Gülle-Ausbringung in NRW: Das musst Du beachten!

Gülleausbringung nrw Zeitraum

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Schön, dass du da bist! Wenn du dich für das Thema „Gülle ausbringen in NRW“ interessierst, bist du hier genau richtig. In diesem Artikel werden wir uns über die rechtlichen Bestimmungen beim Ausbringen von Gülle in NRW unterhalten. Wir werden dir erklären, wann man Gülle ausbringen darf, und welche Regeln es dabei zu beachten gibt. Also, lass uns loslegen!

In NRW darf Gülle in der Regel im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli ausgebracht werden. Allerdings können sich verschiedene Landkreise und Kommunen verschiedene Regeln zuweisen, die vom örtlichen Amt zu erfragen sind. Achte bitte darauf, dass du die Gülle nur in den vom Amt festgelegten Zeiträumen und in den dafür vorgesehenen Bereichen ausbringst.

Niedersachsen: Ab 1. Februar 2023 Gülle-Ausbringung wieder erlaubt

In Niedersachsen können Landwirte ab dem 1. Februar 2023 wieder Gülle auf ihren Acker- und Grünlandflächen ausbringen. Dies war in den letzten vier Monaten auf Ackerflächen und in den letzten drei Monaten auf Grünland verboten. Dadurch, dass die Gülle-Düngung wieder erlaubt ist, können die Landwirte wieder den Boden auf natürliche Weise düngen und die Fruchtbarkeit des Bodens erhalten. Dadurch wird die Niedersächsische Landwirtschaft unterstützt und die Böden in der Region bleiben gesund und produktiv.

Ackerlanddüngung ab Februar 2020: Verteilung & Mengen beachten

Du musst ab Februar 2020 auf bestelltem Ackerland Flüssigdünger streifenförmig auf den Boden aufbringen oder direkt in den Boden einbringen. Das ist gesetzlich in der Düngeverordnung vorgeschrieben. Für Grünland ist dies ab Februar 2025 Pflicht. Wichtig ist, dass Du bei der Anwendung der Dünger immer die vorgegebenen Mengen beachtest. Auch die richtige Verteilung der Flüssigdünger auf dem Acker ist wichtig, damit die Nährstoffe optimal aufgenommen werden können. Zudem solltest Du darauf achten, dass die Düngemittel nicht in Gewässer und öffentliche Wege gelangen.

Landwirte: Ab 2020 Pflicht zur bodennahen Düngemittel-Ausbringung

Ab 2020 ist es Dir als Landwirt auf bewachsenen Ackerflächen Pflicht, Düngemittel mithilfe einer bodennahen Ausbringtechnik auszubringen. Auch der Einsatz von Schleppschuh- oder Schlitzverteilern wird darunter verstanden. Mit dieser Art der Ausbringung kannst Du viele Vorteile nutzen, denn die Verteilgenauigkeit ist hoch, es kommt zu kaum Verschmutzungen an den Pflanzen und die Emissionen sind deutlich geringer als bei anderen Verfahren. Ab 2025 soll die bodennahe Ausbringung dann auch auf Grünlandpflanzen angewendet werden.

Gülle: Wie sie in der Landwirtschaft eingesetzt wird

Du hast schon einmal von Gülle gehört? Dann weißt du, dass es sich dabei um den organischen Dünger handelt, der aus Güllebecken kommt. Aber du weißt vielleicht nicht, dass es gar nicht so akut ist, wenn Gülle auf die Felder aufgebracht wird. So hat Lind, ein Fachmann auf dem Gebiet, erzählt, dass in der Regel nur ein Mal im Jahr – manchmal sogar nur alle zwei Jahre – Gülle auf die Felder aufgebracht wird. Wenn es soweit ist, wird die Gülle direkt in den Boden eingearbeitet. Dadurch können Pflanzen und Bäume auf den Feldern optimal gedüngt werden. So ist Gülle ein wichtiger Bestandteil der Landwirtschaft, um Nahrungsmittel anzubauen.

Gülleausbringen NRW Regeln

Bauern: Grün- und Ackerland vorübergehend nicht bewirtschaften

Ab dem 1. November können Bauern Grünland und Ackerland, das mehrjährigen Feldfutterbau betreibt, nicht mehr bewirtschaften. Diese Sperrfrist dauert bis einschließlich 31. Januar an. In dieser Zeit ist es verboten, auf dem betroffenen Grundstück zu pflügen, zu säen, zu mähen oder abzuernten. Dadurch kann das Ackerland seine Nährstoffe erhalten und sich regenerieren. Auch die Wildtiere profitieren davon, denn sie finden in dieser Zeit Unterschlupf und Nahrung auf den Feldern. Deshalb ist es wichtig, dass die Sperrfrist eingehalten wird, damit die Böden nicht zu stark beansprucht werden und die Tierwelt geschützt bleibt.

