Hallo!
Hast du schon mal darüber nachgedacht, dein Haus zu vergrößern oder zu renovieren? Dann wirst du wahrscheinlich wissen wollen, wann du in NRW eine Baugenehmigung brauchst. Keine Sorge – dazu haben wir heute einen Ratgeber für dich vorbereitet. Wir zeigen dir, wann und warum du eine Baugenehmigung beantragen musst. Also, lass uns anfangen!
Du brauchst eine Baugenehmigung in NRW, wenn du ein Gebäude errichten, abändern oder umbauen willst. Dies gilt auch für bestimmte Änderungen an deiner Einrichtung und deinen Außenanlagen. In manchen Fällen musst du auch eine Baugenehmigung einholen, wenn du ein Gebäude abreißen willst. Solltest du unsicher sein, ob du eine Baugenehmigung benötigst, solltest du dich am besten bei der zuständigen Gemeinde informieren.
Genehmigung für Gartenhaus: Bis zu 75 m³ ohne Aufenthaltsräume genehmigungsfrei
Du hast vor, ein Gartenhaus zu bauen und möchtest wissen, ob du dafür eine Genehmigung brauchst? Gemäß § 62 Abs 1 Nr 1 a) der Bauordnung NRW ist die Errichtung eines Gartenhauses mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³ ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten genehmigungsfrei. Wenn du also nur ein Gartenhaus ohne weitere Einrichtungen baust, benötigst du keine Genehmigung. Beachte aber, dass in einigen Bundesländern andere Vorschriften gelten können. Informiere dich also am besten vorher, um auf der sicheren Seite zu sein.
Räume für Veranstaltungen über Nacht mieten: § 33 beachten
Du kannst dir bei Veranstaltungen, die erzieherische, kulturelle, künstlerische, politische oder sportliche Zwecke verfolgen, für einen begrenzten Zeitraum Räume zur Übernachtung aussuchen, ohne dass allzu viele bürokratische Hürden überwunden werden müssen. Allerdings ist § 33 zu beachten. Dies gilt auch für andere Anlagen, wie zum Beispiel Gärten oder Parkanlagen, die eine Höhe von bis zu 10 Metern haben. Allerdings ist hier auf die Einhaltung der örtlichen Bestimmungen zu achten.
Geduldete Schwarzbauten: Verordnung über Bevölkerungsbauwerke kennen
Du hast schon mal von geduldeten Schwarzbauten gehört? Das ist eine bestimmte Art von Bauwerken, die trotz eines Verstoßes gegen die Bauordnung nicht mehr abgerissen werden dürfen. Hintergrund ist die Verordnung über die Bevölkerungsbauwerke vom 08.11.1984, in der § 11 Absatz 1 erstmalig festgelegt hat, dass nach Ablauf einer Verjährungsfrist ein Abriss nicht mehr verfügt werden kann. Allerdings können in solchen Fällen immer noch Ordnungsstrafen verhängt werden.
Es ist also wichtig zu wissen, dass es eine Verordnung gibt, die eine solche geduldete Schwarzbauweise regelt. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass du dein Bauprojekt nicht illegal durchführst und dir als Folge davon Ordnungsstrafen einhandeln würdest.
Konsequenzen eines Schwarzbaues: Abriss, Geldbuße & mehr
Du entscheidest dich gerade für ein neues Bauprojekt und fragst dich, welche Konsequenzen es zieht, wenn du einen Schwarzbau errichtet hast? Nun, die Bauaufsichtsbehörde kann jede Menge Maßnahmen ergreifen, wenn sie davon erfährt. Der Abriss des Gebäudes ist dabei die schwerwiegendste aller Strafen, aber es kann auch noch viel weiter gehen. Eine Geldbuße ist eine Möglichkeit, die Behörde kann aber auch das gesamte Bauprodukt beschlagnahmen, solltest du einen Schwarzbau errichtet haben. Um zu vermeiden, dass es soweit kommt, musst du unbedingt alle Vorschriften und Genehmigungen einhalten. Solltest du dennoch auf Probleme stoßen, zögere nicht, dich an die Behörden zu wenden.
