Wo und Wann kann ich mich in NRW gegen COVID-19 impfen lassen? Hier die Antworten!

Impfen in NRW - wann möglich?

Hallo zusammen! Immer mehr Menschen in NRW fragen sich, wann sie sich endlich impfen lassen können. Klar ist: Es ist ein wichtiger Schritt zurück zur Normalität. In diesem Artikel erfährst du, wann du dich impfen lassen kannst und welche Schritte du dafür unternehmen musst. Also, lass uns loslegen!

Die Corona-Impfungen in NRW haben begonnen. Ab Montag, den 18. Januar 2021, kannst du dich in NRW impfen lassen, wenn du zu einer der prioritären Gruppen gehörst. Dazu gehören u.a. Menschen über 80 Jahren oder Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ab einem Alter von 18 Jahren. Du kannst dich über die Seite des Robert-Koch-Instituts informieren, welche Gruppen als prioritäre Gruppen gelten und ob du zu einer davon gehörst.

STIKO empfiehlt Auffrischungsimpfung für Personen ab 18

Du hast bestimmt schon gehört, dass die STIKO (Ständige Impfkommission) seit dem 18. November 2021 allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfiehlt. Die STIKO bekräftigt ihre Empfehlung und möchte, dass Personen bestimmter Prioritätengruppen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Dazu gehören Personen im Alter über 70 Jahren, aber auch Personen, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, wie beispielsweise im Gesundheitswesen, in Pflegeheimen oder in der Notfallversorgung. Außerdem gehören Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe von COVID-19 haben, zu den Prioritätengruppen. In Ergänzung zu diesen Personengruppen empfiehlt die STIKO, dass auch Menschen in besonders vulnerablen Lebenssituationen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Dazu zählen unter anderem Obdachlose, Menschen in Gefängnissen oder in Flüchtlingsunterkünften.

Impfung gegen Covid-19: Jetzt bei Haus- oder Facharzt/ärztin buchen!

Du möchtest Dich impfen lassen? Dann kannst Du das ab sofort bei Deinem Haus- oder Facharzt/ärztin machen. Hast Du keinen festen Haus- oder Facharzt? Dann findest Du auf der Internetseite https://coronaimpfungnrw/impfregister eine Liste aller Praxen, die Dich für einen Impftermin empfangen. Nutze diese Möglichkeit und schütze Dich und andere vor Covid-19.

Impfstoff gegen Coronavirus: Schütze Dich und Deine Familie!

Du hast jetzt die Möglichkeit, Dich schnell und unkompliziert gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Dank der großen Anstrengungen der Bundesregierung können alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland an den Impfstoffen teilnehmen. Nutze diese Chance, um Dich und Deine Familie vor COVID-19 zu schützen. Auch wenn es einige Impfstoffe gibt, die nur für bestimmte Altersgruppen oder Personen mit Vorerkrankungen geeignet sind, solltest Du Dich informieren, welcher Impfstoff am besten für Dich ist. Wende Dich bei Fragen am besten an Deinen Hausarzt oder an die zuständige Impfstelle.

Auffrischimpfung gegen SARS-CoV-2: So schützt du dich optimal

Du solltest deine Impfung regelmäßig auffrischen, um einen bestmöglichen Schutz vor SARS-CoV-2 zu haben. Eine Auffrischimpfung sollte frühestens 6 Monate nach der letzten Impfstoffdosis oder nach einer SARS-CoV-2-Infektion mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. In begründeten Einzelfällen könnte die Auffrischimpfung auch schon nach 4 Monaten erwogen werden. Es ist jedoch wichtig, dass du zuerst deinen Arzt konsultierst, bevor du eine Auffrischimpfung vornimmst. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass du einen maximalen Schutz vor SARS-CoV-2 erhältst.

 Impfung NRW - wann können Sie sich impfen lassen?

Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 ab 12 Jahren empfohlen

Du hast vor etwa drei Monaten deine zweite Impfung gegen COVID-19 bekommen? Dann empfiehlt dir die Ständige Impfkommission (STIKO) jetzt eine Auffrischungsimpfung. Ab dem 12. Lebensjahr ist diese Impfung für alle empfohlen, die ihre zweite Impfung vor drei Monaten erhalten haben. Jugendliche sollten bereits nach drei bis sechs Monaten eine Auffrischung machen. Alle wichtigen Informationen zu den Impfungen findest du hier.

EU-Verordnung für das digitale Impfzertifikat

Ja, die EU hat eine Verordnung erlassen, die das digitale Impfzertifikat der EU betrifft. Am 21. Dezember 2021 hat die EU -Kommission einen sogenannten delegierten Rechtsakt verabschiedet, der eine Anerkennungsdauer von 270 Tagen nach Abschluss der Grundimmunisierung vorsieht. Dies bedeutet, dass das Impfzertifikat für einen Zeitraum von neun Monaten gültig ist. Damit will die EU-Kommission sicherstellen, dass die Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union angesichts der Corona-Pandemie gewährleistet ist. Gleichzeitig sollen Kontrollen auf den Grenzen reduziert werden. Daher ist es wichtig, dass Du Dein Impfzertifikat auf dem neuesten Stand hältst und es stets aktuell halten kannst.

Gültiges Impfzertifikat nach Jcovden Impfung: 1 Jahr Schutz

Das Impfzertifikat nach der dritten Impfung, bei der entweder 3/3 oder 3/1 Impfungen mit dem Impfstoff Jcovden erfolgt sind, ist ein Jahr lang ab dem Tag der dritten Impfung gültig. Dies bedeutet, dass das Impfzertifikat ein ganzes Jahr lang ein gültiger Nachweis für die durchgeführte Impfung ist. Damit kannst Du Dich gegenüber anderen Personen, die nicht geimpft sind, schützen. Zudem kann das Impfzertifikat in verschiedenen Situationen, in denen ein Impfnachweis benötigt wird, vorgelegt werden. So gibt es zum Beispiel Länder, die einen Impfnachweis verlangen, um ihr Hoheitsgebiet zu betreten. Hast Du also Deine Impfung erfolgreich abgeschlossen, kannst Du Dich auf Dein Impfzertifikat verlassen.

Überprüfe Deinen QR-Code auf Deinem Impfzertifikat!

Du hast ein digitales Covid-Impfzertifikat erhalten? Dann solltest Du den QR-Code auf deinem Impfzertifikat regelmäßig überprüfen, denn er verliert nach 365 Tagen automatisch seine Gültigkeit. Auch wenn die fachliche Gültigkeit des Zertifikats weiter besteht, wird der QR-Code ab dann nicht mehr lesbar sein. Wir empfehlen Dir, rechtzeitig ein neues Impfzertifikat anzufordern, um den Nachweis deiner Impfung auch in Zukunft belegen zu können.

Vollständig Geimpft am 19.3.2022? Erfülle § 22a und PCR-Test!

Du bist seit dem 19. März 2022 vollständig geimpft, wenn Du die im Infektionsschutzgesetz (§ 22a) festgelegten Bedingungen erfüllst. Darüber hinaus musst Du nach der zweiten Impfung einen mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vorweisen können. Die Testung muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Dies bedeutet, dass Du nach Deiner zweiten Impfung auch einen PCR-Test machen musst, um als vollständig geimpft zu gelten.

Impfschutz gegen Gürtelrose: Wie lange hält er an?

Du fragst dich, wie lange dein Impfschutz nach dem Totimpfstoff anhält? Bisherige Studien deuten darauf hin, dass der Impfschutz gegen Gürtelrose nach vier Jahren nur leicht abnimmt – von 98 auf 88 Prozent. Doch es gibt noch weitere Forschungsergebnisse, die darauf hinweisen, dass der Impfschutz noch länger bestehen bleibt. So ist es möglich, dass du länger als vier Jahre vor Gürtelrose geschützt bist. Es ist allerdings wichtig, dass du deine Impfungen regelmäßig auffrischen lässt, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

 Impfung in NRW: wann kann man sich anmelden?

