Wann ist der beste Zeitpunkt zum Fällen von Bäumen in NRW? So nutzen Sie die besten Zeiten!

NRS-Richtlinien für den Fällvorgang von Bäumen

Hallo zusammen! Du hast dich bestimmt schon mal gefragt, wann man in NRW Bäume fällen darf? In diesem Artikel werden wir uns genau damit beschäftigen und schauen, welche Regeln es dazu gibt. Lass uns also loslegen und schauen, was man zu diesem Thema wissen muss!

In NRW dürfen Bäume nur dann gefällt werden, wenn sie eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die Gesundheit der Menschen darstellen oder wenn die Fällung aufgrund einer behördlichen Anordnung erforderlich ist. Ansonsten ist das Fällen von Bäumen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde erlaubt.

Baumfällen: Genehmigung einholen? Prüfe hier!

Du möchtest einen Baum fällen? Dann musst du dir zuerst Gedanken machen, ob du eine Genehmigung brauchst oder nicht. Grundsätzlich gilt: Egal ob der Baum geschützt ist oder nicht, in den meisten Fällen musst du eine Genehmigung einholen. Einige Bundesländer schützen Laub- und Nadelbäume, die einen Stammumfang von ca. 60 bis 80 cm haben. Aber Vorsicht: Obstbäume sind meist von dieser Regelung ausgenommen und müssen nicht unbedingt genehmigt werden. Informiere dich also am besten vorher, damit du auf der sicheren Seite bist!

Fällen von Bäumen im eigenen Garten: BNatSchG & Baumschutzsatzungen

Du möchtest einen Baum in deinem Garten fällen? Grundsätzlich gilt laut dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Erlaubnis, Bäume im eigenen Garten zu roden. Dieser Grundsatz ist im § 39, Absatz 5, Satz 3 BNatSchG verankert. Allerdings können durch eigene Baumschutzsatzungen zusätzliche Regelungen gelten, die du unbedingt beachten solltest. In vielen Städten und Gemeinden gibt es daher besondere Baumschutzsatzungen. Informiere dich deshalb vorab bei deiner Gemeinde, was du beachten musst. So kannst du sichergehen, dass du dich an alle gesetzlichen Vorgaben hältst.

Bundesnaturschutzgesetz § 5 Nr. 2: Fällen von Bäumen verboten

Laut § 5 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es Dir während der Zeit vom 1. März bis zum 30. September untersagt, Bäume, Hecken oder Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Es ist wichtig, dass Du Dich an diese Regelung hältst, denn zu dieser Zeit sind viele Tiere und Pflanzen besonders aktiv und schlüpfen aus Eiern oder werden geboren. In dieser Zeit ist es für sie besonders wichtig, geschützte Nistplätze und einen ausreichenden Nahrungsvorrat zu haben. Verstöße gegen dieses Gesetz können hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Daher ist es ratsam, bevor Du einen Baum, eine Hecke oder ein Gebüsch fällst, eine Genehmigung dafür einzuholen und auf naturschutzrechtliche Bestimmungen zu achten.

Baumfällen im Garten: Wann ist es erlaubt?

Du hast vielleicht schon einmal überlegt, ob Du Dir einen Baum in Deinem Garten fällen sollst. Doch wann ist es erlaubt, einen Baum zu fällen? Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen von Oktober bis einschließlich Februar erlaubt. Das gilt auch in Gemeinden, die keine Baumschutzsatzung haben. Allerdings ist es in manchen Bundesländern auch erlaubt, Bäume zu fällen, wenn sie eine Gefahr für die Verkehrssicherheit, die Gesundheit oder das Eigentum einer Person darstellen. Es ist also wichtig, dass Du Dich vorher bei der zuständigen Behörde über die lokalen Regelungen informierst.

