Wann muss ein Spielplatz in NRW gebaut werden? Hier sind die Grundlagen für Eltern!

Spielsetzenpflicht in NRW

Hey, hast du schon mal darüber nachgedacht, wann und wie ein Spielplatz in NRW gebaut wird? Wenn ja, wird es Zeit, dass du hier weiterliest. Wir werden dir die Antwort auf die Frage geben und dir erklären, was du dabei beachten musst. Lass uns also loslegen!

In NRW müssen Spielplätze immer dann gebaut werden, wenn die Kommune es für notwendig hält. In der Regel werden Spielplätze in Wohngebieten gebaut, in denen Kinder zur Schule gehen und in denen es nicht genug Platz gibt, um einen Spielplatz zu errichten. Zudem können auch Spielplätze in öffentlichen Parks und anderen öffentlichen Grünanlagen gebaut werden, um Kindern die Möglichkeit zu geben, sich zu bewegen und zu spielen.

NRW Bauordnung 2018: Sicherheit, Umweltschutz & Verbraucherschutz

Die Landesbauordnung (Bauordnung NRW 2018) bildet eine wichtige Grundlage des nordrhein-westfälischen Baurechts. Sie legt fest, welche Regeln du beim Bauen beachten musst, damit du und deine Mitmenschen nicht in Gefahr geraten. Dabei sind vor allem die Sicherheit und der Schutz vor Gefahren, die aus baulichen Anlagen resultieren können, wichtig. Mit der Landesbauordnung wird ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung von Unfällen und Schäden geleistet. Auch auf die Belange des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes wird durch die Bauordnung Rücksicht genommen. Außerdem gibt sie konkrete Regelungen vor, um eine optimale Nutzung der Bauflächen zu gewährleisten.

Freistehende Gebäude: Definition und Einschränkungen

Du hast schon mal vom Begriff frei stehende Gebäude gehört? Dann hast du sicher schon gemerkt, dass er in § 2 Abs 3 Nr 1a) und b) vorkommt. Damit werden Gebäude der Kategorie 1 klassifiziert. Dazu zählen freistehende Gebäude, die höchstens 7 m hoch sind und nicht mehr als eine oder zwei Nutzungseinheiten aufweisen, mit einer Gesamtfläche von nicht mehr als 400 m². Mit anderen Worten: Freistehende Gebäude müssen klein und übersichtlich bleiben.

Baugenehmigung für PKW-Stellplätze nach § 62 I Nr 14 c LBO NRW

Du willst mehr über die Baugenehmigung für PKW-Stellplätze wissen? Laut § 62 I Nr 14 c LBO NRW benötigst du dann eine solche Baugenehmigung, wenn die Fläche aller Stellplätze mehr als 100 Quadratmeter beträgt. Bis zu diesem Wert sind die Stellplätze verfahrensfrei. Wenn du also mehr als 100 Quadratmeter für deine PKW-Stellplätze benötigst, musst du eine Baugenehmigung beantragen. Hierbei können dir Fachleute wie beispielsweise ein Architekt behilflich sein.

Baue verfahrensfrei: Erfahre alles über Baugesetze!

Du hast vor, ein Bauvorhaben durchzuführen? Dann solltest du wissen, dass es auch möglich ist, dass du verfahrensfrei bauen darfst. Dies bedeutet, dass du keine Baugenehmigung einholen musst und dein Bauvorhaben auch nicht von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden muss. Du kannst also ohne diese beiden Schritte direkt mit dem Bauen beginnen. Allerdings ist es wichtig, dass du dich vorher über die geltenden Gesetze informierst und sicherstellst, dass du alles richtig machst.

 Wann muss ein Spielplatz in NRW gebaut werden?

Genehmigungsverfahren: Wohngebäude bis 100 m² ohne Baugenehmigung

Das vereinfachte Genehmigungsverfahren ermöglicht es Dir, ein Wohngebäude bis zur Hochhausgrenze, eine Garage, einen überdachten Stellplatz, eine Einfriedung oder eine Werbeanlage bis zu einer Nutzfläche von 100 m² zu errichten, ohne den Aufwand einer Baugenehmigung in Anspruch nehmen zu müssen. Dabei ist zu beachten, dass es Anlagen gibt, die von der Baugenehmigungspflicht ausgenommen sind. Informiere Dich daher vorab, ob für Dein Vorhaben eine Baugenehmigung nötig ist oder nicht.

Komplettes Haus umbauen ohne Genehmigung? Ja, aber beachte Bauvorschriften!

Du kannst dein Haus komplett umbauen, ohne dass du eine Genehmigung brauchst. Dazu gehören Änderungen an der äußeren Gestaltung, wie Streichen, Verputzen, Verfugen, Eindecken des Daches, Einbau oder Austausch von Fenstern und Türen, Austausch von Umwehrungen und Bekleidungen. Allerdings nur, wenn es keine örtliche Bauvorschrift gibt. Bedenke also immer, ob in deiner Wohngegend solche Vorschriften bestehen, bevor du mit dem Umbau startest.

