Wann ist der richtige Zeitpunkt, um Bäume in NRW zu fällen? Erfahren Sie die Antworten hier!

Bäume fällen in NRW - Regeln und Vorschriften

Du hast sicher schon einmal davon gehört, dass man in NRW nicht einfach so Bäume fällen darf. Aber weißt du auch, wann man dürfen darf? Hier erfährst du, unter welchen Voraussetzungen du in NRW Bäume fällen darfst.

In NRW ist das Fällen von Bäumen grundsätzlich verboten. Es gibt aber Ausnahmen, die es ermöglichen, einen Baum zu fällen. Zum Beispiel, wenn der Baum krank oder beschädigt ist oder wenn er die Sicherheit oder die Nutzung des Grundstücks beeinträchtigt. Dafür musst du aber zuerst eine Genehmigung beantragen. Ohne die Genehmigung darfst du keinen Baum fällen.

Baumbesitzer: So erhältst du die Genehmigung zum Fällen

Du möchtest einen Baum fällen? Dann musst du dich meistens vorher anmelden. Egal ob er geschützt ist oder nicht. In den meisten Bundesländern werden Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 60 bis 80 cm geschützt. Allerdings sind meistens Obstbäume von der Regelung ausgenommen. Stelle also sicher, dass du die entsprechenden Genehmigungen einholst, bevor du einen Baum fällst. Nur so kannst du Ärger vermeiden.

Fällen von Bäumen: Kontaktiere deine Kommune!

Du willst einen Baum auf deinem Grundstück fällen? Dann solltest du vorher unbedingt deine Kommune kontaktieren! Denn obwohl laut Bundesnaturschutzgesetz das ganzjährige Fällen von Bäumen theoretisch erlaubt ist, verbieten viele Kommunen das ungenehmigte Fällen bestimmter Bäume durch individuelle Baumschutzsatzungen. Wenn du ohne Genehmigung einen Baum fällst, riskierst du dabei Bußgelder bis zu 100000 Euro. Da lohnt es sich, zuerst die Kommune zu kontaktieren. Diese kann dir sagen, ob du eine Genehmigung benötigst und wie du vorgehen musst, um eine Genehmigung zu beantragen. So kannst du sichergehen, dass du auf der sicheren Seite bist.

Fällen von Bäumen: Vorschriften & Expertenhilfe

Du möchtest einen Baum in Deinem Garten fällen? Dann gibt es einiges, was Du beachten musst. Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es in der Regel erlaubt, Bäume in eigener Sorge zu fällen. Allerdings gibt es in § 39, Absatz 5, Satz 3 des BNatSchG weitere Vorgaben, die Du beachten musst. Vielleicht ist es in Deiner Stadt oder Gemeinde sogar noch strenger geregelt – ein Blick in die jeweilige Baumschutzsatzung lohnt sich also. Wenn Du Dir nicht sicher bist, wie Du vorgehen sollst, dann wende Dich am besten an einen Experten, der Dir bei der Planung und Durchführung Deines Vorhabens helfen kann.

Gartenbaum fällen: Genehmigung vom Ordnungsamt holen

Du möchtest in deinem Garten einen Baum fällen? Damit du die Genehmigung bekommst, musst du zuerst das Ordnungsamt deiner Gemeinde kontaktieren. Diese Genehmigung ist nötig, wenn der Baum einen Stammumfang von 80 cm hat, gemessen in einer Höhe von 1 bis 1,30 m. Denke daran, dass du nicht nur die Genehmigung für den Fällvorgang brauchst, sondern auch ein Genehmigungsantrag beim Ordnungsamt einreichen musst. Es ist wichtig, dass du den Baum nach den offiziellen gesetzlichen Vorschriften fällst und das Einschlagen von Wurzeln und die Beschädigung von Nachbargrundstücken vermeidest. Wenn du darüber hinaus noch weitere Tipps oder Erklärungen zum Fällen eines Baums benötigst, kannst du auch gerne einen Fachmann zurate ziehen.

