Wann ist die beste Zeit zum Fällen von Bäumen in NRW? Erfahre mehr über die rechtlichen Bestimmungen!

Bäumefällen in Nordrhein-Westfalen erlaubt?

Hallo zusammen,

wenn Du Dich schon mal gefragt hast, wann man in NRW Bäume gefällen darf, dann bist Du hier genau richtig. In diesem Text gehen wir der Frage auf den Grund und schauen, was es mit den gesetzlichen Bestimmungen auf sich hat. Also, los geht’s!

In NRW dürfen Bäume nur dann gefällt werden, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt. Beispielsweise, wenn ein Baum krank oder gefährlich ist, oder wenn er im Weg steht und eine Straße oder ein Haus gebaut werden muss. In jedem Fall muss man vorher eine Genehmigung vom zuständigen Forstamt einholen.

Baum Fällen: Genehmigung & Regeln beachten!

Du möchtest also einen Baum fällen? Dann musst du dich unbedingt an die Gesetze halten! In beinahe jedem Fall musst du eine Genehmigung beantragen, egal ob der Baum geschützt ist oder nicht. Es kommt auch darauf an, in welchem Bundesland du dich befindest. Viele Länder schützen Laub- und Nadelbäume, die einen Stammumfang von 60 bis 80 cm aufweisen. Obstbäume sind dagegen meist von dieser Regelung ausgenommen. Allerdings kann es in einigen Bundesländern Ausnahmen geben, deshalb solltest du vor dem Fällen des Baums immer die örtlichen Bestimmungen kennen. Frage am besten auch bei der örtlichen Behörde nach, um sicherzugehen, dass es keine weiteren Auflagen gibt. So kannst du sicherstellen, dass du alles richtig machst!

Schutz für Laub- und Nadelbäume: Wie und warum?

Der Schutz gilt für Laub- und Nadelbäume. Allerdings sind Obstbäume und Bäume in Baumschulen ausgeschlossen. Woran liegt das? Der Schutz richtet sich nach dem Stammumfang. Meist liegt er bei 80 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter. Allerdings sind auch die Bäume in öffentlichen Grünanlagen meistens geschützt. Deswegen schützt der Staat diese Bäume und du solltest sie auch schützen. Damit wird natürlich auch die Natur geschützt und du kannst sie in all ihrer Pracht genießen.

Einfriedung für Grundstück: Baumschutzverordnung erlaubt Hecken und Obstgehölze

Du bist auf der Suche nach einer Einfriedung für dein Grundstück? Dann bist du hier genau richtig! Ausgenommen von der Baumschutzverordnung sind Hecken, die als lebende Einfriedungen dienen und regelmäßig zugeschnitten werden. Aber auch jedes Obstgehölze, außer Walnuss, Hasel, Holzbirne, Holzapfel, Holunder und die Vogelkirsche, ist nicht von der Verordnung betroffen. Wenn du also eine grüne Umrandung für dein Grundstück suchst, dann kannst du dich also freuen, denn diese ist durch die Baumschutzverordnung erlaubt!

Geschützte Bäume: Wichtige Vorschriften zu Stammumfang & Obstbäumen

Du solltest wissen, dass geschützte Bäume alle Bäume ab einem Stammumfang von 60 cm, gemessen in 100 cm Höhe, sind. Das gilt natürlich auch für Obstbäume, allerdings gibt es hier spezielle Voraussetzungen bezüglich des Stammumfangs. Wenn du Obst anbauen möchtest, musst du auf jeden Fall die Vorschriften beachten. Der Schutz der Bäume dient dazu, sie vor Zerstörung oder Schädigung zu schützen. Deshalb ist es wichtig, dass du bei der Bepflanzung auf die Einhaltung der Vorschriften achtest.

Baumfällung nach waldrechtlichen Bestimmungen in NRW

Fällgenehmigung für geschützte Bäume: Wann erforderlich?

Du brauchst eine Fällgenehmigung, wenn du Bäume, die einem besonderen Schutz unterliegen, fällen möchtest. Der Zeitraum, in dem Fällarbeiten verboten sind, liegt zwischen dem 1. März und dem 30. September. In vielen Bundesländern gilt das Fällverbot jedes Jahr, aber es können auch abweichende Regelungen gelten. Deshalb lohnt es sich, bei deiner Gemeinde nachzufragen. In manchen Fällen ist eine Fällgenehmigung auch dann notwendig, wenn die Arbeiten außerhalb des Verbotszeitraums stattfinden. Informiere dich also im Vorfeld, bevor du loslegst!

