Wann werden Lehrer in NRW verbeamtet? Wissenswertes über das Beamtungsverfahren in Nordrhein-Westfalen

Lehrerverbeamtung in NRW

Du fragst Dich, wann Lehrer in NRW verbeamtet werden? Keine Sorge, das erklären wir Dir hier! In diesem Artikel werden wir Dir alles über den Verbeamtungsprozess in NRW erklären. Wir werden Dir auch zeigen, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um verbeamtet zu werden und was das für Vorteile hat. Also, lass uns anfangen!

In Nordrhein-Westfalen werden Lehrer in der Regel nach der dreijährigen Probezeit verbeamtet. Nach der Probezeit müssen sie ein Examen ablegen, das sie als Beamte anerkannt werden lässt. Wenn du also Lehrer werden möchtest, hast du nach drei Jahren die Chance, verbeamtet zu werden.

Lehrerin oder Lehrer werden in NRW: Verbeamtung oder Tarifbeschäftigung?

Du hast vielleicht schon mal gehört, dass Lehrkräfte verbeamtet werden. Das ist in der Regel auch der Fall. NRW verfügt allerdings auch über ca. 32 000 tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Insgesamt gibt es in NRW ungefähr 200 000 Lehrkräfte. Wenn Du Lehrerin oder Lehrer werden willst, solltest Du Dich also entweder für die Verbeamtung oder für eine tarifbeschäftigte Stelle bewerben. Es lohnt sich, sich bei beiden Optionen zu informieren.

Lehrer/in in NRW werden: Anforderungen & Bewerbung

Du willst Lehrerin oder Lehrer in Nordrhein-Westfalen werden? Dann musst du einiges beachten, denn in NRW werden Lehrkräfte in der Regel verbeamtet. Damit das klappt, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel müssen Lehramtsanwärterinnen und -anwärter über eine abgeschlossene Lehrerausbildung, aber auch charakterliche und gesundheitliche Eignung nachweisen. Dafür benötigst du ein Führungszeugnis und ein amtsärztliches Gutachten. Mit all diesen Dokumenten und dem entsprechenden Abschluss kannst du dich dann bei der jeweiligen Schulbehörde bewerben.

Lehrer/in werden: Voraussetzungen für Verbeamtung

Du möchtest Lehrer/in werden und fragst dich, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um verbeamtet zu werden? In den meisten Bundesländern ist dafür die Ableistung des Vorbereitungsdiensts (Referendariat) zwingende Voraussetzung. Wer also als Quer- oder Seiteneinsteiger ohne Referendariat in den Beruf einsteigen möchte, hat leider keine Chance, verbeamtet zu werden. Allerdings kannst du als Lehrer/in auch ohne Verbeamtung arbeiten. Wenn du dein Referendariat erfolgreich abgeschlossen hast, kannst du dich bei verschiedenen Schulen bewerben und dort als angestellte/r Lehrer/in arbeiten.

Verbeamtung als Lehrer: Welche Voraussetzungen?

In der Regel können Lehrkräfte aller Schularten verbeamtet werden. Allerdings gibt es auch immer mehr Situationen, in denen das nicht der Fall ist. So sind zum Beispiel Lehrkräfte an privaten Schulen nicht verbeamtet. Auch bei Lehrern an öffentlichen Schulen gibt es immer häufiger Ausnahmen: Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie den Beamtenstatus erhalten. Dazu gehören zum Beispiel ein bestimmter Studienabschluss und eine bestimmte Berufserfahrung. Wenn Du also als Lehrerin oder Lehrer verbeamtet werden möchtest, solltest Du Dich genau über die geltenden Voraussetzungen informieren.

 Lehrerverbeamtung in NRW

Erfolgreiche Probezeit als Beamter: So schaffst Du die Übernahme

Du hast deine Probezeit als Beamter erfolgreich beendet und überlegst, was als Nächstes passiert? Nach Ablauf der Probezeit erhältst du die Entscheidung, ob du in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen oder entlassen wirst. Während der Probezeit bist du noch nicht vollständig in den öffentlichen Dienst eingebunden und genießt nicht alle Rechte und Pflichten eines Beamten auf Lebenszeit. Es liegt also an dir, deine Leistungen während der Probezeit zu beweisen, um eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu erzielen. Dazu ist es wichtig, dass du deine Aufgaben engagiert und kompetent erledigst.

