Alles was Du über das Böllern in NRW wissen musst – Wann darf geböllert werden?

Geböllert werden in NRW erlaubt an bestimmten Tagen

Hallo zusammen! Wer kennt es nicht? Es ist Silvester und man möchte gerne ein bisschen Böllern. Aber wann darf man das eigentlich in NRW? In diesem Artikel werden wir uns genau damit beschäftigen und ein paar Tipps geben, wie du dir dein Böllern an Silvester ermöglichen kannst. Also, lass uns loslegen!

In Nordrhein-Westfalen darf man Geböller an folgenden Tagen abbrennen: Silvester (31. Dezember), Rosenmontag, Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostermontag, Tag der deutschen Einheit (3. Oktober), Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag, Heiligabend (24. Dezember) sowie an den jeweiligen Geburtstagen der Königin und des Königs. An allen anderen Tagen ist das Böllern in Nordrhein-Westfalen verboten.

Raus mit der Böller-Kiste – Was du beim Feuerwerk beachten musst

Na, dann mal raus mit der Böller-Kiste! Jedes Jahr öffnet sich am 31. Dezember in Deutschland das Böller-Fenster – allerdings nur für 48 Stunden. Vom 31. Dezember, 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr dürfen Raketen und andere Böller gezündet werden. Doch Vorsicht: Da die Städte und Gemeinden über die genauen Zeiten selbst entscheiden dürfen, können sich die Regeln je nach Wohnort leicht unterscheiden. Um zu vermeiden, dass du Ärger bekommst, solltest du vorher unbedingt bei deiner Stadt nachfragen, welche Regeln hier gelten. Denn schließlich möchtest du ja einen schönen Jahreswechsel feiern, ohne Ärger mit dem Gesetz!

Silvester in NRW: Bölleverbot & Feuerwerke in Düsseldorf & Köln

Du planst Silvester in Nordrhein-Westfalen? Dann solltest du ein paar Dinge beachten. In der Düsseldorfer Altstadt gilt ab 20 Uhr am 31. Dezember bis 6 Uhr am Neujahrstag ein absolutes Böllerverbot. Auch in Köln, um den Dom herum, gilt eine feuerwerksfreie Zone von 18 Uhr an Silvester bis 5 Uhr am 1. Januar. Dafür kannst du dich aber an anderen Orten in NRW über tolle Feuerwerke freuen und die Nacht zum Tag machen.

Hamburg: Nur Feuerwerk der Klasse F1 erlaubt

Du darfst in Hamburg nur Feuerwerk der Klasse F1 abbrennen. Das sind beispielsweise Knallerbsen oder Wunderkerzen. 2019 war das Böllerverbot am Jungfernstieg und auf dem Rathausmarkt erlassen worden, nachdem es am Vorjahr am Binnenalster zu Problemen mit einer bestimmten Gruppe gekommen war. Es war ein unangenehmes Szenario an der Uferpromenade und deshalb hat man die Verordnung erlassen.

Feiere Silvester in Münster: ohne Verbote und Bußgelde

Du möchtest an Silvester in Münster feiern? Dann freu Dich, denn dort ist es noch möglich, ohne zusätzliche Beschränkungen und Verbote zu feiern. Im Gegensatz zu Köln, wo ab 18 Uhr schon nicht mehr geknallt werden darf, kannst Du in Münster die gesetzlich vorgeschriebenen Uhrzeiten einhalten und musst kein hohes Bußgeld befürchten. Aber Achtung: Solltest Du gegen die Regeln verstoßen, drohen Dir empfindliche Strafen. Also lieber die gesetzlichen Regelungen beachten und eine schöne Silvesternacht in Münster feiern!

 nrw Geböller-Regelungen

Verbot von Pyrotechnik in Deutschland: Risiko eines Brandes vermeiden

In Deutschland gilt ein allgemeines Verbot für das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Gebäuden, die als besonders brandempfindlich gelten. Du darfst also kein Böllern oder Feuerwerke veranstalten, wenn sich eines der oben genannten Gebäude in der Nähe befindet. Insbesondere solltest Du auch auf öffentliche Plätze Acht geben, die in der Nähe solcher Gebäude liegen. An Silvester ist es daher wichtig, das Risiko eines Brandes möglichst gering zu halten. Solltest Du also an Silvester Pyrotechnik zünden, achte darauf, dass sich keine besonders brandgefährdeten Gebäude in Deiner Nähe befinden.