Vierte Impfung bietet Schutz gegen COVID-19, aber nicht dauerhaft

Die vierte Impfung stellt einen weiteren Schutz gegen eine COVID-19-Erkrankung dar, vor allem für Menschen, die zur Risikogruppe gehören. Laut ersten Studien bietet sie eine zusätzliche Verstärkung des Schutzes, der nach der dritten Impfung bereits besteht. Er verhindert nicht nur Infektionen, Hospitalisierungen und Todesfälle, sondern auch schwere Krankheitsverläufe. Allerdings ist der Schutz nicht mehr so stark, wie nach der dritten Impfung. Zudem ist er auch nicht dauerhaft, sodass es durchaus sinnvoll sein kann, sich weiterhin zu impfen, um eine Infektion zu verhindern. Du solltest Dir deshalb gut überlegen, wie Du Dich schützen kannst und ob eine vierte Impfung für Dich sinnvoll ist.

Stiko-Empfehlung: So schützt du dich vor Covid-19

Du hast die Stiko-Empfehlung gehört, dass sich bestimmte Personen unter 60 Jahren ein zweites Mal impfen lassen sollen? Richtig, dies betrifft Bewohner*innen und Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen sowie Menschen mit Immunschwäche – und zwar auch Kinder ab fünf Jahren. Es ist wichtig, dass wir alle regelmäßig über aktuelle Impfempfehlungen informiert sind, damit wir wissen, wie wir uns und andere schützen können. Daher solltest du dir eine zweite Impfung gönnen, wenn du zu den genannten Personengruppen gehörst. So schützt du dich effektiv vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Tetanus und Diphtherie Impfschutz auffrischen – TdaP Kombi-Impfstoff

Du hast schon länger keine Auffrischimpfung mehr gegen Tetanus und Diphtherie gehabt? Dann solltest du dringend deinen Impfschutz auffrischen. Die empfohlene Routine-Impfung besteht aus einer Kombination aus den Impfstoffen gegen Tetanus und Diphtherie, die alle 10 Jahre wiederholt werden sollte. Dieses Mal solltest du die Impfung allerdings in einer Kombination mit dem Impfstoff gegen Keuchhusten (TdaP-Kombinationsimpfstoff) vornehmen. So bist du auf der sicheren Seite und hast auch vor Keuchhusten einen guten Schutz.

Impfung nach Genesung: 270 Tage Akzeptanzfrist für alle Mitgliedstaaten

Bei der zweiten Impfung nach der Genesung eines Virus können Mitgliedstaaten weder eine kürzere noch eine längere Akzeptanzfrist als 270 Tage vorsehen. Das gilt auch für Zweifach-Impfstoffe. Damit du den vollen Nutzen der Impfung erhältst, liegt es in deiner Verantwortung, dass du dich an der vorgeschriebenen Frist hältst. Wichtig ist, dass sich alle an die Impfregelungen halten, damit wir den Schutz, den wir durch das Impfen erhalten, auch wirklich nutzen können. Denn nur wenn wir uns alle gemeinsam schützen, können wir auch unseren Alltag wieder in vollen Zügen genießen.

RKI: Wichtige Informationen zum Thema „Überimpfen

Im Epidemiologischen Bulletin 34|2021 des Robert Koch-Instituts (RKI) geht es um das Thema „Überimpfen“. Das RKI betont hierbei, dass eine zusätzliche Impfstoffdosis in der Regel keine Gefahr darstellt. Dies ist besonders wichtig, wenn es darum geht, die Bevölkerung möglichst schnell und effizient gegen verschiedene Krankheitserreger zu immunisieren. Daher solltest du auf jeden Fall deine regulären Impfungen bekommen, um dich vor potenziellen Krankheiten zu schützen. Darüber hinaus empfiehlt das RKI, dass du nicht zusätzlich eine Impfung verabreichen lässt, es sei denn, du hast ein höheres Risiko oder ein besonderes Anliegen. Auch wenn es nicht notwendig ist, wird empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellsten Entwicklungen in Bezug auf Impfungen zu informieren.