BeamtStG § 20: Beamte behalten Status bei Privatschule

Du hast vielleicht schon mal von Beamten gehört. Sie sind Angestellte des Staates oder der Kommune und sind nach dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) rechtlich geschützt. Doch auch wenn ein Beamter eine Tätigkeit an einer Privatschule übernimmt, bleibt er immer noch ein Beamter. Diese Regelung steht im § 20 des Beamtenstatusgesetzes. Damit können Beamte ihren Status auch bei einer Tätigkeit an einer Privatschule behalten und sind weiterhin rechtlich geschützt. Dies ist ein wichtiger Aspekt, um die Beamten vor Diskriminierung zu schützen und ihnen Rechte und Pflichten zu geben.

NRW: 200.000 Lehrer, jeder fünfte nicht verbeamtet

Laut einer Studie sind in Nordrhein-Westfalen fast 200.000 Lehrer tätig, von denen etwa jeder fünfte nicht verbeamtet ist. Diese Lehrkräfte erhalten im Vergleich zu ihren verbeamteten Kollegen ein deutlich schlechteres Gehalt: je nach Berufserfahrung und Familienstand können die Differenzen bis zu einer dreistelligen Summe pro Monat betragen. Für viele unverbeamtete Lehrer bedeutet dies eine finanzielle Belastung und eine Einschränkung ihres Lebensstandards.

Lehrer*innen in NRW: Verbeamtung bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres

In NRW können Lehrer*innen bis zu ihrem 42. Geburtstag eine Beamtenstelle erhalten. Die Verbeamtung erfolgt dann auf Zeit, bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres. In NRW sind Lehrer*innen, die nach dem 42. Lebensjahr eingestellt werden, allerdings nicht mehr beamtet, sondern arbeiten als Angestellte. Daher ist es für Lehrer*innen wichtig, bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres eine Beamtenstelle in NRW zu ergattern. Mit einer Verbeamtung auf Zeit können Lehrer*innen in NRW auch nach ihrem 42. Geburtstag an einer Schule bleiben, wenn sie über ausreichend Berufserfahrung verfügen.

NRW: Neue Chancen auf Beamt*innenlaufbahn bis 42. Lebensjahr

Du hast in NRW die Chance, deinen Traumjob als Beamtin oder Beamter auch über das 40. Lebensjahr hinaus zu erfüllen. Seit dem 1. Juli 2020 ist die Höchstaltersgrenze auf das 42. Lebensjahr angehoben worden. Damit ist die bisher geltende Regelung, wonach eine Übernahme in das Beamt*innenverhältnis nur bis zum 40. Lebensjahr möglich war, überholt.

Nach jahrelangen politischen und juristischen Auseinandersetzungen konnten sich die Befürworter der Erhöhung der Höchstaltersgrenze schlussendlich durchsetzen. Die Erhöhung der Höchstaltersgrenze erhöht die Chancen auf eine Übernahme ins Beamt*innenverhältnis und ermöglicht es auch Menschen über 40, ihren Traumjob zu erfüllen.

Das neue Höchstaltergesetz bietet aber nicht nur Menschen über 40 neue Chancen, sondern schafft auch eine größere Auswahl an qualifizierten Bewerber*innen. Dadurch können Behörden und Verwaltungen aus einem breiteren Pool an Kandidat*innen wählen und so auf die wachsenden Anforderungen im öffentlichen Dienst reagieren.

Die neue Regelung erweitert also nicht nur das Spektrum an möglichen Bewerber*innen, sondern ermöglicht auch eine längere Berufsplanung für Menschen, die sich für eine Beamt*innenlaufbahn entscheiden. Und das ist eine gute Sache!

Vorteile einer Beamtenlaufbahn: Unkündbarkeit und gesichertes Einkommen

Als Beamtin oder Beamter hast du viele Vorteile. Ganz oben auf der Liste steht die Unkündbarkeit, die ein enormer Vorteil ist. Du musst dir keine Sorgen machen, dass du deinen Job verlierst, wenn dein Arbeitgeber in finanzielle Schwierigkeiten gerät, denn du bist auf Lebenszeit angestellt. Außerdem bietet dir eine Beamtenlaufbahn ein gesichertes Einkommen und viele weitere Vorteile, wie beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge und eine gute Bezahlung. Auch kannst du dir sicher sein, dass du immer eine Stelle hast, an der du dich weiterentwickeln und aufsteigen kannst. Mit einer Beamtenlaufbahn hast du also viele tolle Vorteile.