§33 Baugesetzbuch: Räume für kurze Zeit nutzen

Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen deine Räume für kurze Zeit auch zu Übernachtungszwecken nutzen. Dies ist vor allem bei erzieherischen, kulturellen, künstlerischen, politischen oder sportlichen Veranstaltungen hilfreich. Daher ist § 33 des Baugesetzbuches zu beachten. Hierbei ist es auch möglich, Gebäude bis zu einer Höhe von 10 m und andere Anlagen, die keine Gebäude sind, zu nutzen. Achte aber darauf, dass die Nutzung nur für eine begrenzte Zeit möglich ist.

Privilegierte Vorhaben im Außenbereich: Was du beachten musst

Du hast sicher schon einmal davon gehört, dass manche Vorhaben im Außenbereich nur dann erlaubt sind, wenn sie als „privilegiert“ bezeichnet werden. Das bedeutet, dass sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb zuzuordnen sind (§ 35 BauGB). Hobbymäßige kleingärtnerische Nutzungen fallen hier leider nicht darunter. Wenn du also deinen Garten aufwerten möchtest, musst du ein paar Dinge beachten. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, sich zu informieren und zu sehen, was du alles machen kannst.

Baugenehmigung: Wann ist eine Ausnahme möglich?

Das Baurecht stellt klare Vorgaben, nach denen nur in Sonderfällen eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Vorhaben öffentliche Interessen oder besondere Belange berührt und die Funktion des Außenbereichs auf keinen Fall beeinträchtigt wird. In solchen Fällen kann eine Ausnahme erteilt werden, damit das Projekt fortgesetzt werden kann. Allerdings ist es wichtig, dass die Bauherren sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Ausnahmeregelungen nur in den besonderen Fällen anwenden. So kannst Du sicherstellen, dass Dein Vorhaben rechtlich korrekt durchgeführt wird.

Offener Stellplatz auf dem eigenen Grundstück: Kostengünstig anlegen

Ein offener Stellplatz auf dem eigenen Grundstück oder im Vorgarten ist meistens nicht genehmigungspflichtig. Allerdings kann es je nach Gebäudenutzung vorkommen, dass eine gewisse Mindestanzahl an Stellplätzen vorgeschrieben ist. Wenn Du einen offenen Stellplatz anlegen möchtest, kannst Du dies relativ kostengünstig tun. Du kannst zum Beispiel Kies oder Schotter anstatt Pflastersteine verwenden. Damit kannst Du die Kosten für die Anlage deines Stellplatzes deutlich senken.

 Spieplatz-Errichtung in NRW

Grundstück als unbebaut: Wann ist kein benutzbarer Raum mehr vorhanden?

Du hast schon mal davon gehört, dass ein Grundstück als unbebaut gilt, wenn kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist? Ganz genau. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Gebäude einsturzgefährdet ist. Aber auch dann, wenn die Räumlichkeiten nicht für die vorgesehene Nutzung geeignet sind. Ein Wohnhaus muss bewohnbar sein, eine Garage muss ein Fahrzeug aufnehmen können und in einer Lagerhalle sollte man etwas lagern können. Wenn eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllt werden, dann gilt das Grundstück als unbebaut.

Pergola ohne Baugenehmigung aufstellen – Tipps & Anforderungen

Du willst eine Pergola im Garten aufstellen, um deine Gartengestaltung zu vervollständigen? Dann musst du keine Baugenehmigung einholen. Da es sich hierbei um eine frei stehende Konstruktion handelt, die nicht auf einem Fundament steht, ist eine solche Genehmigung nicht erforderlich. Allerdings solltest du die Anforderungen, die in der Landesbauordnung oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gestellt werden, einhalten, damit du keine Ärger bekommst. Achte also beim Bau deiner Pergola auf die notwendigen Sicherheitsaspekte.

Schwarzbau seit Jahrzehnten im Grundbuch: Bestandsschutz nach 5 Jahren

Du musst dir keine Sorgen machen, wenn dein Schwarzbau schon seit Jahrzehnten im Grundbuch steht. Eine Verjährungsfrist, die dir den Bestandsschutz gibt, gibt es nämlich nicht. Aber nach fünf Jahren kann die Bauaufsichtsbehörde dir nicht mehr den Abriss verlangen. Es ist also wichtig, dass du dein Gebäude so schnell wie möglich bei der Bauaufsichtsbehörde anmeldest, um einen möglichen Abriss zu verhindern. Dadurch kannst du sicherstellen, dass dein Gebäude im Falle einer Kontrolle nicht abgerissen wird.

Gartenhaus bauen: Regeln, Genehmigungen & Abstände

Du möchtest dir ein Gartenhaus bauen? Dann musst du einiges beachten, denn das Bundeskleingartengesetz regelt, was du dabei beachten musst. In der Regel ist kein Genehmigungsverfahren notwendig, wenn die Grundfläche des Gartenhauses 24 Quadratmeter nicht überschreitet. Allerdings darf ein Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden. Für kleinere Gebäude, die nicht mehr als zehn Quadratmeter groß sind, brauchst du in der Regel keine Baugenehmigung. Du solltest aber darauf achten, dass die Höhe des Gebäudes nicht mehr als 3,50 Meter beträgt. Auch muss das Gebäude in einigen Bundesländern einen Mindestabstand zu Nachbargrundstücken einhalten. Wer sein Gartenhaus professionell errichten lassen möchte, sollte sich an einen Fachmann wenden.

