Was können Sie ohne Baugenehmigung in NRW bauen? Hier sind die Antworten!

Bauen ohne Baugenehmigung in NRW: was ist erlaubt?

Hey! Hast du schon einmal darüber nachgedacht, etwas auf deinem Grundstück zu bauen, aber dir ist nicht klar, was du in NRW ohne Baugenehmigung bauen darfst? Kein Problem! In diesem Artikel zeige ich dir, welche Arten von Bauprojekten du ohne Baugenehmigung in NRW durchführen kannst.

Du darfst in NRW ohne Baugenehmigung Gebäude errichten, die weniger als zehn Meter hoch sind, die eine Grundfläche von weniger als zwanzig Quadratmetern haben und deren Dach nicht mehr als vier Meter über dem Gelände liegt. Du darfst auch Gartenhäuser und andere freistehende Gebäude errichten, sofern sie sich nicht mehr als zehn Meter von einem benachbarten Grundstück entfernen und unter zehn Meter hoch sind.

Gartenhaus errichten: Genehmigungsfrei nach BauO NRW?

Du möchtest ein Gartenhaus errichten? Prima Idee! Nach § 62 Abs 1 Nr 1 a) der BauO NRW ist die Errichtung eines Gartenhauses mit einem maximalen Brutto-Rauminhalt von 75 m³ genehmigungsfrei. Das heißt, du kannst es ohne Genehmigung des örtlichen Bauamtes bauen. Allerdings solltest du beachten, dass die Errichtung eines Gartenhauses möglicherweise in einer Satzung des jeweiligen Ortes verboten sein kann. Außerdem dürfen keine Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten in dem Gartenhaus vorhanden sein. Daher solltest du vor dem Bau des Gartenhauses genau prüfen, ob du die Vorgaben einhältst. Wenn du dir unsicher bist, kannst du gerne einen Experten zu Rate ziehen. Viel Erfolg bei deinem Projekt!

Gartenhaus aufstellen: Regeln beachten, Genehmigung einholen

Du möchtest ein Gartenhaus aufstellen? Kein Problem! Solange du einige Vorschriften beachtest, steht deinem Vorhaben nichts im Wege. Das Bundeskleingartengesetz regelt hier, was du zu beachten hast: Die Grundfläche deines Gartenhauses darf 24 Quadratmeter nicht überschreiten, damit du keine Genehmigung brauchst. Außerdem ist darauf zu achten, dass das Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt wird. Solltest du mehr als 24 Quadratmeter Grundfläche benötigen, musst du eine Genehmigung einholen. Dafür kannst du dich unter anderem an dein örtliches Bauamt wenden. Mit ein bisschen Vorbereitung steht deinem Gartenhaus-Projekt also nichts mehr im Wege!

Bau Dir einen Geräteschuppen: Vorgaben, Abstände & Baugenehmigung

Du hast vor, einen Geräteschuppen zu bauen? Dann solltest Du zunächst die Vorgaben der Bauordnung und der Grenzbebauung sowie die erforderlichen Abstände beachten. Unter Einhaltung dieser Regeln kannst Du einen einstöckigen Schuppen mit einer Grundfläche von 10 Quadratmetern errichten, ohne dafür eine Baugenehmigung zu benötigen. Der Schuppen sollte allerdings nicht höher als 3 Meter sein, da ansonsten ein Bauantrag nötig wird. Vergewissere Dich außerdem, dass der Schuppen nicht innerhalb eines Naturschutzgebietes oder eines Wasserschutzgebietes errichtet wird. Falls Du Zweifel hast, wende Dich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Terrassendach bis zu 50 m² ohne Baugenehmigung errichtbar

Ein Terrassendach mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 4,5 m Tiefe ist in der Regel ohne ein Baugenehmigungsverfahren errichtbar. Bei kleineren Überdachungen von Terrassen mit bis zu 30 m² und einer Tiefe von maximal 3 m, ist ein solches Verfahren ebenfalls nicht notwendig. Auch ebenerdige Überdachungen von Terrassen mit einer Fläche von bis zu 50 m² sind in der Regel ohne ein Baugenehmigungsverfahren errichtbar. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn sich das Terrassendach im Außenbereich eines Gebäudes befindet, muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. So hast du die Gewissheit, dass du alles richtig gemacht hast und nichts zu befürchten hast.