STIKO-Empfehlungen: Wann erhalte ich eine 5. Impfung?

Du hast vielleicht schon mal von der Ständigen Impfkommission (STIKO) gehört. Sie empfiehlt Impfungen für alle Menschen, die nach Deutschland kommen. Aber manchmal können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte Personen mit bestimmten Risiken weitere Impfungen (z.B. als 5. Impfung) empfehlen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Du ein bestimmtes Medikament oder eine Immuntherapie einnimmst oder wenn Du eine bestimmte Reise in ein Land machst, in dem bestimmte Krankheiten häufig vorkommen. Es ist wichtig, dass Du mit Deinem Arzt über Deine spezifischen Risiken sprichst, um herauszufinden, welche Impfungen in Deinem Fall sinnvoll sind.

Covid-19-Impfung für Personen ab 60+ und Risikogruppen

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt allen Menschen ab 60 Jahren und allen Personen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten, sowie allen Personen über fünf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-Verläufe infolge einer Grunderkrankung einen zweiten Booster mit einem an Omikron angepassten Impfstoff. Dadurch soll ein längerer Impfschutz gegen Covid-19 gewährleistet werden. Du solltest deshalb die Impfungen wahrnehmen und Dich damit schützen.

Auffrischimpfung: STIKO empfiehlt Omikron-Impfstoffe ab 5 Jahren

Du hast Fragen zur Auffrischimpfung? Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, ab dem Alter von 5 Jahren bevorzugt die Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe für Auffrischimpfungen zu verwenden. Allerdings können auch andere Impfstoffe dafür in Betracht gezogen werden. In jedem Fall solltest du einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen, um eine individuelle Beratung zu erhalten. Es ist wichtig, dass du über alle möglichen Optionen informiert bist, um die richtige Entscheidung für dich treffen zu können.

Impfen gegen COVID-19: Grundimmunisierung für 18-59 Jährige

Du solltest unbedingt eine Grundimmunisierung und eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten, wenn du zwischen 18 und 59 Jahren alt bist. Insgesamt besteht die Grundimmunisierung aus zwei Impfstoffdosen. Wie viel Zeit zwischen den beiden Dosen liegen sollte, hängt vom jeweiligen Impfstoff ab. In der Regel liegt der Abstand zwischen den beiden Dosen bei 3 bis 6 Wochen. Deshalb solltest du unbedingt die vorgeschlagenen Zeiträume einhalten, um eine optimale Schutzwirkung zu erzielen.

Impfung gegen Coronavirus – Jetzt Termin sichern!

Du hast noch keine Impfung gegen das Coronavirus? Dann solltest Du jetzt schnell handeln, denn nach aktuellen Informationen laufen die Impfzentren noch bis zum 15. August. Allerdings kann es sein, dass die Zentren schon früher schließen, abhängig davon, wie viele Menschen bis Mitte August ihre Zweitimpfung erhalten haben. Bis dahin solltest Du Dir unbedingt einen Termin sichern und Dich impfen lassen. Der Impfschutz ist die beste Möglichkeit, sich vor dem Coronavirus zu schützen. Nicht nur Du schützt Dich damit, sondern auch Deine Familie und Freunde. Handele jetzt, um Dich und andere zu schützen.

Fazit

Die Impfungen gegen das Coronavirus werden in NRW schrittweise angeboten. Zurzeit werden vor allem ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen geimpft. Wenn du zu diesen Personengruppen gehörst, kannst du dich jetzt schon impfen lassen. Alle anderen können sich voraussichtlich ab April impfen lassen. Am besten schaust du regelmäßig auf der Seite des Robert-Koch-Institutes vorbei, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben. Wenn du Fragen hast, kannst du dich gerne an deinen Hausarzt wenden.

Daher ist es wichtig, dass du dich über die aktuellen Impfregelungen in NRW informierst. So weißt du immer, wann du dich impfen lassen kannst. Am besten schaust du regelmäßig auf der offiziellen Seite des NRW-Gesundheitsministeriums vorbei, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Schreibe einen Kommentar