Bäume fällen in NRW: Erlaubnis und Regeln

Gestalte Deinen Garten Ohne Gegen Baumschutzverordnung Zu Verstoßen

Außer der Baumschutzverordnung gibt es noch weitere Ausnahmen. Dazu zählen Hecken, die als lebende Einfriedungen dienen und regelmäßig geschnitten werden. Zudem sind alle Obstgehölze erlaubt, außer Walnuss, Hasel, Holzbirne, Holzapfel, Holunder und Vogelkirsche. Auch Sträucher und Bäume, die in einer Höhe von unter 2 Metern gepflanzt werden, sind von der Baumschutzverordnung ausgenommen. So hast du die Möglichkeit, deinen Garten ganz nach deinen Wünschen zu gestalten, ohne gegen die Baumschutzverordnung zu verstoßen.

Mecklenburg Vorpommern: Schutz für Einzelbäume gemäß § 18

In Mecklenburg Vorpommern genießen Einzelbäume einen besonderen Schutz. Gemäß § 18 des Naturschutzausführungsgesetzes unterliegen sie einem Mindestschutz. Dieser Mindestschutz gilt für alle Bäume, deren Stammumfang an einer Höhe von 1,30 Meter über dem Erdboden mindestens 1,00 Meter beträgt. Außerdem müssen geschützte Bäume einen natürlichen Standort haben und dürfen nicht gezielt gefällt, gekappt oder geschädigt werden. Solltest Du einen Baum fällen wollen, solltest Du Dich vorher unbedingt bei Deiner Kommune informieren.

Baum fällen: Wann ist es erlaubt & verboten?

Du fragst Dich, wann Du einen Baum fällen darfst? Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Oktober bis einschließlich Februar erlaubt. In den restlichen Monaten des Jahres ist es verboten. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn in Deiner Gemeinde keine Baumschutzsatzung verabschiedet wurde. Wenn Du Dir also nicht sicher bist, solltest Du besser erst mal einen Fachmann zurate ziehen. Dieser kann Dir genau sagen, ob und wann Du einen Baum fällen darfst. Damit hilfst Du nicht nur die Umwelt zu schützen, sondern auch Ärger mit Behörden zu vermeiden.

Fällen von Bäumen: Ausnahmegenehmigung notwendig

Im Allgemeinen ist es dir nicht erlaubt, einen Baum innerhalb der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres zu fällen. Wenn du dennoch in dieser Zeit einen Baum fällen möchtest, dann benötigst du eine Ausnahmegenehmigung. Das ist notwendig, weil in dieser Zeit die meisten Bäume und Sträucher brütende Vögel beherbergen. Außerdem besteht in diesem Zeitraum die Gefahr, dass Jungtiere oder Brutsaison-übergreifende Brutvögel gefährdet werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du die Genehmigung beantragst, bevor du einen Baum fällst. Solltest du den Zeitraum von 1. März bis zum 30. September überschreiten, können dir dafür Bußgelder und Strafen drohen.

Tanne nahe an Grundstücksgrenze pflanzen: Dinge die du wissen musst

Du hast vor, eine Tanne nahe an deiner Grundstücksgrenze zu pflanzen? Das ist eine tolle Idee, aber es gibt einige Dinge, die du wissen solltest. Tannen wachsen nicht von heute auf morgen, sondern es dauert ein paar Jahre, bis sie ihre volle Höhe erreicht haben. In der Regel sind das nach etwa fünf Jahren zwei Meter. Bis dahin darf die Tanne nur fünfzig Zentimeter entfernt von der Grundstücksgrenze stehen. Danach ist es laut den meisten Regelwerken wichtig, einen Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Wenn du also eine Tanne nahe an deiner Grundstücksgrenze pflanzen möchtest, solltest du darauf achten, dass du sie später rechtzeitig umtopfst oder umsetzt.

Kosten für Baumfällung: Ab 250 Euro – 840 Euro

Bei einem 15 Meter hohen Baum ist es normalerweise nicht notwendig, ihn Stück für Stück zu fällen. In diesem Fall kannst Du dich auf einen Preis zwischen 250 und 540 Euro einstellen. Wenn Dein Baum jedoch höher als 15 Meter ist, wird es wahrscheinlich notwendig sein, ihn Stück für Stück zu fällen. In diesem Fall kannst Du mit einer Kostenaufstellung zwischen 300 und 840 Euro rechnen.