Baumfällungen NRW Fallwurftechnik

Baumfällen auf eigenem Grundstück: Was du beachten musst

Du möchtest auf deinem Grundstück einen Baum fällen? Dann solltest du vorsichtig sein, denn laut Bundesnaturschutzgesetz darfst du theoretisch ganzjährig Bäume fällen. Allerdings legen viele Kommunen eigene Baumschutzsatzungen fest, die das ungenehmigte Fällen bestimmter Bäume verbieten. Wenn du dennoch ohne Genehmigung einen Baum fällen möchtest, musst du mit hohen Strafen rechnen. In manchen Fällen können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Daher ist es wichtig, dass du dir im Vorfeld über die jeweiligen Vorschriften informierst und dir gegebenenfalls eine Genehmigung einholst.

Fällen von Bäumen: Ausnahmen und Bestimmungen

Im Allgemeinen ist es während der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres untersagt, Bäume zu fällen. Solltest Du dennoch in dieser Zeit einen Baum fällen wollen, benötigst Du dafür eine Ausnahmegenehmigung. Diese kannst Du bei der zuständigen Behörde beantragen. Allerdings solltest Du bedenken, dass es einige Gründe gibt, die eine Fällung während der besagten Zeit nicht zulassen. Dazu zählen beispielsweise die Gefährdung durch Sturm und Schnee, die Vorkommen besonders schützenswerter Arten sowie naturschutzrechtliche Bestimmungen. Daher ist es vor einer Fällung wichtig, die jeweilige Situation zu prüfen und im Zweifelsfall eine Ausnahmegenehmigung einzuholen.

Fällung eines Baumes – Kosten, Aufgabe & Sicherheit

Du möchtest einen Baum fällen lassen? Wenn er 15 Meter hoch ist, kannst Du für ungefähr 250 bis 540 Euro eine Fällung in einem Stück bekommen. Bei einem Baum, der 20 Meter hoch ist, kommst Du auf Kosten von 300 bis 840 Euro, wenn er Stück für Stück gefällt wird. Wichtig ist, dass Du auf professionelle Fäller zurückgreifst, die sich sicher und sorgfältig um die Aufgabe kümmern. Sie werden die Fällung schnell und sauber durchführen und auch den entstandenen Schaden an der Umgebung minimieren. So kannst Du sicher sein, dass Du keine bösen Überraschungen erlebst!

Geschützter Baum: Stammumfang & Höhe prüfen

Du willst wissen, ob der Baum, den du gerade gepflanzt hast, geschützt ist? Meist greift eine Baumschutz-Satzung, wenn der Baum einen Stammumfang von über 80 cm aufweist oder eine Höhe zwischen 1,00 m und 1,30 m hat. Bei größeren Bäumen ist es wichtig, im Vorfeld beim zuständigen Ordnungs-, Grünflächen- oder Umweltamt nachzufragen, ob die Baumschutz-Satzung greift. Dort bekommst du auch detaillierte Informationen darüber, welche Vorschriften es gibt und was du beachten musst. So kannst du sicherstellen, dass du die richtige Pflege für deinen Baum leistest und er auch in Zukunft gesund und stabil bleibt.

Baumschutzverordnung: Schutz für Laub- und Nadelbäume

Du hast schon mal von der Baumschutzverordnung gehört? Sie schützt sowohl Laub- als auch Nadelbäume vor unerwünschter Fällung. Der Schutz gilt aber nicht für Obstbäume oder Bäume in Baumschulen. Der Stammumfang eines Baumes muss meistens mindestens 80 Zentimeter Durchmesser auf einer Höhe von einem Meter haben, damit er geschützt wird. Auch in öffentlichen Grünanlagen sind die meisten Bäume geschützt.

Grundstücksgestaltung: Was ist bei Nachbarn erlaubt?

Du fragst Dich, inwiefern Du Dein Grundstück als Eigentümer bzw. Mieter gestalten darfst? Die meisten Bundesländer erlauben es Dir, Bäume und Sträucher, die bis zu einem halben Meter Abstand zur Grundstücksgrenze haben, bis zu maximal zwei Meter hoch zu schneiden. Wenn die Äste oder Ähnliches über die Grenze hinausragen, darfst Du sie ebenfalls abschneiden. Allerdings musst Du darauf achten, dass Du keine Pflanzen entfernst, die sich auf Deinem Nachbargrundstück befinden. In diesem Fall solltest Du eine frühzeitige Absprache mit Deinem Nachbarn treffen.