Böllerverbot 2022/2023 aufgehoben – Feiere Silvester verantwortungsvoll

Zum Jahreswechsel 2022/2023 wird das deutschlandweite Böllerverbot aufgehoben. Dadurch ergeben sich für viele Menschen neue Möglichkeiten für das Feiern des Silvesterabends. Mit dabei sind natürlich auch die beliebten Knaller und Raketen, die in vielen Regionen zu Silvester zum Einsatz kommen. Doch Vorsicht ist trotzdem geboten, denn die Verwendung von Böllern sollte immer sicher und verantwortungsvoll erfolgen. Dabei sollte man auf die Anweisungen der Hersteller und Verkäufer achten. Außerdem ist es wichtig, die Böller nur in geeigneten Abstand zu Personen, Tieren und Gebäuden abzufeuern. So kann man den Jahreswechsel 2022/2023 gefahrlos und schöner gestalten.

Unterstütze die Petition: Verhindere Feuerwerksverbot 2022!

Du hast vielleicht schon davon gehört: Für das Jahr 2022 hat die Bundesregierung ein Feuerwerksverbot angekündigt. Damit dies nicht Wirklichkeit wird, haben viele Menschen eine Petition gestartet, um weitere Einschränkungen oder gar ein Verbot zu verhindern. Gegenwärtig ist zum Glück noch kein Feuerwerksverbot für 2022 in Kraft. Trotzdem sollten wir uns alle dafür einsetzen, dass es dabei bleibt und die Petition unterstützen. Jede Stimme zählt und gemeinsam können wir etwas bewegen!

Bewahre die Natur: Verzichte auf Feuerwerk zu Silvester

Du hast sicher schon von der Gefahr durch Feinstaub gehört, aber hast du gewusst, dass auch Lärm und Müll ein Problem sind? Umweltschützer warnen uns vor der Belastung, die durch Feuerwerkskörper verursacht wird. Deshalb rufen sie uns auf, unser privates Feuerwerk einzuschränken oder sogar ganz auf es zu verzichten. Wir alle können dazu beitragen, dass unsere Umwelt geschont wird und wir die Natur bewahren. Lass uns also darüber nachdenken, wie wir den Silvesterabend auch ohne Feuerwerk feierlich gestalten können. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass auch zukünftige Generationen eine intakte Umwelt vorfinden.

Silvesterfeuerwerk verboten: Planen Sie rechtzeitig!

Du planst gerade dein Silvester und möchtest ein Feuerwerk veranstalten? Dann musst du dich leider umdisponieren: Das Feuerwerksverbot gilt von Samstag, 31. Dezember 2022, 20 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar 2023, 6 Uhr. In dieser Zeit ist es verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen. Dies betrifft sowohl das private als auch das öffentliche Feuerwerk. Es kann in dieser Zeit also kein privates Schlossfeuerwerk oder öffentliche Feuerwerksshow stattfinden. Um das Verbot zu beachten, solltest du also rechtzeitig vorausplanen und deine Feierlichkeiten entsprechend anpassen.

Kein Feuerwerk rund um Binnenalster und Rathausvorplatz 2022/2023

Zu Silvester 2022/2023 ist es rund um die Binnenalster und auf dem Rathausvorplatz nicht mehr erlaubt, Feuerwerkskörper mitzuführen, abzubrennen oder zu verwenden. Pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art sind ein absolutes No-Go, ausgenommen sind allerdings Kleinstfeuerwerke wie beispielsweise Knallerbsen und Wunderkerzen. Damit wollen die Behörden verhindern, dass die Tiere in der Umgebung zu viel Stress und Lärm ausgesetzt sind.

Auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger steht an oberster Stelle: Böller oder Raketen können schwere Verletzungen verursachen und auch Sachschäden anrichten. Daher solltest du beim Feiern besser auf die kleinen Knaller und Wunderkerzen zurückgreifen. So kannst du das Neujahrsfest ohne Gefahren und Lärm genießen – und die Tiere in der Umgebung haben auch ihren Frieden.

Geböllerterlaubnis in NRW erhalten

Verkauf von Feuerwerkskörpern zu Silvester 2023/2024

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern für den Jahreswechsel 2023/2024 läuft in Deutschland vom 28. Dezember bis zum 30. Dezember 2023. In den meisten Bundesländern ist es damit möglich, sich rechtzeitig mit spektakulären Knall- und Lichtershows für die Silvesterfeier einzudecken. Achte dabei aber unbedingt auf die geltenden Sicherheitsregeln und beachte, dass der Verkauf von Böllern und Raketen in einigen Ländern bereits am 26. Dezember beginnt. Des Weiteren kannst Du in vielen Ländern auch an Heiligabend Feuerwerkskörper erwerben. Damit stehen Dir also ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung, um mit einer spektakulären Show ins neue Jahr zu starten.

Kaufe Feuerwerk & Böller ab dem 29. Dezember 2022

Für alle, die Silvester richtig krachen lassen wollen, steht der Verkauf von Feuerwerk und Böllern bald an. Ab Donnerstag, den 29. Dezember 2022, dürfen Feuerwerkskörper und Böller in Deutschland gekauft werden. Dieser Beginn des Verkaufs ist in der Regel 2 bis 3 Tage vor Silvester. Beim Kauf von Feuerwerk solltest Du auf die Sicherheits- und Gefahrenhinweise achten, damit Du und Deine Mitmenschen sicher ins neue Jahr starten können. Ob Du ein Feuerwerk selbst zündest oder Deine Gäste dazu einlädst, die Silvesterknallerei gemeinsam zu genießen, bleibt Dir überlassen. Für beides gilt jedoch: Achte auf einen sicheren Umgang mit Feuerwerk und Böllern und trage die Verantwortung.

Feiere Silvester: Beachte die Nachtruhe & genieße den Jahreswechsel!

Es ist Silvester und die meisten Menschen wollen den Jahreswechsel feiern. Aber auch an diesem Tag gilt Nachtruhe. Der Deutsche Mieterbund erklärt auf seiner Website: Zwischen 22 und 6 Uhr herrscht grundsätzlich Nachtruhe. Das bedeutet, dass die Feierlichkeiten abends ab 10 Uhr in Zimmerlautstärke stattfinden müssen, damit niemand gestört wird. Es ist also wichtig, dass Du diese Regel beachtest, um Deine Nachbarn nicht zu belästigen. Wenn Dir das zu langweilig ist, kannst Du natürlich auch schon früher anfangen zu feiern – dann aber bitte so, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Auf diese Weise kannst Du den Jahreswechsel auch in vollen Zügen genießen.

Kein öffentliches Feuerwerk zu Silvester 2021 – Regeln befolgen!

Auch 2021 wird es wieder ein Verbot für öffentliches Feuerwerk zu Silvester geben. Um eine weitere Ausbreitung des Covid-19 Virus zu verhindern, haben Bund und Länder erneut beschlossen, dass es auch in diesem Jahr kein uneingeschränktes Feuerwerk zu Silvester geben wird. Da die Lage aber noch immer sehr ernst ist, ist es wichtig, dass wir alle uns an die Regeln halten und das Feuerwerk zu Hause lassen. Damit wir in Zukunft wieder mit Freunden und Familie gemeinsam das neue Jahr begrüßen können. Also lasst in diesem Jahr das Feuerwerk weg und haltet euch an die Regeln!

Feuerwerk abbrennen: Wann du es tun kannst & was du beachten musst

Du weißt nicht, wann du dein Feuerwerk abbrennen kannst? Keine Sorge, wir klären dich auf! An Silvester und Neujahr darfst du ausnahmsweise ohne Erlaubnis dein Feuerwerk abbrennen. Alles andere musst du aber mindestens zwei Wochen vorher bei den örtlichen Behörden beantragen. Also sorge dafür, dass du rechtzeitig alles beantragst, damit du an deinem gewünschten Tag dein Feuerwerk abbrennen kannst.