Gülleausbringung: Warum es die Sperrfrist gibt & Natur schützen

Du kennst die Regeln zur Gülleausbringung und weißt, dass es eine so genannte Sperrfrist gibt. In diesem Zeitraum ist es verboten, Gülle auf Ackerland und Grünland auszubringen. Warum das so ist? Weil in der Zeit, in der die Vegetation ruht, die Pflanzen keinen Nährstoffbedarf haben. Sie können die Düngemittel also nicht aufnehmen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Du die Sperrfristen einhältst und die Natur schützt.

Nachtruhe an Sonn- und Feiertagen: Regelungen beachten

Du kennst bestimmt die Nachtruhe, die von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens gilt. An Sonn- und Feiertagen darfst Du keine lärmintensiven Arbeiten ausführen. Samstag ist hingegen ein normaler Werktag, aber es gibt Ausnahmen. In jedem Bundesland gibt es eigene Regelungen, die Du beachten solltest. Zudem können auch die jeweiligen Kommunen eigene Regelungen erlassen. In manchen Fällen können Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ausnahmsweise erlaubt sein, wenn sie nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoßen. Deshalb ist es wichtig, sich vorher über die geltenden Regelungen zu informieren.

Gülle mit Kalk ausbringen: pH-Wert neutralisieren, Nährstoffe aufnehmen

Der gleichzeitig mit der Gülle ausgebrachte Kalk hilft, die bodenversauernde Wirkung der Gülle zu neutralisieren. Dadurch bleibt der pH-Wert des Bodens im optimalen Bereich, wodurch Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor besser verfügbar für die Pflanzen sind. Der Einsatz von Kalk bewirkt somit, dass die Gülle effektiv und nachhaltig auf dem Acker eingesetzt werden kann. Ein weiterer Vorteil des Kalkeinsatzes ist, dass er die Struktur des Bodens verbessert, was wiederum die Wasser- und Nährstoffspeicherung fördert.

Gärreste aus Biogasproduktion: höherer Nährstoffgehalt, besser pflanzenverträglich

Du hast bestimmt schonmal von Gülle gehört – aber hast Du schonmal etwas über die Gärreste von Biogasproduktion gehört? Diese Gärreste sind nicht nur besser für die Pflanzenverträglichkeit, sondern haben auch einen höheren Nährstoffgehalt als Gülle. Stefan Rauh, Geschäftsführer beim Fachverband Biogas, erklärt uns, warum. Er sagt, dass der pH-Wert der Gärreste weniger ätzend ist und sie daher besser pflanzenverträglich sind. Außerdem sind sie flüssiger und daher leichter in den Boden eindringen können. Außerdem ist der Nährstoffgehalt höher als bei Gülle, was einen positiven Effekt auf den Boden und die Pflanzen hat. Insgesamt hat die Gärreste eine höhere Qualität als Gülle.

Düngeverordnung: Wie Du Wirtschafts- und organischen Dünger richtig anwendest

Du hast vielleicht schon einmal von der Düngeverordnung gehört. Sie erlaubt es, Wirtschaftsdünger nach der Ernte der Hauptfrucht auszubringen, vorausgesetzt die Kulturen haben einen Stickstoff-Bedarf. Wenn Du Wirtschaftsdünger verwendest, ist es wichtig, dass Du sie möglichst schnell in den Boden einarbeitest, idealerweise innerhalb von vier Stunden nach der Ausbringung. Wenn Du organischen Dünger verwendest, solltest Du seine Wirkung durch regelmäßiges Lockern und Mulchen verbessern, damit die Nährstoffe optimal im Boden verteilt werden. Außerdem muss der Dünger stets gleichmäßig über die Kulturfläche verteilt werden, um ungewünschte Verlagerungen zu verhindern.