Baugenehmigung in NRW - was erlaubt ist ohne Erlaubnis

Carport oder Garage bauen in NRW: Landesbauordnung beachten

Du möchtest in Nordrhein-Westfalen einen Carport oder eine Garage bauen? Dann solltest Du die Landesbauordnung NRW genau beachten. Denn nur dann kannst Du den Bau ohne Genehmigung durchführen, sofern die mittlere Wandhöhe bei maximal 3 Metern und die Brutto-Grundfläche bei maximal 30 Quadratmetern (§ 62, Satz 1 b) liegt. Solltest Du nicht sicher sein, ob Dein Bauvorhaben die Genehmigungsfreiheit erfüllt, solltest Du Dich am besten an das örtliche Bauamt wenden und dort nachfragen.

Grundstück als unbebaut oder bebaut beurteilen? Experten helfen

Du fragst dich, ob dein Grundstück als unbebaut oder sonstig bebautes Grundstück gilt? Es gibt einige Dinge, die bei der Beurteilung berücksichtigt werden müssen. Generell gilt ein Grundstück als unbebaut, wenn sich darauf keine benutzbaren Gebäude befinden. Allerdings kann auch eine Gartenlaube, die in Leichtbauweise errichtet wurde, als bebautes Grundstück gelten. Um mehr über die Einstufung deines Grundstücks zu erfahren, empfehlen wir dir, einen Experten zu kontaktieren. Er kann dir bei der Beurteilung deines Grundstücks helfen.

Holzgartenhaus aufstellen: Abstände beachten!

Du möchtest ein Holzgartenhaus auf deinem Grundstück aufstellen? Wenn die Bedingungen erfüllt sind, steht dem nichts im Weg! Stelle es aber maximal drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt auf und achte darauf, dass es keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten enthält. Außerdem darf die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze nicht mehr als neun Meter betragen. Sollte dein Gartenhaus größer sein, kannst du es zwar aufstellen, aber du musst einen Abstand von mindestens einem Meter zur Grundstücksgrenze einhalten. Denk also daran, dein Holzgartenhaus entsprechend zu planen und die entsprechenden Abstände einzuhalten. Dann steht deinem Holzgartenhaus nichts mehr im Weg!

Verkäufer-Achtung: Fehlende Baugenehmigungen können Folgen haben

Du solltest als Verkäufer immer darauf achten, dass alle notwendigen Baugenehmigungen vorliegen, bevor du einen Kaufvertrag abschließt. Wenn du Kenntnis von fehlenden Genehmigungen hast und dies dem Käufer nicht mitteilst, kann das schwerwiegende Folgen haben. Fachanwalt Behrens warnt: „Bei arglistiger Täuschung haftet der Verkäufer.“ Daher ist es wichtig, dass du als Verkäufer immer darauf hinweist, falls Baugenehmigungen fehlen. Denn in diesem Fall haftest du für die Folgen. Also achte unbedingt darauf, dass beim Kaufvertragsabschluss alle Genehmigungen vorliegen!

Gartenhaus bauen: Baurecht & Baugenehmigung beachten

Du hast vor, ein Gartenhaus zu bauen? Dann solltest du zuerst einmal das zuständige Baurecht überprüfen. Im Allgemeinen gelten grundsätzliche Richtlinien, die besagen, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt ist. Solltest du also ein größeres Gebäude planen, musst du eine Baugenehmigung beantragen. Eine weitere wichtige Regelung besagt, dass das Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden darf. Es ist daher immer ratsam, sich vor dem Bauen über die genauen Vorschriften zu informieren, um späteren Ärger zu vermeiden.