Schütze Dein Gebäude vor Abriss: 5 Jahre Bestandsschutz nach Grundbuchcheck
Du hast ein Gebäude gebaut, aber keine Genehmigung dafür? Leider gibt es keine Verjährungsfrist, das heißt, ein Schwarzbau erlangt nicht automatisch Bestandsschutz – auch wenn die Bauzeichnungen schon seit Jahrzehnten im Grundbuch stehen. Aber keine Sorge: Nach fünf Jahren darf die Bauaufsichtsbehörde den Abriss nicht mehr verlangen. Es lohnt sich also, einen Blick in das Grundbuch zu werfen, denn in manchen Fällen kann man sich so vor einem Abriss des Gebäudes schützen.
Baugenehmigungsverfahren in NRW: Grundgebühren für Bauprojekte
Du hast bereits gelernt, dass es in NRW zwei verschiedene Baugenehmigungsverfahren gibt: das einfache und das Vollverfahren. Für jeden der beiden Verfahren gibt es eine Grundgebühr, die je nach Größe des Baus variieren kann. So beträgt die Grundgebühr für das einfache Verfahren nach § 64 BauO NRW 2018 6 Tausendstel der Rohbausumme und für kleine Sonderbauten 10 Tausendstel. Im Vollverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 sind es dagegen 13 Tausendstel der Rohbausumme, die als Grundgebühr fällig werden. Dies kann aber je nach Größe und Art des Baus variieren. Daher lohnt es sich in jedem Fall, vorher genau zu recherchieren, welche Gebühren für dein Bauprojekt anfallen.
Carport: Schütze dein Auto vor schlechtem Wetter + ästhetisch!
Ein Carport ist eine praktische Möglichkeit, ein Auto oder andere Fahrzeuge vor schlechtem Wetter oder Licht zu schützen. Anders als eine Garage wird kein Beton oder Mauerwerk verwendet. Stattdessen besteht ein Carport aus Pfeilern und einem Dach. Es ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, um Autos und andere Fahrzeuge vor schädlicher Witterung oder direktem Sonnenlicht zu schützen.
Außerdem bringt ein Carport auch einige ästhetische Vorteile mit sich. Dank seines Schattens kannst du deinen Garten oder deine Einfahrt angenehmer machen. Du kannst die Farben und Materialien wählen, die zu deinem Haus passen, sodass es sich nahtlos in das Erscheinungsbild deines Zuhauses einfügt. Ein Carport kann also sowohl praktisch als auch dekorativ sein!
Carport oder Garage ohne Genehmigung bauen NRW
In Nordrhein-Westfalen ist es Dir möglich, einen Carport oder eine Garage ohne Genehmigung zu bauen, solange die mittlere Wandhöhe 3 Meter und die Brutto-Grundfläche 30 Quadratmeter nicht überschreitet. Dies ist in der Landesbauordnung NRW, § 62, Satz 1 b, geregelt. Allerdings musst Du, wenn Du größere oder höhere Bauten errichten möchtest, eine Baugenehmigung einholen. Diese ist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Einige Kommunen bieten darüber hinaus auch eine kostenlose Beratung durch die örtlichen Bauberater an.
LG Landau: Terrasse Definition – Einladend gestalten
Klarheit über die Definition einer Terrasse hat das LG Landau in einem neuen Urteil geschaffen. Demnach ist eine Terrasse ein ebenerdiger Platz, der direkt an einen Wohnraum angrenzt. Dieser muss mit einem festen Bodenbelag ausgestattet sein, um als Ort für Tische und Stühle geeignet zu sein. Zudem muss die Terrasse frei und ungehindert erreichbar sein, um einen angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten. Damit du das Beste aus deiner Terrasse machen kannst, solltest du sie so gestalten, dass sie zu deinem Einrichtungsstil passt und einlädt, draußen zu entspannen und zu genießen.
Gartenhaus kaufen: Definition, Baugenehmigung & Auflagen
Du denkst darüber nach, Dir ein Gartenhaus zuzulegen? Dann musst Du zuerst einmal wissen, was ein Gartenhaus eigentlich ist. Wörtlich gesehen, gibt es dafür keine genaue Definition. Allgemein betrachtet handelt es sich aber um ein kleines Haus im Garten, das allerdings nicht als dauerhafter Wohnraum genutzt wird. Im Gegensatz zu anderen Bauvorhaben, kannst Du kleine Gartenhäuser auch ohne Baugenehmigung errichten. Allerdings solltest Du Dich vorher informieren, welche Auflagen in Deinem Bundesland gelten.