Gülle-Ausbringungszeiten in NRW

Gülle bei heißen Temperaturen: Warum es nicht ratsam ist

Bei heißen Temperaturen ist es nicht ratsam, Gülle zu verwenden, um den Boden zu düngen. Warum? Weil sich der Stickstoff, der in der Gülle enthalten ist, bei hohen Temperaturen lieber in die Luft verflüchtigt, als in den Boden einzudringen. Dies kann zu einem unangenehmen Geruch führen. Wenn Du also Deinen Boden düngen möchtest, ist der beste Zeitpunkt trübes, regnerisches Wetter, wie es Hofmann empfiehlt. So bleibt der Stickstoff in der Gülle und Dein Boden profitiert von den wertvollen Nährstoffen.

Landwirte: Düngeverordnung ab 2020 beachten!

Ab 2020 müssen Landwirte beim Einsatz von Schwenkverteilern und Pralltellern auf bestelltem Acker auf die neue Düngeverordnung achten. Dies bedeutet, dass einige Methoden nicht mehr erlaubt sind und andere eingeschränkt werden. Außerdem gilt das Gleiche ab 2025 auch für den Feldfutterbau und Grünland.

Es gibt einige Ausnahmen. So ist es zum Beispiel erlaubt, Stickstoffdünger auf bestellten Ackern und Grünland mit Schwenkverteilern und Pralltellern zu verteilen, wenn die Aussaat moderat erfolgt, das Einsatzgerät den Anforderungen der Düngeverordnung entspricht und die landwirtschaftliche Praxis den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis entspricht.

Bei der Düngung auf bestellten Ackerflächen müssen Landwirte ab 2020 die neue Düngeverordnung beachten. Dabei ist es ab 2020 nicht mehr erlaubt, Schwenkverteiler und Prallteller zu benutzen. Ab 2025 gilt das Gleiche auch für den Feldfutterbau und Grünland. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Zum Beispiel dürfen Stickstoffdünger auf bestellten Ackern und Grünland mit Schwenkverteilern und Pralltellern verteilt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören moderater Einsatz, der Einsatz von Geräten, die den Anforderungen der Düngeverordnung entsprechen, und die Einhaltung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis.

Gülle ohne Prallteller ausbringen – Alternativen

Du möchtest Gülle ausbringen, aber Prallteller sind nicht mehr erlaubt? Dann solltest Du dir ein anderes Verfahren überlegen. Seit Anfang 2016 sind Prallteller in Deutschland nicht mehr zulässig, da sie eine schlechte Verteilgenauigkeit aufweisen und die Emissionen erhöhen. Beim Einsatz von Pralltellern wird die Gülle auf ein rundes Prallblech geleitet, das den Strahl nach oben wegleitet und verteilt. Es gibt aber einige Alternativen wie z.B. die Ausbringung über Schwenk- oder Diffusorscheiben. Diese sorgen für eine höhere Verteilgenauigkeit und schonen die Umwelt.

Schützt die Nachtruhe: Verbot von lärmenden Betätigungen von 22-6 Uhr

Du kennst das bestimmt: Es ist 23 Uhr und du hast gerade deine Augen zugemacht, da hörst du ein lautes Motorengeräusch und kannst nicht mehr einschlafen. Um solchen Situationen vorzubeugen, gibt es in den meisten Bundesländern ein Verbot für lärmende Betätigungen von 22 Uhr bis 6 Uhr. Damit soll die Nachtruhe geschützt werden. Ausnahmen bilden Ernte- und Bestellarbeiten. Diese dürfen bereits ab 5 Uhr beginnen und mit 23 Uhr enden.

Aufgrund des Verbots ist es wichtig, möglichst leise zu sein, wenn man in der Nacht unterwegs ist. Zudem sollte man sich an die Ruhezeiten halten, um niemanden zu stören.

Gülle auf Ackerflächen aufbringen – Jetzt Ausnahme möglich!

Du musst dich nicht mehr ärgern, denn ab sofort ist eine Ausnahme möglich: Wenn die Ackerflächen nicht bearbeitet sind, ist es dir gestattet, Gülle aufzubringen, ohne dass du eine Ordnungswidrigkeit begehst. Allerdings musst du darauf achten, dass die Gülle auf den Feldern nicht liegenbleibt und die Geruchsbelastung auf ein Minimum reduziert wird. Dafür hast du bis zu 24 Stunden Zeit. Außerdem solltest du dir ausreichend Stoffe zum Abdecken der Gülle besorgen, um den Geruch einzudämmen. Solltest du das nicht beachten, kann es zu schwerwiegenden Konsequenzen kommen.