Grundstück bis 42m: Freistehendes Gebäude errichten

Du hast die Möglichkeit, auf deinem Grundstück ein Gebäude zu errichten, wenn die Grundstücksgrenze mehr als 42 Meter beträgt. Dabei sollte es sich um ein freistehendes Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten handeln. Die mittlere Wandhöhe darf dabei nicht mehr als 3 Meter betragen, der Brutto-Rauminhalt nicht mehr als 50 Kubikmeter und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze nicht mehr als 5 Meter sein. So kannst du dein Grundstück direkt an die Grenze heranbauen.

 Alternative Attribut für das Bild: Baugenehmigung NRW - Was ist erlaubt, was nicht?

Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn: Wenn Rauch stört

Grundsätzlich sind Nachbarn dazu verpflichtet, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Das bedeutet, dass sie nicht durch Rauch oder Rußbelastung gestört werden dürfen. Es ist zum Beispiel nicht in Ordnung, wenn dein Nachbar raucht und der Qualm in deine Wohnung oder dein Haus zieht. Du musst in so einem Fall nicht dulden, dass du beeinträchtigt wirst. Wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, kannst du dich auch an die Hausverwaltung wenden, die dann entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

Sichtschutz anbringen: Nachbar um Erlaubnis fragen!

Du hast vor, Dir einen Sichtschutz für Dein Grundstück anzubringen? Dann solltest Du auf jeden Fall Deinen Nachbarn um Erlaubnis fragen. Denn das ist besonders wichtig, wenn der Sichtschutz höher als die bereits vorhandene Einfriedung werden soll. Durch das Anbringen eines Sichtschutzes kann es zu einer Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks kommen. Daher ist es ratsam, sich vorher die Erlaubnis einzuholen. Verweigert der Nachbar die Zustimmung, hat er Anspruch auf Beseitigung des Sichtschutzes, wenn der Eigentümer ihn trotzdem anbringt. Daher ist es ratsam, sich vorher abzustimmen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Verschöner dein Haus ohne Genehmigung – Tipps!

Du kannst dein Haus ohne eine Genehmigung verschönern! Dazu zählen zum Beispiel der Anstrich, Verputz, Verfugung, Ein- oder Austausch von Fenstern und Türen, Umwehrungen sowie eine Bekleidung und Verbindungen. Aber Achtung: In Gebieten, in denen eine örtliche Bauvorschrift gilt, musst du aufpassen und dich an die Vorschriften halten!

Bauen ohne Genehmigung? Baue immer mit Genehmigung!

Du musst beim Bauen immer aufpassen! Denn es gibt keine Verjährungsfristen, wenn du ein Gebäude ohne Genehmigung errichtest. Auch wenn das Bauamt erst nach 10 oder 25 Jahren herausfindet, dass du schwarz gebaut hast, und das Gebäude im Grundbuch steht, wird ein Bußgeld fällig. Dennoch besteht unter Umständen ein Bestandschutz und der Abriss des Gebäudes darf nicht mehr verlangt werden.

Damit du nicht in die gleiche Falle tappst, solltest du beim Bauen immer eine Genehmigung einholen. Egal, ob es sich um ein größeres Projekt oder um eine kleinere Renovierung handelt – bevor du anfängst, solltest du dich über die gesetzlichen Regeln und Bestimmungen informieren. So kannst du sichergehen, dass alles seine Ordnung hat, und du dir unnötige Kosten und Ärger ersparst.

Brauche ich Nachbars Zustimmung für Gartenhaus?

Du fragst dich, ob du beim Bau eines Gartenhauses an der Grundstücksgrenze die Zustimmung deiner Nachbarn brauchst? Die Antwort lautet: Normalerweise nicht. Es sei denn, das Gebäude entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplans oder der Landesbauordnung. Dann kann es sein, dass du die Zustimmung der Nachbarn benötigst. Bevor du also loslegst, solltest du dich über die geltenden Regeln informieren, damit du auf Nummer sicher gehst. Denn nur so kannst du verhindern, dass du später Ärger bekommst.

Benötige ich eine Genehmigung für mein Bauprojekt?

