. Diese Regelung betrifft sowohl Lehrer der allgemeinbildenden als auch der berufsbildenden Schulen. Da es sich hier um eine gesetzliche Regelung handelt, müssen alle betroffenen Lehrkräfte die Änderung zum 1. August 2026 akzeptieren. Diese Anpassung wird eine deutliche Erhöhung der Besoldungsgruppe A 12 beinhalten. Dadurch erhalten alle Lehrkräfte einen Anspruch auf eine höhere Bezahlung sowie auf weitere Vorteile und Zusatzleistungen. Wir hoffen, dass diese Änderung den betroffenen Lehrkräften eine bessere finanzielle Absicherung und mehr Sicherheit bietet.

Referendariat NRW: 14 Wochenstunden Schulausbildung & 7 Wochenstunden Seminarausbildung

Im Rahmen des Referendariats in NRW sind für Dich durchschnittlich 14 Wochenstunden Schulausbildung und sieben Wochenstunden Seminarausbildung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) vorgesehen. Während des Schulunterrichts erhältst Du eine Einweisung in die Unterrichtsvorbereitung, in die Unterrichtsdurchführung und in die Unterrichtsnachbereitung. Außerdem hast Du die Möglichkeit, in einer Schule eine Unterrichtspraxis zu erwerben. Während des Seminars werden Dir verschiedene Unterrichtsmethoden vorgestellt und wichtige Theoriekenntnisse vermittelt. Es ist eine sehr gute Gelegenheit, sich auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten und ein fundiertes Wissen über die verschiedenen Lehrmethoden zu erhalten.

Erfolgreich die Staatsprüfung für Erzieher absolvieren

Am Ende des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes steht die Staatsprüfung, die an das Kerncurriculum und die Kompetenzen und Standards der OVP angelehnt ist. Diese beinhaltet eine schriftliche Prüfung, ein Kolloquium und ein kommissionelles Verfahren. Im Rahmen der schriftlichen Prüfung müssen die Prüflinge Fragen zu den Themen Bildungs- und Erziehungswissenschaften, Pädagogische Psychologie und Didaktik, Rechts- und Verwaltungswesen, Grundlegende Fragen des Berufsfeldes sowie ihres Fachgebietes beantworten. Im Kolloquium werden sie auf ihre praktische Arbeit geprüft. Im kommissionellen Verfahren müssen sie einen Lebenslauf vorlegen, der ihre berufliche Entwicklung nachvollziehbar macht. Außerdem müssen sie eine schriftliche Arbeit einreichen, die ein pädagogisches Thema behandelt.

Absolventen, die die Staatsprüfung erfolgreich bestehen, erhalten das Zertifikat „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ und sind dann berechtigt, in Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und Erziehung zu arbeiten.

Durchschnittsalter Referendar*innen in Deutschland: 30,8 Jahre

Du fragst Dich, wie alt Referendar*innen im Durchschnitt sind? Dann haben wir eine gute Nachricht für Dich: Laut Statistischem Bundesamt beträgt das Durchschnittsalter der Referendar*innen in Deutschland über alle Schulformen hinweg 30,8 Jahre. Doch es gibt auch hier Unterschiede: So ist das Durchschnittsalter der Referendar*innen an Grundschulen mit 28,2 Jahren etwas niedriger als das Durchschnittsalter an Gymnasien, das mit 31,4 Jahren etwas höher liegt.

verdienst im Referendariat NRW

Erkrankung: Ärztliche Bescheinigung & Regeln prüfen

Du musst bei mehr als drei Fehltagen unbedingt eine ärztliche Bescheinigung bei deiner Schulleitung einreichen. Auf dieser Bescheinigung muss die voraussichtliche Dauer der Erkrankung vermerkt sein. Zusätzlich musst du eine Kopie der Bescheinigung an dein Studienseminar schicken. Es ist aber wichtig, dass du vorher überprüfst, ob die Regeln deines Studienseminars von dieser Bestimmung abweichen.

Kündigung droht bei häufiger Krankmeldung: Bleib gesund!

Du musst aufpassen, wenn Du häufig krank bist! Denn wenn Du Dich innerhalb von drei Jahren mehr als 30 Tage krank gemeldet hast, droht Dir eine Kündigung. Meistens handelt es sich dabei um sogenannte Kurzerkrankungen. Aber auch wenn Du länger als 30 Tage arbeitsunfähig bist, besteht die Gefahr, dass Dein Arbeitgeber Dich kündigt. Daher solltest Du versuchen, möglichst gesund zu bleiben – denn das ist schließlich in Deinem eigenen Interesse!

Krankmeldung: Wie lange sollte man krankgeschrieben sein?

Grundsätzlich liegt es im Ermessen deines Arztes, wie lange er dich krankschreibt. Laut den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) sollte man jedoch nicht länger als zwei Wochen (oder ein Monat in Ausnahmefällen) krankgeschrieben sein. Manchmal ist es jedoch notwendig, länger krankgeschrieben zu sein, doch solltest du in diesem Fall immer mit deinem Arzt sprechen und nach einer anderen Lösung suchen. Eventuell kann er dir eine Teilzeitkrankmeldung ausstellen, sodass du trotz Krankheit noch arbeiten kannst.