 Lehrerverbeamtung in NRW

Beamter werden – Ausbildung & Studium für jeden Schulabschluss

Du möchtest Beamter werden? Dann hast du verschiedene Möglichkeiten, um dahin zu gelangen. Entweder du absolvierst eine Ausbildung, die speziell für Beamte ausgerichtet ist, oder du entscheidest dich für ein Studium. Mit beiden Varianten kannst du dein Ziel erreichen. Egal, ob du einen Realschulabschluss, einen mittleren Schulabschluss oder sogar einen höheren Schulabschluss hast – du kannst dich zum Beamten ausbilden oder studieren lassen und damit deine Verbeamtung erreichen.

Verbeamtung auf Lebenszeit: Was muss man wissen?

Grundsätzlich entscheidet der Dienstherr, ob jemand verbeamtet werden kann. Oft kann er dabei aber nicht einschätzen, ob eine Person geeignet ist, ohne die Hilfe einer Gesundheitsprüfung. Dann kann er sich an den Amtsarzt wenden, um die Frage zu klären. Möchte ein Mitarbeiter also verbeamtet werden, kann es sein, dass er vorher eine Untersuchung über sich ergehen lassen muss. Nur so kann der Dienstherr abschließend entscheiden, ob er die Verbeamtung auf Lebenszeit in Betracht ziehen kann.

Nach der Probezeit als Beamtin/Beamter: Rechte und Pflichten kennen

Du hast deine Probezeit beendet und bist nun bereit, als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit in den Dienst getreten? Glückwunsch! Während der Probezeit, die in der Regel zwischen zwei und drei Jahren dauert, hast du deine Fähigkeiten unter Beweis gestellt und die Anforderungen erfüllt, um zum Beamten auf Lebenszeit ernannt zu werden. Nach der Probezeit hast du ein Recht darauf, dass du in den Dienst treten kannst. Laut Gesetz muss dies spätestens nach fünf Jahren geschehen. Du hast also einigermaßen Spielraum, um deinen Eintritt in den Dienst zu planen. Wenn du deine Ernennung als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit erhalten hast, ist es wichtig, dass du weißt, welche Rechte und Pflichten du hast. So kannst du deine Karriere voll auskosten und deine Aufgaben zufriedenstellend erfüllen. Informiere dich daher über deine Rechte und Pflichten, damit du dein Bestes geben kannst!

Keine Altersbeschränkung für Beamtenlaufbahnen beim Bund

Seit der Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) im Jahr 2009, gibt es für viele Beamtenlaufbahnen beim Bund keine Höchstaltersgrenzen mehr. Das bedeutet, dass du ungeachtet deines Alters eine Chance hast, in den Vorbereitungsdienst eingestellt zu werden. Dafür solltest du allerdings die jeweiligen Anforderungen der Stelle erfüllen, wie z.B. die Zulassungsvoraussetzungen des Bewerbungsverfahrens. Sei also gut vorbereitet und zeige deinen Ehrgeiz und deine Motivation!

Verbeamtung trotz Krankheit: Was du wissen solltest

Du möchtest dich verbeamten lassen, aber hast eine Erkrankung? Das ist kein Grund zur Sorge. Allerdings kann es sein, dass du bei manchen Erkrankungen eine geringere Chance auf eine problemlose und zeitnahe Verbeamtung hast. Dazu zählen Risikofaktoren wie Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes Mellitus oder Morbus Crohn. Aber auch andere Erkrankungen wie Asthma, chronische Schmerzen oder eine Depression können zu Einschränkungen bei der Verbeamtung führen. Am besten sprichst du deshalb vorher mit deinem Arzt und klärst ab, ob deine Erkrankung eine Auswirkung auf deine Verbeamtung haben könnte. So kannst du besser planen und weißt, was auf dich zukommt.

Brandenburg: Lehrerinnen und Lehrer in A13 Besoldungsgruppe – 4587,62€ monatlich

Seit dem Schuljahr 2020/2021 sind Lehrerinnen und Lehrer in Brandenburg in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft. Mit dieser Einstufung erhalten sie eine monatliche Besoldung in Höhe von 4587,62 Euro. Diese Besoldung ist eine Kombination aus Grundgehalt und erfolgsabhängigen Zulagen. Abhängig vom Einsatzgebiet und der Qualifikation können Lehrerinnen und Lehrer in Brandenburg auch in höhere Besoldungsgruppen aufsteigen und somit auch mehr Geld verdienen. Eine gute Leistung wird in jedem Fall belohnt.