Bebauungsplan beachten: Tipps zum Haus- oder Schuppenbau
Du möchtest ein Haus oder einen Schuppen bauen? Dann musst du unbedingt die Vorgaben des Bebauungsplans beachten, denn er regelt die Art und Weise, wie Gebäude in und außerhalb eines Gemeindegebietes errichtet werden dürfen. Falls es für den Ort, an dem du bauen möchtest, keinen Bebauungsplan gibt, sind die gesetzlichen Bestimmungen für die Genehmigungspflicht von baulichen Veränderungen zu beachten. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften solltest du aber auch die örtlichen Gegebenheiten wie etwa die Nähe zu anderen Gebäuden oder die Topografie des Areals berücksichtigen.
Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Pergola?
Du möchtest deinen Garten mit einer Pergola verschönern, aber weißt nicht, ob du eine Baugenehmigung brauchst? Dann kann ich dich beruhigen: Wenn die Pergola ausschließlich der Gartengestaltung dient, ist keine Baugenehmigung erforderlich. Allerdings musst du dennoch die Anforderungen, die in der Landesbauordnung oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gestellt werden, einhalten. Dazu zählt zum Beispiel, dass die Pergola nicht zu nah an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden darf. Achte also auf die örtlichen Gegebenheiten und achte auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Dann kannst du dich ganz entspannt an die Umsetzung deines Projekts machen.
Entdeckung von Schwarzbauten mit Google Maps
Du hast vielleicht schon mal davon gehört, dass es Schwarzbauten gibt? Schwarzbauten sind Gebäude, die ohne Erlaubnis der Behörden gebaut werden. Wenn diese entdeckt werden, müssen sie meistens abgerissen werden. Aber wie werden diese illegalen Gebäude eigentlich entdeckt?
Meistens erfährt die Behörde davon, wenn jemand zufällig vorbeifährt oder wenn ein Nachbar sich beschwert. Aber auch die Behörden selbst können die illegalen Gebäude aufspüren. Dank modernster Technologie, wie dem Online-Dienst Google Maps, können sie die Gebäude entdecken und darauf reagieren. Google Maps ermöglicht es den Behörden, einen einzelnen Ort oder ein Gebiet zu scannen, um potenzielle Schwarzbauten zu erkennen.
Mittlerweile setzen zahlreiche Behörden diese Technologie ein, um Schwarzbauten aufzuspüren und die Einhaltung der Bauvorschriften zu überwachen. Sie können auch Fotos und Videos von den Gebäuden machen, um festzustellen, ob ein Gebäude illegal errichtet wurde und ob es abgerissen werden muss.
So können die Behörden illegale Gebäude schneller entdecken und gegen den unerlaubten Bau vorgehen. Auf diese Weise können die Bauvorschriften durchgesetzt und die öffentliche Sicherheit gewahrt werden.
Wo darf ich mein Tiny House aufstellen?
Du fragst Dich, wo Du Dein Tiny House aufstellen darfst? Ganz einfach: auf dem eigenen Grundstück, auf Campingplätzen und in Ferienanlagen. Dabei gilt aber die Bedingung, dass es sich um ein bewegliches Haus auf Rädern handelt und dass Du es nur vorübergehend bewohnst. Wenn Du das Tiny House jedoch längerfristig bewohnen möchtest, benötigst Du eine Baugenehmigung. Auch wenn Du Dein Tiny House auf einem öffentlichen Grundstück aufstellen willst, musst Du die Genehmigung einholen. Am besten informierst Du Dich vorher genau, welche Regeln in Deiner Stadt oder Gemeinde gelten.
Gartenaufwertung: 10 m² Geräteschuppen ohne Baugenehmigung
Du willst deinen Garten mit einem Geräteschuppen aufwerten? Dann solltest du unbedingt die Vorgaben der Bauordnung und Grenzbebauung sowie die erforderlichen Abstände beachten. Wenn du diese berücksichtigst, kannst du einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von 10 Quadratmetern errichten, ohne eine Baugenehmigung einzuholen. Zusätzlich musst du aber noch andere Dinge beachten. Zum Beispiel ist es wichtig, dass der Schuppen mindestens 1,50 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht. Außerdem dürfen die Wände nicht höher als 3 Meter sein. Wenn du also ein Gebäude mit einer größeren Grundfläche oder mehr als einem Stockwerk errichten möchtest, musst du eine Baugenehmigung beantragen.