Es ist wichtig zu bedenken, dass die Kosten für die Fällung eines Baums mehr als nur das Fällen selbst beinhalten. Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn der Baum nicht nur gefällt, sondern auch abtransportiert werden muss. Ebenso können zusätzliche Kosten anfallen, wenn der Baum auch zerkleinert werden muss. Wenn Du also einen Baum fällen lässt, solltest Du vorab unbedingt ein Angebot einholen, um zu sehen, welche Kosten entstehen.

Bäume fällen in NRW: Regeln und Bestimmungen

Baumfällung: Kosten pro Meter & Entfernung von Stumpf & Wurzel

Du möchtest einen Baum fällen lassen? Dann bist du hier genau richtig! Unsere Fachleute übernehmen die Fällarbeiten für dich. Wir bieten dir zwei Möglichkeiten an: Entweder überlässt du das Holz unserer Firma und entsorgst die Äste selbst, dann kostet dich die Baumfällung zwischen 10 bis 22 Euro pro Meter. Oder du möchtest das Holz selber verwerten, dann liegen die Kosten bei 24 bis 40 Euro pro Meter. Sollte ein Baumstumpf entfernt werden müssen, liegen die Kosten zwischen 60 und 180 Euro. Bei der Entfernung einer Baumwurzel können die Kosten zwischen 70 und 150 Euro liegen. Und sollte die Entsorgung des Baumes notwendig werden, kann diese zwischen 100 und 150 Euro kosten. Wenn du noch weitere Fragen hast, melde dich gerne bei uns! Wir sind gerne für dich da.

Baumfällen: Welche Vorschriften gelten in Deiner Region?

Du hast vor, auf Deinem Grundstück einen Baum zu fällen? Dann solltest Du vorher auf jeden Fall nachschauen, welche Vorschriften es in Deiner Region gibt. Meistens gelten für Bäume, deren Stammumfang einen Meter über der Erde einen Umfang von 80 Zentimetern hat, besondere Regeln. Ohne die nötige Genehmigung darfst Du sie nicht fällen. Wenn Du diese Vorschrift missachtet, drohen Dir eventuell Geldstrafen. Um das zu verhindern, ist es wichtig, dass Du die Vorgaben kennst und einhältst. Es kann sich lohnen, vor dem Fällen eines Baumes vor Ort nachzufragen, ob die Regeln in Deiner Region auch anders sein können.

Baumfällen im Garten: September verboten!

September verboten.

Du willst einen Baum in deinem Garten fällen? Dann solltest du unbedingt vorher bei deiner Stadt oder Gemeinde nachfragen, ob du eine Genehmigung dafür benötigst. Die Gesetzeslage ist je nach Bundesland unterschiedlich. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt. Zudem gibt es viele weitere Regeln, die du beachten musst. So musst du beispielsweise beim Fällen von Bäumen die angrenzenden Gebäude und Wege berücksichtigen. Informiere dich daher am besten genau über die geltenden Vorschriften in deiner Region.

Baumschutzverordnungen: Warum sie wichtig sind & wie du dich informieren kannst

Du hast garantiert schon einmal von den baumbeschützenden Verordnungen in deinem Wohnort gehört. Diese sind nötig, um die wild lebenden Tiere und Pflanzen zu schützen und ihr Bestehen zu sichern. Die Verordnungen sehen deshalb vor, dass Bäume nicht gefällt werden dürfen. In manchen Fällen kann dieses Verbot sogar noch verlängert werden. Dadurch wird verhindert, dass wichtige Arten, wie zum Beispiel Eulen oder Fledermäuse, ihren Lebensraum verlieren. Daher ist es wichtig, dass du dich über die jeweilige Baumschutzverordnung informierst, bevor du deine Bäume fällen lässt.

Fällen & Rückschneiden: Schonzeit beachten & Genehmigungen prüfen

Du musst beim Fällen oder Rückschneiden eines Baumes unbedingt auf die Schonzeit achten. Meistens dürfen Fäll- und Rückschnittarbeiten nur zwischen dem 30. September und 1. März durchgeführt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen. Wenn Du eine Fäll- oder Rückschnittgenehmigung hast, kannst Du auch außerhalb der Schonzeit arbeiten. Deswegen ist es wichtig, dass Du Dich vorher über die örtlichen Bestimmungen informierst. Dann kannst Du sichergehen, dass Du alles richtig machst und die Natur schützt.