Wohnungssuche: Achte auf Küche, Kochnische & Abstellraum

Du musst bei der Wohnungssuche unbedingt darauf achten, dass die Küche oder Kochnische ebenso wie ein Abstellraum vorhanden sind. Der Abstellraum sollte mindestens 6 m² groß sein, wobei, wenn das Gebäude nicht mehr als zwei Wohnungen beinhaltet, eine Abstellfläche von mindestens 0,5 m² innerhalb der Wohnung liegen muss. Auf jeden Fall solltest du dir aber auch die Abmessungen der Küche oder Kochnische anschauen, damit du genügend Platz zum Kochen und Zubereiten hast.

Terrassenüberdachung: NRW-Landesbauordnung beachten!

Du möchtest Deine Terrasse überdachen? Dann musst Du Dich an die nordrhein-westfälische Landesbauordnung halten. Bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern und einer Tiefe von 4,50 Metern darfst Du die Terrassenüberdachung baugenehmigungsfrei errichten. Aber Achtung: Wird die Überdachung größer oder tiefer, musst Du eine Baugenehmigung einholen. Ebenso wenn die Überdachung an den Grundstücksgrenzen liegt oder das Grundstück ein Gebiet betrifft, in dem zusätzliche Auflagen gelten. Informiere Dich also vorab, damit Du keine unliebsamen Überraschungen erlebst.

Carport oder Garage in NRW bauen ohne Genehmigung

In Nordrhein-Westfalen ist es Dir erlaubt, einen Carport oder eine Garage zu bauen, ohne dafür eine Genehmigung zu benötigen. Den Vorgaben der Landesbauordnung NRW zufolge, darf die mittlere Wandhöhe höchstens 3 Meter und die Brutto-Grundfläche maximal 30 Quadratmeter betragen (§ 62, Satz 1 b). Wenn Du mehr Platz brauchst, musst Du eine Baugenehmigung beantragen. Achte bitte darauf, dass Du die bestehenden Gesetze und Vorschriften einhältst und dass Dein Bauwerk den örtlichen Bauvorschriften entspricht.

Hausbau: Befolge die Regeln und beantrage eine Baugenehmigung

Du bist gerade dabei, ein Haus zu bauen? Dann solltest Du wissen, dass Du Dich an die geltenden Vorschriften halten musst. In und außerhalb eines Gemeindegebiets musst Du Dich an den Bebauungsplan halten, wenn einer existiert. Wenn nicht, dann gelten die gesetzlichen Regelungen. Damit ist gewährleistet, dass bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig sind. Es ist also wichtig, dass Du Dich an die Regeln hältst und eine Baugenehmigung beantragst, bevor Du Dein Bauprojekt in Angriff nimmst. Dann steht dem Bau nichts mehr im Weg und Du kannst Dein Traumhaus verwirklichen.

Mehrbedarf an Stellplätzen: Abweichungen von Satz 1

Wenn der Mehrbedarf weniger als vier Stellplätze ausmacht, müssen keine notwendigen Stellplätze für diesen Mehrbedarf hergestellt werden – abweichend von Satz 1. Diese Regel gilt allerdings nicht für Anlagen, die Teil A Nummer 103 oder 104 der Anlage zu dieser Verordnung entsprechen. In diesem Fall müssen die notwendigen Stellplätze trotz des geringeren Mehrbedarfs dennoch hergestellt werden.

Bau einer Einfriedung: Max. 2 Meter ohne Genehmigung

Du musst beim Bau einer Einfriedung darauf achten, dass diese nicht höher als zwei Meter ist. Wenn sie höher ist, musst du eine Baugenehmigung beantragen – das ist laut der Landesbauordnung NRW vorgeschrieben. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du eine Baugenehmigung brauchst, kannst du dich an dein zuständiges Bauamt wenden und dich dort über die neuesten Bestimmungen informieren.

Schlussworte

In NRW müssen Spielplätze spätestens dann gebaut werden, wenn sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in einem Stadtbezirk oder einem Ortsteil aufgrund von Neubauten und Einwanderung erhöht. Auch wenn die vorhandenen Spielplätze nicht mehr ausreichen, müssen neue gebaut werden. Im Allgemeinen ist es aber so, dass es in NRW einen Spielplatz pro 250 Einwohner geben sollte, um eine ausreichende Anzahl an Spielplätzen zu gewährleisten.

Es ist offensichtlich, dass in NRW ein Spielplatz gebaut werden muss, wenn es eine große Nachfrage nach einem solchen gibt, da es den Kindern ermöglicht, sich in einer sicheren Umgebung zu vergnügen. Wenn du also in NRW einen Spielplatz benötigst, solltest du die Möglichkeiten prüfen, die dir zur Verfügung stehen, damit du einen bauen kannst.

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