Fällen eines Baumes: Zeitraum und Artenschutz beachten!

Du hast vor, einen Baum zu fällen? Dann solltest Du Dir die Zeiten gut merken! Im Zeitraum von Oktober bis einschließlich Februar ist es erlaubt, einen Baum zu fällen. In den übrigen Monaten ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Das gilt auch in Gemeinden, die keine spezielle Baumschutzsatzung verabschiedet haben. Überlege Dir also gut, wann Du die Fällung vornehmen möchtest! Wenn Du dennoch einen Baum fällst, achte unbedingt auf den Artenschutz. Es kann sein, dass nicht alle Bäume gefällt werden dürfen, auch wenn es in der Zeit erlaubt ist. Informiere Dich daher vorher genau, ob eine Fällgenehmigung benötigt wird.

Fällen eines Nadelbaums: Zeit, Genehmigung & Regeln

Du willst einen Nadelbaum fällen? Dann solltest Du darauf achten, dass Du das zur richtigen Zeit machst. Generell darf man Bäume von März bis September nicht fällen. Solltest Du es dennoch wollen, benötigst Du eine besondere Ausnahmegenehmigung. Beachte aber, dass Du dabei unter Umständen gesetzliche Regeln beachten musst und Du eventuell auch mit Kosten rechnen musst. Es ist aber auch möglich, dass Du einen Fällantrag stellen kannst. Dieser muss dann von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Vor allem im Wald ist es wichtig, dass Du die Regeln befolgst, damit die Natur nicht zu sehr gestört wird.

Baum fällen: Regeln, Genehmigung & Fachfirma finden

Du hast einen Baum auf deinem Grundstück, den du gerne fällen möchtest? Dann solltest du wissen, dass du in der Regel von Oktober bis März Bäume fällen darfst. Allerdings solltest du vorher unbedingt in Erfahrung bringen, ob es für dein Grundstück eventuell eine Ausnahme gibt. Denn in manchen Gebieten ist es möglicherweise nicht gestattet, einen Baum zu fällen. Erkundige dich daher am besten bei deiner Gemeinde, ob du eine Genehmigung benötigst. Es ist auch wichtig zu wissen, dass du für das Fällen eines Baumes immer eine Fachfirma beauftragen solltest. Diese ist mit den nötigen Werkzeugen und Sicherheitsmaßnahmen ausgestattet, um ein sicheres Fällen des Baumes zu garantieren. In der Regel kannst du dann im Anschluss auch gleich den Baumstumpf und die Äste entfernen lassen.

Gartenpflege: Wann du Hecken, Bäume & Sträucher schneiden darfst

Von März bis September ist es in Deutschland verboten, die meisten Bäume zu schneiden, um die Natur zu schützen. Allerdings können ab Oktober bis Februar Hecken, Bäume und Sträucher geschnitten werden. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des Naturschutzes, damit sich die Natur erholen und neue Kraft schöpfen kann. Wenn du also deinen Garten verschönern und in Ordnung halten willst, achte darauf, dass du die Schnittarbeiten während der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume durchführst. So kannst du die Natur schützen und gleichzeitig die Schönheit deines Gartens bewahren.

Fällen und Entsorgen von Bäumen: Ratenkredit für Kosten

Du und dein Nachbar solltet unbedingt einen Fachbetrieb beauftragen, um den Baum zu fällen und zu entsorgen. Auch wenn die Kosten zwischen 800,00€ und 1250,00€ liegen, kann es sein, dass dies deine finanziellen Möglichkeiten übersteigt. In dem Fall kannst du unseren Ratenkredit in Anspruch nehmen, um die Kosten zu begleichen. Ein Ratenkredit ist eine flexible Finanzierungsmöglichkeit, mit der du den Betrag in monatlichen Raten zurückzahlen kannst.

