Welche Bäume darf man in NRW fällen – Hier die Antworten und wichtige Hinweise

Baumfällen in NRW erlaubt

Hey du! Heute möchte ich dir einmal erklären, welche Bäume du in Nordrhein-Westfalen fällen darfst. Es ist nämlich gar nicht so einfach, hier die Regeln zu kennen. Also lass uns mal schauen, was du alles beachten musst.

In NRW darfst du nur Bäume fällen, die nicht als geschützt gelten. Geschützte Bäume sind zum Beispiel Eichen, Kirschen, Ulmen, Kastanien, Linden, Buchen, Ahorn, Birken, Pappeln und Nadelhölzer. Außerdem können Bäume, die öffentliches Eigentum sind, nicht gefällt werden. Du solltest dich also vor dem Fällen eines Baumes immer beim zuständigen Amt erkundigen, ob der Baum geschützt ist oder nicht.

Baum fällen: Genehmigung beantragen – Bundesländerregelungen beachten

Du möchtest einen Baum fällen? Dann musst du in fast allen Fällen vorher eine Genehmigung beantragen. Egal ob der Baum geschützt ist oder nicht. Bundesländer schützen in der Regel Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von ungefähr 60 bis 80 cm. Allerdings sind Obstbäume oft von dieser Regelung ausgenommen. Wenn du unsicher bist, kannst du dich am besten bei deiner zuständigen Behörde erkundigen. So kannst du sichergehen, dass du alle nötigen Genehmigungen einholst und auf der sicheren Seite bist.

Aufpassen beim nächsten Spaziergang: Geschützte Bäume erkennen

Du musst bei deinem nächsten Spaziergang aufpassen, denn Bäume mit einem Stammumfang von 80 oder mehr Zentimetern sind geschützt. Aber auch mehrstämmige Bäume müssen geschützt werden. Wenn einer der einzelnen Stämme einen Umfang von 50 Zentimetern oder mehr hat, ist er ebenfalls geschützt. Damit du den Umfang korrekt messen kannst, solltest du ihn in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden messen. Also schau dir Bäume, an denen du vorbeikommst, immer ganz genau an!

Schutz von Bäumen: Ab 80cm Stammumfang & Stadtverwaltung informieren

Der Schutz von Bäumen ist wichtig, damit sie uns auch in Zukunft erhalten bleiben. Er gilt für Laub- und Nadelbäume, aber nicht für Obstbäume oder Bäume aus Baumschulen. Meist liegt der Schutz ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter vor. Auch Bäume in öffentlichen Grünanlagen werden meist unter Schutz gestellt. Hier sollte man jedoch vorsichtig sein, denn nicht alle Bäume sind auch tatsächlich geschützt. Es lohnt sich also, sich vorher bei der Stadtverwaltung zu informieren, ob ein Baum geschützt ist oder nicht. Denn nur so können wir die Bäume schützen und uns an ihnen erfreuen.

Pflanze Bäume im Garten – Schutz nach 5 Jahren

Ab dem Zeitpunkt, an dem Du einen Baum pflanzt, ist er ein „Jungbaum“ und erreicht erst nach fünf Wuchsjahren das „Erwachsenenalter“. Dann erhält er automatisch Bestandsschutz. Dieses Recht gilt für alle Laub- und Nadelbäume, auch für die Tannen, die an Deiner Grundstücksgrenze wachsen. Es lohnt sich also, Bäume in Deinem Garten zu pflanzen, denn sie sind nicht nur schön anzusehen, sondern bieten Dir auch einen großen Schutz.

 Baumfällung in NRW erlaubt

Nachbarrechtsgesetz NRW: Dein Anspruch gegenüber dem Nachbarn

Du hast den Anspruch, dass dein Nachbar den Baum, der schon seit sechs Jahren auf deinem Grundstück steht, entfernen muss. Laut § 41 des Nachbarrechtsgesetzes in Nordrhein-Westfalen ist es deinem Nachbar verboten, eine solche Sache auf deinem Grundstück zu installieren. Du solltest deinen Anspruch daher schnellstmöglich geltend machen, damit der rechtswidrige Zustand beseitigt wird. Setze dich dazu am besten schnellstmöglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, der dir bei deinen Ansprüchen weiterhelfen kann.