Geltendes Recht: Feuerwerk ab Waldbrandstufe 4 verboten

Normalerweise ist ab der Waldbrandstufe 4 ein Feuerwerk verboten. Allerdings kann es in bestimmten Fällen auch schon früher untersagt werden. Dies ist von der jeweiligen Location abhängig, an der das Feuerwerk veranstaltet werden soll. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du Dir vorher über die lokalen Bestimmungen zu Feuerwerk informieren. So kannst Du sicherstellen, dass Du nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Feuerwerkverkauf in Deutschland wieder erlaubt!

Juhu! Seit diesem Jahr dürfen wir uns in Deutschland wieder über bunte Lichter und lauten Knaller freuen. Denn nach zwei Jahren, in denen der Verkauf von Feuerwerk untersagt war, ist er nun endlich wieder erlaubt. Dabei mussten auch die Händler, die sich spezialisiert haben, ziemlich lange auf die Rückkehr des Verkaufs warten. Aber jetzt können wir uns endlich wieder an einem knalligen Silvesterabend in 2020 erfreuen!

Silvesterfeuerwerk 2021: 3 Tage Shopping-Vergnügen!

Es ist wieder soweit: Der Jahreswechsel 2021 steht vor der Tür und damit auch der Verkauf von Silvesterfeuerwerk! Am 28. Dezember 2023 öffnen sich die Läden und bieten allen Hobbypyrotechnikern und Feuerwerk Freaks drei volle Tage Shopping-Vergnügen. Egal ob Raketen, Böller, Fontänen oder Feuerwerkskörper in allen Farben und Formen: In den Läden gibt es alles, was das Herz begehrt. Doch Vorsicht ist geboten, denn das Zünden der Feuerwerkskörper ist in Deutschland nur an Silvester und Neujahr erlaubt. Deshalb solltest Du Deine Feuerwerkskörper immer bis zum 31. Dezember aufbewahren und anschließend sorgfältig entsorgen. So machst Du das Silvesterfest zu einem unvergesslichen Erlebnis!

Achtung: Feuerwerkskörper richtig verwenden in Deutschland

Du musst beim Umgang mit Feuerwerkskörpern in Deutschland sehr vorsichtig sein. Wenn du gegen das Gesetz verstößt, kann das zu einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen. Aber nicht nur das. Auch die Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper kann kostspielig sein. Deshalb solltest du unbedingt auf das richtige Feuerwerk achten und nur zugelassene Artikel kaufen. Denn nicht zugelassene Feuerwerkskörper dürfen in Deutschland überhaupt nicht verwendet werden. Also, denk dran: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Feuerwerk kaufen – Ab 12 Jahren erlaubt!

Du möchtest in den Tagen vor Silvester noch Feuerwerk kaufen? Dann solltest du wissen, dass du hierfür mindestens 12 Jahre alt sein musst. Ab diesem Alter darfst du dann aber schon einige Feuerwerkskörper der Kategorie 2 kaufen und benutzen. Dazu gehören beispielsweise Raketen oder Böller. In den Tagen vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember ist der Verkauf von Feuerwerk dieser Kategorie erlaubt. Natürlich musst du dabei die gesetzlichen Vorschriften beachten und darfst nur solches Feuerwerk benutzen, das du selbst gekauft hast. Denn nur so ist es sicher.

Schlussworte

In Nordrhein-Westfalen darf am 31. Dezember zwischen 18 Uhr und 1 Uhr des neuen Jahres geböllert werden. Allerdings solltest du beachten, dass du nur Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und F3 benutzen darfst. Dazu gehören Knallerbsen, Knallfrösche, Raketen und Böller. Andere Feuerwerkskörper sind verboten. Außerdem darfst du nur auf einer ebenen Fläche böllern und dabei aufpassen, dass du niemanden in Gefahr bringst.

Ganz klar ist es also, dass Geböllert werden nur zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Tagen in NRW erlaubt ist. Achte also darauf, dass du diese Regeln befolgst, damit du keinen Ärger bekommst.

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