Du kannst eine Faustregel nutzen, um zu bestimmen, ob Du eine Genehmigung für Dein Bauprojekt benötigst. Wenn die Höhe Deiner Wand drei Meter nicht überschreitet und die Grundfläche maximal 30 Quadratmeter beträgt, kannst Du Dir den Gang zu den Behörden sparen. Einige Länder haben jedoch andere Regelungen, so dass es ratsam ist, vorab die örtlichen Bestimmungen zu beachten, damit Du auf der sicheren Seite bist.

Größe eines Hauses berechnen – Kubikmeter erklärt

Du fragst dich, wie man die Größe eines Hauses berechnet? Nun, die Größe wird in Kubikmetern gemessen. Wenn du dir ein 10 Kubikmeter großes Haus vorstellst, dann hat es eine Fläche von 5 x 2 m plus eine Höhe von 1 m. Bei einer Höhe von 2 m sind es schon 20 Kubikmeter und bei 3 m sogar 30 Kubikmeter. Mit dem Wissen über Kubikmeter kannst du nun also leicht die Größe deines eigenen Hauses berechnen!

Schwarzbau: Konsequenzen können schwerwiegend sein

Du hast einen Schwarzbau entdeckt? Das kann böse Folgen haben! Die Bauaufsichtsbehörde kann neben dem Abriss – der als besonders schwere Maßnahme gilt, aber leider häufig verhängt wird – weitere Sanktionen anordnen. So kann es zu einer Geldbuße kommen oder auch zur Beschlagnahmung des Bauprodukts. Es lohnt sich also nicht, gegen die Bauvorschriften zu verstoßen, denn die Konsequenzen können schwerwiegend sein.

Gartenhaus oder Geräteschuppen? Unterschiede & Nutzen

Du überlegst dir gerade, ob du ein Gartenhaus oder einen Geräteschuppen kaufen solltest? Es gibt ein paar wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Gartengebäuden. Ein Gartenhaus besitzt meist Fenster, eine Eingangstür, ein Hausdach und in vielen Fällen auch eine kleine Veranda. Ein Geräteschuppen ist hingegen einfacher gestaltet. Er muss nicht unbedingt über Fenster, ein Dach, eine Veranda oder sogar Türen verfügen. Viele Menschen nutzen einen Geräteschuppen, um Gartengeräte, Fahrräder oder sogar Gartenspielzeug zu verstauen. Ein Gartenhaus wird hingegen meist als zusätzlicher Wohnraum genutzt. Hier kannst du zum Beispiel eine Sitzecke einrichten, ein kleines Büro einrichten oder einfach nur entspannen. Durch die zahlreichen Fenster und die Veranda kannst du zudem die Natur draußen genießen. Ein Gartenhaus ist also als zusätzlicher Wohn- und Erholungsbereich gedacht, während ein Geräteschuppen vor allem als praktischer Stauraum geschätzt wird. Überlege dir also, welches Gartengebäude deinen Bedürfnissen am besten entspricht.

Grenzbebauung: 50 cm Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten

Du möchtest einen Zaun ohne Genehmigung ziehen? Dann ist es wichtig, dass Du Abstand zur Grundstücksgrenze hältst. In der Regel liegt dieser bei 50 cm. Solltest Du direkt auf der Grundstücksgrenze bauen oder den Mindestabstand zum Nachbarn nicht einhalten, ist das rechtlich als Grenzbebauung zu werten. In diesem Fall musst Du eine entsprechende Genehmigung beantragen.

Zusammenfassung

In NRW darfst du in der Regel kleinere Bauwerke wie eine Terrasse oder einen Carport ohne Baugenehmigung bauen, vorausgesetzt, dass sie nicht zu nah an der Grundstücksgrenze sind. Außerdem musst du dich an die örtlichen Bestimmungen halten, z.B. Abstände zu Straßen oder Größenbeschränkungen. Wenn du dir nicht sicher bist, solltest du dich bei deiner Kommune informieren.

Du kannst nur sehr wenige Dinge in NRW bauen, ohne eine Baugenehmigung zu haben. Es ist daher wichtig, dass du dich vorher gut informierst, bevor du irgendetwas in NRW bauen möchtest. Vermeide unnötige Probleme und Ärger, indem du sicherstellst, dass du alle Genehmigungen hast, die du brauchst.

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