Bäume fällen in NRW - welche Regelungen gelten?

Baumschutzverordnungen: Bestandsschutz wild lebender Tiere und Pflanzen

Der Bestandsschutz wild lebender Tiere und Pflanzen ist ein wichtiger Aspekt der Naturkonservierung. In vielen Städten und Gemeinden gibt es deshalb Verordnungen und Gesetze, die das Fällen von Bäumen und Sträuchern in bestimmten Gebieten verbieten. Diese Baumschutzverordnungen können meistens auf der Homepage der jeweiligen Kommune nachgelesen werden. Darin ist genau geregelt, welche Bäume und Sträucher nicht gefällt werden dürfen und in welchem Umfang diese Regelung gilt. Oftmals kann das Fällverbot auch über die eigene Kommune hinaus verlängert werden, um den Bestandsschutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen zu gewährleisten.

Sammle Leseholz im Wald: So dick wie der Daumen lang

Du kannst im Wald auch dünnes Totholz vom Boden sammeln. Dieses Holz, auch als Leseholz bezeichnet, muss im Durchmesser nicht größer als zehn Zentimeter sein. Eine gute Faustregel, um dir zu merken, wie dick das Holz sein darf, ist: Es darf so dick sein wie der Daumen lang ist. Alles, das dicker ist, solltest du im Wald lassen. So erhält die Natur den nötigen Schutz und kann sich erholen.

Holz aus dem Wald holen? Beachte die Regeln, um Geldstrafen zu vermeiden

Du willst dir etwas Totholz aus dem Wald holen? Da solltest du besser vorsichtig sein! Nicht nur, dass es verboten ist, eine größere Menge Holz einfach mitzunehmen oder dreist vom Stapel am Wegesrand auf deinen Transporter zu laden, riskierst du auch noch eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Das ist Diebstahl! Wenn du dir also Holz aus dem Wald holen willst, solltest du dich unbedingt an die geltenden Regeln halten und eine Genehmigung beantragen. Auf diese Weise kannst du ganz legal an Totholz kommen.

Baumbepflanzung an Grundstücksgrenzen: Regeln & Ausnahmen

In den meisten Regionen gelten recht strenge Regeln, wenn es um die Höhe von Bäumen an Grundstücksgrenzen geht. Demnach darf ein Baum, der weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht, nicht höher als 15 Meter werden. Allerdings besteht dann noch die Möglichkeit, dass er in Ausnahmefällen auch höher wachsen darf. Hierfür muss die Höhe dann aber auf maximal acht Meter begrenzt sein. Auch wenn es auf den ersten Blick einschränkend wirkt, ist es doch wichtig, dass man sich an diese Regeln hält. Denn nur so können Konflikte zwischen den Nachbarn vermieden werden.

Kosten einer Baumfällung: 10-180€/m – Alles was Du wissen musst!

Die Kosten einer Baumfällung können variieren, je nachdem, wie groß der Baum ist und wie viel Arbeit nötig ist. Grundsätzlich kannst Du aber davon ausgehen, dass die Fällung zwischen 10 und 22 Euro pro Meter kostet, wenn Du das Holz der Firma überlässt und die Äste selber entsorgst. Möchtest Du das Holz selbst verwerten, kannst Du mit Kosten von 24 bis 40 Euro pro Meter rechnen. Wenn Du auch den Baumstumpf entfernen lassen möchtest, sind Kosten von 60 bis 180 Euro einzukalkulieren.

Grosse Bäume richtig pflanzen: Abstand von 4-5 Metern.

Für Großbäume, die stark wachsen, solltest Du einen Abstand von vier bis fünf Metern zur Grundstücksgrenze einhalten. Dieser Abstand wird gemessen von der Mitte des Baumstammes aus. Wenn Du einen Baum in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung zu nah an Deiner Grundstücksgrenze gepflanzt hast, musst Du damit rechnen, dass Dein Nachbar die Beseitigung des Baumes verlangen könnte. Um dies zu vermeiden, solltest Du Dich daher genau an den vorgegebenen Abstand halten.