Beschneiden und Fällen von Bäumen: Regeln und Vorschriften

Du musst Dich beim Beschneiden und Fällen von Bäumen an einige Regeln halten. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume und andere Gehölze innerhalb der Vogelschutzzeit vom 1. März bis 30. September nicht beschnitten oder gefällt werden. Diese Regelung gilt auch für die Stadt Hamburg und die Hamburger Bezirksämter. Wenn Du also einen Baum beschneiden oder fällen möchtest, solltest Du das außerhalb der Vogelschutzzeit tun. Auch dann musst Du aber noch einige Vorschriften beachten. Prüfe daher immer vorher, ob Du die Genehmigung des zuständigen Amtes benötigst. Nur so kannst Du sicher sein, dass Du alle Regeln einhältst und es keinen Ärger mit dem Gesetz gibt.

Holz im Wald sammeln: Max. 10 cm Durchmesser, Daumenlänge als Faustregel

Du darfst im Wald dünnes Totholz sammeln, auch Leseholz genannt. Achtung: Damit es erlaubt ist, darf das Holz nicht größer als 10 cm im Durchmesser sein. Eine gute Faustregel ist: Das Holz sollte so dick sein wie dein Daumen lang ist. Wenn das Holz dicker ist, muss es im Wald bleiben. Pass aber auch auf, dass beim Sammeln des Holzes nicht mehr als nötig abgeholzt wird und der Wald seine natürliche Schönheit behält.

Gefährliche Bäume: Wann das Ordnungsamt oder der Katastrophendienst eingeschaltet werden muss

Wenn ein Baum eine Gefahr für Gebäude und Menschen darstellt, ist das Ordnungsamt oder der Katastrophendienst zuständig, um die Situation zu beurteilen. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass solche Bäume ohne vorherige Genehmigung gefällt werden müssen. Dies sollte jedoch unbedingt nachträglich gemeldet werden. Es ist wichtig, dass die Gemeinde darüber Bescheid weiß, damit sie die Situation auf dem Laufenden halten kann. Solltest Du ein solches Problem haben, kannst Du Dich an das Ordnungsamt oder an den Katastrophendienst wenden. Sie helfen Dir gerne weiter und können Dir sagen, wie Du am besten vorgehen kannst.

Baumfällung: Kosten, Ratenkredit & Anbieter

Du und dein Nachbar solltet euch an einen Fachbetrieb wenden, um den Baum fällen und entsorgen zu lassen. Meist liegen die Kosten für die Baumfällung zwischen 800,00€ und 1250,00€. Verfügst du über nicht genug Geld, um die Kosten zu begleichen, kannst du vielleicht einen Ratenkredit in Anspruch nehmen. Hier kannst du die Kosten in Raten abbezahlen, sodass du dir die Baumfällung leisten kannst. Es gibt verschiedene Anbieter, die einzelne Ratenkredite anbieten, sodass du einen findest, der zu deinen Bedürfnissen passt. Wichtig ist, dass du vorher die Konditionen prüfst, bevor du einen Kredit aufnimmst.

Mindestabstand für großkronige Bäume: 4-5m

Du solltest bei der Pflanzung eines großkronigen, stark wachsenden Baumes einen Mindestabstand von vier bis fünf Metern zur Grundstücksgrenze einhalten. Andernfalls kann der Nachbar die Beseitigung des Baumes innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Pflanzung verlangen. Wenn der Baum im Nachhinein zu nah an der Grundstücksgrenze steht, solltest du daher möglichst schnell Abhilfe schaffen. Dazu kannst du den Baum entweder umtopfen oder aber auch abhacken.

Zusammenfassung

In NRW dürfen Bäume grundsätzlich nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde gefällt werden. Es gibt einige Ausnahmen, z.B. die Fällung von sturmgeschädigten Bäumen oder Bäumen, die eine Gefahr für öffentliche Gebäude oder Menschen darstellen. Für den Einzelfall solltest du aber immer das zuständige Amt kontaktieren, um sicherzustellen, dass du alles nach den gesetzlichen Vorschriften machst.

Zusammenfassend kann man sagen, dass du in NRW nur dann Bäume fällen darfst, wenn du eine Genehmigung von der zuständigen Behörde hast. Stelle also sicher, dass du alle erforderlichen Genehmigungen erhältst, bevor du einen Baum fällst, um Ärger mit der Behörde zu vermeiden.

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