Lehrerin/Lehrer: Sichere Dir ein top Gehalt und einen sorgenfreien Lebensstil

Du hast es als Lehrerin oder Lehrer nicht immer leicht. Aber eines ist sicher: Du kannst dir ein gutes Gehalt sichern. Grundsätzlich stehst Du als Lehrerin oder Lehrer an der Spitze der Gehaltsleiter. Das bedeutet, dass Du eines der höchsten Gehälter im Vergleich zu anderen Berufen beziehst. Zwar gibt es auch Ausnahmen, aber allgemein ist das Gehalt eines Lehrers als äußerst attraktiv zu bezeichnen. Dank eines guten Grundgehalts und vielen Sonderzahlungen kannst du dir einen sorgenfreien Lebensstil leisten. Der große Vorteil: Du hast immer ein regelmäßiges Einkommen und musst keine Angst haben, dass es mal nicht ausreichend ist. Du kannst also selbst entscheiden, wie du dein Geld ausgibst.

Vorteile eines Alumniausweises: Vergünstigungen auch nach dem 1 Staatsexamen

Nach dem 1 Staatsexamen bist Du zwar kein Student mehr, das bedeutet aber nicht, dass Du auf die vielen Vergünstigungen, die Dir im Laufe Deines Studiums zur Verfügung gestanden haben, verzichten musst. Denn es gibt einige Möglichkeiten, auch nach dem 1 Staatsexamen noch von verschiedenen Vergünstigungen zu profitieren. Zum Beispiel kann man sich bei einigen Universitäten einen Alumniausweis ausstellen lassen, mit dem man noch viele Jahre nach dem Abschluss von verschiedenen Rabatten und Ermäßigungen im Einzelhandel, im Kino oder im Freizeitpark profitieren kann. Auch einige Unternehmen bieten Absolventen noch lange nach dem Examen Vergünstigungen an. Es lohnt sich also, nach solchen Möglichkeiten Ausschau zu halten.

Kindergeld & Steuerfreibeträge für Referendariat ab 2012

Seit dem Jahr 2012 haben Eltern, deren Kinder das Referendariat absolvieren, einen Anspruch auf Kindergeld oder steuerliche Freibeträge. Dieser Anspruch ist an das Ausbildungsdienstverhältnis geknüpft, das die Zweitausbildung des Kindes regelt. Es spielt dabei keine Rolle, wie hoch das Einkommen des Kindes ist. Eltern können daher beruhigt sein, dass sie auf jeden Fall eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn ihr Kind das Referendariat absolviert.

Steuerklasse 6: Steuern zurück erhalten durch Steuererklärung

Du erhältst auf deiner Lohnsteuerkarte eine Einstufung in Steuerklasse 6, da du neben deinem Referendariat (Hauptbeschäftigung) eine weitere Beschäftigung hast. Zwar sind die Abzüge ziemlich hoch, aber auch du hast die Möglichkeit, Steuern zurückzuerhalten, wenn du eine Steuererklärung abgibst.

Je nach Höhe deiner Einkünfte kann es sich für dich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Dabei werden deine Einkünfte und Ausgaben gegenübergestellt und du kannst eventuell einen Teil deiner Steuern zurückerhalten. Es lohnt sich in jedem Fall, sich darüber zu informieren und einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, falls du Fragen hast.

NRW Referendare: 1104€ Beihilfe + Bis zu 1656€ mit Nebenverdienst

Du als Referendar in Nordrhein-Westfalen bekommst eine schöne Beihilfe von 1104 Euro. Super, denn damit kannst du dir schon einiges leisten. Aber es geht noch besser: Durch deinen Nebenverdienst kannst du dein Einkommen noch auf bis zu 1656 Euro erhöhen, ohne dass deine Beihilfe gekürzt wird. Ganz im Gegensatz zu Hamburg und Sachsen: Hier ist die Beihilfe bei 500 Euro Nebenverdienst gestoppt. Aber in NRW hast du Glück: Hier kannst du dein Einkommen so steigern, wie du möchtest.

Gehalt im Referendariat: Wie viel kommt in Deine Tasche?

Du fragst Dich, wie viel Du vom Brutto-„Gehalt“ im Referendariat tatsächlich in Deiner Tasche hast? Abhängig von Deiner Steuerklasse und dem Bundesland, in dem Du Referendar bist, ist das unterschiedlich. Normalerweise wird Dir vom Brutto-Gehalt zuerst die Lohnsteuer abgezogen. Da Rechtsreferendare in allen Bundesländern außer Thüringen keinen Beamtenstatus mehr haben, werden außerdem teilweise auch die Sozialversicherungsbeiträge fällig. Wie hoch diese Beiträge sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bei Steuerklasse 1 verbleiben also etwas über 800 Euro beim Empfänger. Doch auch dieser Betrag ist nicht das Ende der Fahnenstange. Denn neben dem Brutto-Gehalt erhältst Du im Referendariat noch andere Zuschläge wie beispielsweise die Fahrtkostenpauschale. Diese ist ein fixer Betrag, der Dir jeden Monat zusätzlich ausgezahlt wird. Die Höhe der Fahrtkostenpauschale ist ebenfalls von Bundesland zu Bundesland verschieden. So kannst Du auch hier unterschiedliche Beträge erhalten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Du im Referendariat ein gutes Gehalt erhältst und auch noch weitere Zuschläge bekommst.

Schlussworte

Im Referendariat in Nordrhein-Westfalen kannst du in der Regel mit einer Vergütung von etwa 1.800 Euro brutto im Monat rechnen. Dieser Betrag wird in der Regel abhängig von deinem Abschluss und deiner Berufserfahrung erhöht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Referendare in NRW ein anständiges Gehalt bekommen. Du solltest aber immer die unterschiedlichen Faktoren im Blick behalten, die es beeinflussen können, wie zum Beispiel Dein persönliches Einkommen, das Land und die Art des Referendariats.

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