Wie berechnet man die Größe eines Hauses?
Du wunderst dich wohl, wie man die Größe eines Hauses berechnet, oder? Normalerweise wird die Größe eines Gebäudes in Kubikmetern angegeben. Wenn du dir ein 10 Kubikmeter großes Haus anschaust, kannst du dir vorstellen, dass es eine Fläche von 5 x 2 Metern plus einer Höhe von 1 Meter hat. Wenn die Höhe aber 2 Meter beträgt, erhöht sich die Größe schon auf 20 Kubikmeter. Bei einer Höhe von 3 Metern erreichst du schließlich die 30 Kubikmeter. Egal, welche Größe du für dein Haus wählst – du musst immer die Höhe, Breite und Länge multiplizieren, um die Kubikmeter zu erhalten.
Gartenhaus bauen: Was gilt es zu beachten?
Du überlegst dir schon länger, dir ein Gartenhaus zuzulegen? Dann solltest du dich vorher mit den gesetzlichen Regelungen vertraut machen. Das Bundeskleingartengesetz legt fest, was du beachten musst, wenn du dir ein Gartenhaus anschaffen möchtest. Meistens ist keine Genehmigung notwendig, wenn die Grundfläche deines Gartenhauses 24 Quadratmeter nicht überschreitet. Außerdem darf es nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden. Wenn du alle Vorschriften beachtest, kannst du dein Gartenhaus also ohne Weiteres errichten. Allerdings solltest du natürlich auch die Nachbarschaft fragen, ob sie damit einverstanden ist – schließlich möchtest du keinen Ärger bekommen.
Terrassenüberdachung baugenehmigungsfrei in NRW errichten
Du möchtest eine Terrassenüberdachung bauen und hast vielleicht schon eine genaue Vorstellung davon, wie sie aussehen soll? Dann kannst du dich freuen, denn in Nordrhein-Westfalen kannst du eine Terrassenüberdachung baugenehmigungsfrei errichten, wenn du die Vorgaben der Landesbauordnung einhältst. So darf die Größe der Überdachung maximal 30 Quadratmeter betragen und der Abstand zur Grundstücksgrenze muss mindestens 4,50 Meter betragen (Paragraf 62 Abs 1 BauO NRW). Aber Achtung: Solltest du größere Abmessungen wünschen, benötigst du in jedem Fall eine Baugenehmigung. Überprüfe also vor dem Bau deines Projekts immer nochmal, ob die geforderten Vorschriften eingehalten werden.
Verkäufern von Immobilien: Baugenehmigungen prüfen und Käufer informieren
Du als Verkäufer solltest unbedingt darauf achten, dass alle nötigen Genehmigungen für den Immobilienkauf vorliegen. Denn wenn du als Verkäufer Kenntnis von fehlenden Baugenehmigungen hast und es versäumst, deinen Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages darauf hinzuweisen, kannst du wegen arglistiger Täuschung haftbar gemacht werden. Deshalb ist es wichtig, dass alle Unterlagen, die für den Kauf einer Immobilie notwendig sind, beim Vertragsabschluss vorhanden sind und beide Seiten diese einsehen können. Ein Fachanwalt kann dabei helfen, die Vereinbarungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass alles seine Richtigkeit hat.
Fazit
Du brauchst eine Baugenehmigung in NRW, wenn du ein neues Haus bauen oder eine bestehende Immobilie erweitern oder umbauen willst. Auch wenn du eine Nutzungsänderung der Immobilie vornehmen oder einen Anbau hinzufügen möchtest, musst du eine Baugenehmigung einholen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass du in NRW eine Baugenehmigung benötigst, wenn du ein Gebäude errichtest, das mehr als 40 m³ Gebäudevolumen besitzt oder wenn du Bauarbeiten innerhalb des Gebäudes durchführst, die den Brandschutz beeinträchtigen können. Daher ist es wichtig, den Prozess der Baugenehmigung zu verstehen, um sicherzustellen, dass du alle erforderlichen Genehmigungen erhältst, bevor du mit dem Bau beginnst.