Lehrkräfte der Primar- und Sekundarstufe I erhalten 115 Euro Zulage

Schon bald erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I in der Besoldungsgruppe A 12 eine zusätzliche Zulage. Diese Zulage, die auf 115 Euro festgesetzt wurde, ist ruhegehaltfähig. Damit kannst Du also auch im Ruhestand noch auf Deine Zulage zählen. Die Auszahlung der Zulage soll bereits Anfang des kommenden Jahres erfolgen, das heißt im November 2022. Du kannst dich also schon bald auf Deine Zulage freuen!

Deutschland erhöht Besoldungsgruppe A 12 für Lehrer

Ab 1. August 2026 wird es für Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I in Deutschland eine neue Regelung geben. Alle Lehrkräfte der Besoldungsgruppe A 12 werden dann laut Gesetz automatisch in die Besoldungsgruppe A 13 überführt. Das bedeutet, dass die Lehrer eine höhere Bezahlung erhalten und mehr Verantwortung übernehmen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, mehr Lehrer zu gewinnen und bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Auch die Ausbildung für Lehrer wird durch die höheren Besoldungsgruppen verbessert. Dafür wird auch eine höhere Einarbeitungskompetenz und die Fähigkeit zur Entwicklung neuer Unterrichtsinhalte erwartet. Insgesamt sollen die Lehrer durch die neue Regelung in ihrer Arbeit unterstützt werden.

Verdienstunterschiede zwischen Angestellten und Beamten

Du hast vielleicht schon mal davon gehört, dass der Verdienst von Angestellten und Beamten unterschiedlich ist. Laut statistischem Bundesamt ist der durchschnittliche Bruttojahresverdienst eines Angestellten rund 37.900 Euro, während Beamte auf einen überdurchschnittlichen Verdienst von rund 48.000 Euro kommen. Diese Lücke lässt sich erklären: Der Anteil von Hochschulabsolventen ist bei Beamten deutlich höher als bei Angestellten. Deswegen können sie auch mehr verdienen. Außerdem sind Beamte durch ihren Dienstherrn geschützt und erhalten häufig ein höheres Gehalt als Angestellte. Aus diesem Grund ist es für viele Menschen attraktiv, in einem öffentlichen Dienst tätig zu sein.

Lohn nach A13: Lehrer:innen in allen Bundesländern erhalten 4.000-6.000 Euro

Du als Haupt- oder Realschullehrer:in bekommst inzwischen in allen Bundesländern deinen Lohn nach A13, genau wie verbeamtete Gymnasiallehrer:innen. Dein Grundgehalt bewegt sich zwischen rund 4.000 und 6.000 Euro im Monat. Damit hast Du als Lehrer:in ein gutes Einkommen und kannst Deinen Lebensunterhalt finanzieren. Zudem profitierst Du von den Zusatzleistungen, die Dir die öffentliche Hand bietet. Dazu gehören beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge, ein Anspruch auf ein Diensthandy, ein Dienstwagen und vieles mehr.

Schlussworte

In Nordrhein-Westfalen können Lehrerinnen und Lehrer nach Abschluss ihrer Lehrerausbildung und dem Bestehen der beamtenrechtlichen Prüfungen verbeamtet werden. Die Verbeamtung erfolgt durch die Bezirksregierung, welche den Antrag auf Verbeamtung bearbeitet. Die Bewerbungsunterlagen müssen dann bei der jeweiligen Bezirksregierung eingereicht werden. Du kannst also erst dann verbeamtet werden, wenn die Bezirksregierung deine Unterlagen geprüft und bestätigt hat.

In NRW werden Lehrer/innen nach bestimmten Kriterien verbeamtet. Es kann aber durchaus sein, dass die Verbeamtung nicht für alle Lehrer/innen zutrifft, da sich die Kriterien von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Für Dich bedeutet das, dass Du Dich vorher immer über die spezifischen Bedingungen für eine Verbeamtung in NRW informieren solltest, bevor Du Dich auf eine Stelle bewirbst.

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