Gülle auf Wiese verteilen: Kosten & Preise beachten

Du willst Gülle auf deiner Wiese verteilen? Dann solltest du beachten, dass sich die Kosten für eine Kostengünstige Ausbringung zwischen 3 und 5 € pro Kubikmeter Gülle belaufen. Allerdings sind die Preise in der letzten Zeit gestiegen und liegen aktuell bei 4 bis 9 € pro Kubikmeter. Bevor du dich also entscheidest, wie viele Quadratmeter deiner Wiese du bestücken möchtest, solltest du dich über die Kosten informieren. Denn in Abhängigkeit davon, wie viel Gülle du ausbringen möchtest, kann der Preis schon mal schnell in die Höhe schnellen. Überlege dir also vorher, wie viel Gülle du wirklich benötigst und wie viel du ausgeben kannst.

Frost schützt den Boden und verbessert die Ernte

Die Antwort lautet: Wir nutzen den Frost der frühen Morgenstunden, um unseren Boden zu schützen. Durch das Gefrieren ist der Boden besser in der Lage, die Last unserer schweren Maschinen zu tragen, sodass keine tiefen Spuren im Acker hinterlassen werden. Dadurch wird nicht nur der Boden geschont, sondern auch die Qualität der Ernte erhöht, da die Struktur des Bodens intakt bleibt. Deshalb empfehlen wir, die Feldarbeiten an frostigen Tagen vorzunehmen, um den Boden zu schützen.

Landwirtschaft: Alles im Blick behalten & Behördenanforderungen erfüllen

Du hast es als LandwirtIn schwer, alles im Blick zu behalten: die Produktion, die Qualität der Ernte, die Kontrolle durch die Landesbehörden. Es ist wichtig, dass du Aufzeichnungen über deine Produktion und deine Ernte führst, denn die müssen bei Kontrollen durch die Landesbehörden vorgelegt werden. Dazu gehören die Landwirtschaftskammern, das Landesamt für Landwirtschaft sowie lokale Landwirtschaftsämter, die je nach Bundesland verschieden sind. Es ist daher sinnvoll, dich über die Anforderungen deines Bundeslandes zu informieren. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass du alle nötigen Dokumente an Landwirtschaftsbehörden übergeben kannst, wenn es erforderlich ist.

Kalte Jahreszeit: Gülle, Jauche, Gärreste nicht auf Acker-/Grünland ausbringen

Du darfst Gülle, Jauche und Gärreste während der kalten Jahreszeit nicht auf Ackerland oder Grünland ausbringen. Die Düngeverordnung besagt, dass dies vom 2 Oktober bis 31 Januar auf Ackerland und vom 1 November bis 31 Januar auf Grünland nicht erlaubt ist. Diese Bestimmung soll verhindern, dass die Düngemittel durch Regen in Fließgewässer ausgewaschen werden. Außerdem können so die Nährstoffe besser aufgenommen und die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig verbessert werden. Deshalb ist es wichtig, dass du auf die Einhaltung dieser Bestimmung achtest.

Landwirte dürfen ab 1. Februar Gülle ausbringen

Ab dem 1. Februar dürfen Landwirte wieder Gülle auf ihre Felder bringen. Zuvor war die Ausbringung bereits ab dem 15. Januar für Kompost und Festmist erlaubt. Bei der Ausbringung der Gülle ist jedoch nicht nur auf das Agrarwetter zu achten, sondern es gibt noch einiges mehr zu beachten. So ist es zum Beispiel wichtig, dass verschiedene Techniken zur Ausbringung beachtet werden. Dazu zählt beispielsweise die Injektion von Gülle, die als äußerst umweltfreundlich gilt, da sie die Auswaschung von Nährstoffen verringert. Außerdem sind Spritztechniken eine effiziente Methode, um Gülle auf den Feldern zu verteilen.

Schlussworte

In Nordrhein-Westfalen darf Gülle normalerweise zwischen dem 1. Oktober und dem 15. Mai ausgebracht werden. In manchen Regionen gibt es allerdings auch andere Zeiten, daher solltest du dich vorher bei deinem Bauernverband oder deiner Gemeinde erkundigen, um sicherzugehen.

Unterm Strich lässt sich sagen, dass es in NRW sehr viele Einschränkungen bei der Ausbringung von Gülle gibt, die man unbedingt beachten muss. Damit du nicht in Schwierigkeiten gerätst, solltest du dich unbedingt vorher über die geltenden Bestimmungen informieren. Dann kannst du beruhigt Gülle ausbringen, ohne Probleme zu bekommen.

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