Baum in Hamburg beschneiden: Achte unbedingt auf die Vogelschutzzeit!

Du möchtest einen Baum in Hamburg beschneiden? Dann solltest Du die Vogelschutzzeit unbedingt beachten! Laut dem § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes und den Informationen der Hamburger Bezirksämter ist es erst ab dem 01. Oktober wieder erlaubt, Bäume und andere Gehölze zu beschneiden oder zu fällen. In der Zeit vom 01. März bis zum 30. September ist dies nicht gestattet. Das hat den Grund, dass in dieser Zeit die meisten Vogelarten bei uns brüten und besonders geschützt werden müssen. Dies gilt natürlich auch für andere Gebiete, in denen das Bundesnaturschutzgesetz Anwendung findet. Also achte unbedingt auf die Vogelschutzzeit, wenn Du einen Baum beschneiden möchtest.

Fällen von Bäumen im Schrebergarten: Genehmigungen & Rechtsvorschriften

Willst Du in Deinem Schrebergarten einen Baum fällen, solltest Du vorher prüfen, welche Genehmigungen und Rechtsvorschriften zu beachten sind. Dazu kannst Du Dich an Dein Gemeinde- oder Ordnungsamt wenden. Dort erfährst Du, ob Du für die Fällung einer bestimmten Baumart eine Genehmigung benötigst. Außerdem erfährst Du, welche Bäume aufgrund ihrer Größe und ihres Stammumfangs nicht gefällt werden dürfen. In der Regel liegt dieser Mindeststammumfang bei 30 Zentimetern. Wenn Du einen Baum mit einem solchen Umfang fällen möchtest, kannst Du eine Genehmigung beantragen.

Baumkletterer: Spezialisten mit hohem Fachwissen und Kosten von 60 €/Std.

Als Baumkletterer sind Spezialisten unterwegs, deren Einsatz einen finanziellen Aufwand bedeutet. Circa ein Drittel von ihnen arbeitet als freischaffende Fachkräfte. Wenn du auf die Dienste eines Baumkletterers zurückgreifst, kannst du im Durchschnitt mit Kosten von 60 Euro pro Stunde rechnen. Doch auch wenn die Kosten für die Arbeiten eines Baumkletterers am Ende höher ausfallen als erwartet, so lohnt sich die Investition – schließlich handelt es sich hierbei um eine hochspezialisierte Arbeit, die ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung erfordert.

Gartenbau im NRW: Nachbarrecht beachten!

Du hast einen Garten, aber du hast einen Nachbarn, der auch einen Garten hat? Dann solltest du bei deinen Bauvorhaben immer daran denken, dass dein Nachbar auch seine Bedürfnisse hat. Es gibt zwar im Nachbarrechtsgesetz NRW keine klare Höhenbegrenzung, aber du musst auf jeden Fall darauf achten, dass du deinem Nachbarn nicht die Sicht auf seine Sonne nimmst. Es ist wichtig, dass du die Interessen beider Seiten berücksichtigst und einen Kompromiss findest, sodass beide Seiten mit dem Ergebnis zufrieden sind.

Zusammenfassung

In NRW ist es in der Regel erlaubt, Bäume zu fällen, solange es sich nicht um geschützte Bäume handelt. Wenn du also planst, einen Baum zu fällen, solltest du dich vorher informieren, ob es sich um einen geschützten Baum handelt. Falls ja, musst du eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Wenn nicht, kannst du den Baum jederzeit fällen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass es in NRW verschiedene Richtlinien gibt, die festlegen, wann Bäume gefällt werden dürfen. Daher ist es wichtig, dass du dich vor dem Fällen eines Baumes über die relevanten Regeln informierst, um sicherzustellen, dass du alles richtig machst. So kannst du sicher sein, dass du den Bäumen und der Umwelt in NRW Respekt zollst.

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