 Bäumefällung in NRW nach Baumfällverordnung

Schütze Dich vor Schäden durch Bäume: Wohngebäudeversicherung

Falls Dir ein Schaden an Deinem Zuhause durch einen Baum entsteht, dann kann sich das buchstäblich als teuer erweisen. Glücklicherweise gibt es da aber einen Ausweg. Denn wenn ein Baum an Deinem Haus Schäden verursacht, dann kannst Du Dich auf Deine Wohngebäudeversicherung verlassen, die die Kosten für den Schaden übernehmen kann.

Aber auch, wenn ein fremder Baum auf Dein Grundstück oder Dein Gebäude fällt, ist Deine Wohngebäudeversicherung für Dich da. In diesem Fall zahlt entweder die Wohngebäudeversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn die Kosten für den Schaden.

Daher lohnt es sich, dass Du Dich vorab über die Bedingungen Deiner Wohngebäudeversicherung informierst und Dich auf den Fall der Fälle vorbereitest. Denn so bist Du immer abgesichert, falls Dir ein Schaden durch einen Baum entsteht.

Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers: Kontrolliere deinen Baum!

Du bist Grundstückseigentümer und hast einen Baum auf deinem Grundstück? Dann weißt du, dass du für dessen Sicherheit verantwortlich bist. Hierfür gibt es eine klare Rechtsprechung: Der Grundstückseigentümer ist verkehrssicherungspflichtig und trägt somit die Verantwortung für Gefahrenherde, die durch den Baum entstehen können. Dazu zählen zum Beispiel abgestorbene Äste, die herunterfallen könnten, ein ungesichertes Absturzrisiko oder aber auch das Risiko einer Krankheit, die den Baum schwächt. Da es sich bei Grundstücksbesitzern um eine besondere Verantwortung handelt, ist es wichtig, dass du regelmäßig kontrollierst, ob es Probleme mit dem Baum gibt, die du beseitigen musst.

Gartenbaum richtig pflegen und fällen: So geht’s!

Du und dein Nachbar solltet euch einig sein, wenn ihr einen Baum im Garten habt. Die Früchte des Baumes gehören beiden Anrainern zu gleichen Teilen und beide können darüber entscheiden, ob der Baum gefällt wird. Wenn einer von euch den Baum fällen will, muss er den anderen um Zustimmung bitten. Dieser kann das Fällen nur selten verhindern, da er dafür triftige Gründe wie einen schwerwiegenden Schaden an Lebensräumen nachweisen müsste. Wenn ihr beide mit dem Fällen des Baumes einverstanden seid, solltet ihr beim Fällen einige Sicherheitsmaßnahmen beachten, damit niemand zu Schaden kommt. Es empfiehlt sich, dafür einen Fachmann zu beauftragen, der die Arbeiten für euch übernimmt.

Fällarbeiten: Kosten, Erfahrung und Professionalität

Fällarbeiten sind eine anspruchsvolle Aufgabe, die korrekt durchgeführt sein muss, um Schäden zu vermeiden. Wenn Du einen Baum fällen möchtest, kannst Du mit Kosten zwischen 250 und 540 Euro für einen 15 Meter Baum rechnen. Wenn Dein Baum 20 Meter hoch ist, bewegen sich die Kosten zwischen 300 und 840 Euro. Dabei sind die Kosten für ein Stück Fällung deutlich geringer als für eine Stück für Stück-Fällung. Daher lohnt es sich, nach einem Fachmann Ausschau zu halten, der die Fällung in einem Stück durchführen kann. Du solltest aber darauf achten, dass der Baumfäller über die notwendige Erfahrung und Professionalität verfügt, damit die Arbeiten sicher und fehlerfrei durchgeführt werden.

Hamburg: Baumfällung und Beschneiden von März-September verboten

Du hast vielleicht schon einmal davon gehört, dass man in Hamburg Bäume und Gehölze nicht beschneiden oder fällen darf, wenn es sich um die Zeit vom 1. März bis zum 30. September handelt. Dies hat seinen Grund im § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes, aber auch in den Informationen zum Baumschutz, die von den Hamburger Bezirksämtern bereitgestellt werden.

Es ist wichtig, dass Du Dich an diese Regelung hältst, denn das Beschneiden oder Fällen von Bäumen und Gehölzen innerhalb dieser Zeit kann schwerwiegende Folgen für die umgebende Natur haben. So können die Vögel, die sich in den Bäumen niedergelassen haben, in ihren Nistplätzen gestört werden und möglicherweise ihre Jungen nicht versorgen. Deshalb solltest Du diese Regelung bei Deinem nächsten Aufenthalt im Hamburger Grün unbedingt beachten.

Fälle keine Bäume im September – aber es gibt Ausnahmen

September verboten, doch es gibt auch Ausnahmen.

Du willst einen Baum in deinem Garten fällen? Dann solltest du unbedingt vorher bei deiner Stadt oder deiner Gemeinde nachfragen, ob du eine Genehmigung dafür benötigst. Denn das Bundesnaturschutzgesetz verbietet das Fällen von Bäumen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September. Aber es gibt auch Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn du den Baum aufgrund von Gesundheitsproblemen fällen musst. Wenn du unsicher bist, ob du eine Genehmigung benötigst, solltest du dich am besten an die zuständige Behörde vor Ort wenden. Sie können dir genau sagen, was für deine Baumfällung erforderlich ist.

Maximiere den Baumschutz: Entferne niemals mehr als 1/4 der Krone

Du solltest niemals mehr als ein Viertel der lebenden Krone eines Baumes auf einmal entfernen. Wenn du Äste mit einem Durchmesser von mehr als 10 Zentimetern abzuschneiden planst, solltest du dir unbedingt gut überlegen, ob das wirklich nötig ist, denn das ist ein sehr starker Eingriff in den Wuchs des Baumes. Es ist wichtig, dass du auch immer daran denkst, wie sich die Veränderung auf den Baum auswirken kann. Auch wenn es notwendig ist, solltest du vorsichtig sein und nur kleine Schnitte ausführen.

Baumfällung genehmigen: Bundes- und Kommunalregelungen beachten

Du denkst darüber nach, einen Baum auf deinem Privatgrundstück zu fällen? Dann solltest du vorher unbedingt prüfen, ob du eine entsprechende Genehmigung dafür benötigst. Denn laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume auch ganzjährig gefällt werden. Allerdings können einzelne Kommunen durch individuelle Baumschutzsatzungen Einschränkungen vorgeben. Zudem drohen bei einem ungenehmigten Fällen empfindliche Bußgelder, die bis zu 100000 Euro betragen können. Daher solltest du unbedingt sichergehen, dass du die Fällung des Baumes genehmigt bekommst.

Nachbarschaftsgesetze: Wann muss der Nachbar seinen Baum fällen?

Du fragst Dich, wann Dein Nachbar seinen Baum fällen oder schneiden muss? In der Regel müssen Bäume, die über die Grundstücksgrenze des Nachbarn hinweg ragen, von ihm geschnitten werden. Dies ist in den Nachbarschaftsgesetzen der einzelnen Länder vorgesehen. Hast Du aber das Gefühl, dass ein Baum vom Nachbarn auf Dein Grundstück ragt, kannst Du vorgehen und Dein Recht einfordern. Am besten sprichst Du zuerst einmal mit Deinem Nachbarn und versuchst, eine Einigung zu finden. Sollte das nicht funktionieren, kannst Du Dich an das zuständige Amt wenden.

Wer ist für den Schutz von Denkmalschutz-Bäumen zuständig?

Du bist dir nicht sicher, wer für den Schutz unter Denkmalschutz stehender Bäume zuständig ist? Dann haben wir hier die Antwort für dich: Die Denkmalschutzbehörde ist für den Schutz von Bäumen, die unter Denkmalschutz stehen, zuständig. Sollte jedoch ein Baum aufgrund einer Gefahr für Gebäude oder Menschen gefällt werden müssen, so kommen Ordnungsamt oder der Katastrophendienst ins Spiel. In solchen Fällen ist es erlaubt, den Baum auch ohne vorherige Genehmigung zu fällen. Allerdings musst du die Fällung nachträglich melden.

Fazit

In Nordrhein-Westfalen dürfen Bäume nur dann gefällt werden, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt. Zum Beispiel, wenn ein Baum krank ist, eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt oder wenn er störend für die Infrastruktur ist. In jedem Fall müssen die Genehmigungen der zuständigen Behörden vorliegen.

Insgesamt lässt sich sagen, dass es in Nordrhein-Westfalen sehr klare Regeln für das Fällen von Bäumen gibt. Deshalb solltest du dich vorher immer bei der zuständigen Behörde informieren, wann und wie du einen Baum fällen darfst, damit du nicht gegen das Gesetz verstößt.

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