Achtung: Fäll- und Beseitigungsverbot für Gehölze bis September

Du musst aufpassen, wenn Du Gehölze fällen oder beseitigen möchtest. Vom 1. März bis 30. September besteht laut Bundesnaturschutzgesetz ein Fäll- und Beseitigungsverbot für bestimmte Gehölze. Diese Schutzbestimmungen sollen dafür sorgen, dass Lebensräume bestimmter Arten erhalten bleiben und die biologische Vielfalt geschützt wird. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich vor Baumpflegearbeiten oder ähnlichem über die geltenden Naturschutzgesetze informierst, damit Du nicht gegen dieses Verbot verstößt.

Nadelbaum fällen: Rechtliche Bestimmungen und Genehmigung beachten

Du solltest, wenn du einen Nadelbaum fällen willst, die gesetzlichen Bestimmungen beachten. Es ist im Allgemeinen nicht erlaubt, einen Baum in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres zu fällen. Grund hierfür ist, dass viele Vögel in dieser Zeit brüten und eine Störung ihres Brutplatzes vermieden werden soll.

Außerhalb dieser Zeit kannst du den Nadelbaum jedoch fällen, sofern du eine Genehmigung des zuständigen Forstamts besitzt. In manchen Gebieten können besondere Regelungen existieren, sodass du vor dem Fällen des Baumes immer das zuständige Forstamt kontaktieren solltest. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um ein notwendiges und sinnvolles Vorhaben handelt.

Es ist also sehr wichtig, dass du dich an die rechtlichen Bestimmungen hältst und den Nadelbaum nur dann fällst, wenn du eine Genehmigung besitzt. Nur so kannst du die Brutplätze der Vögel schützen und eine rechtskonforme Fällaktion durchführen.

Fällen/Sondermaßnahme: Regeln & Ausnahmen für Deine Gemeinde

Du hast vor, einen Baum zu fällen oder eine Sondermaßnahme durchzuführen? Dann solltest Du wissen, dass Du dies im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich nur außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen durchführen darfst. Beachte dabei, dass es auch Ausnahmen von dieser Regelung geben kann, die auf den jeweiligen Gemeinden basieren. Informiere Dich also vorher bei Deiner Gemeinde, ob und welche Ausnahmen es für Dich gibt.

Fällen von Bäumen: Genehmigung & Baumschutzsatzung prüfen

Du möchtest einen Baum in deinem Garten fällen? Dann solltest du vorher unbedingt prüfen, ob du dazu eine Genehmigung brauchst. Allgemein kannst du nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in § 39, Absatz 5, Satz 3 dazu befugt sein. Allerdings ist es ratsam, vorher bei deiner Stadt oder Gemeinde nachzufragen, ob es eine eigene Baumschutzsatzung gibt, die du bei der Fällung beachten musst. Im Zweifelsfall solltest du einen Fachmann zu Rate ziehen, der dich bei der Fällung unterstützt. So kannst du sichergehen, dass die Fällung ohne Probleme und rechtlich korrekt abläuft.

Roden von Bäumen: Ausnahmegenehmigung bei 79cm Stammumfang benötigt

Du musst bei der Rodung von Bäumen besondere Vorschriften beachten. Laut der Baumschutzverordnung benötigst Du in der Regel eine behördliche Ausnahmegenehmigung, wenn Du einen Laub- oder Nadelbaum fällen möchtest, deren Stammumfang auf einer Höhe von 1,30 Meter 79cm oder mehr beträgt. Solltest Du einen solchen Baum fällen wollen, musst Du eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde einholen. Außerdem ist es auch wichtig, dass Du die Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer und Kommunen bezüglich des Baumschutzes beachtest.

Baumfällung nach FSC-Vorgaben in NRW erlaubt

Eigentümliche Entscheidungen: Baumfällung auf Eigentümerversammlung beschließen

Auf einer Eigentümerversammlung muss in der Regel mehrheitlich entschieden werden, ob ein Baum gefällt werden darf. Es ist aber auch möglich, dass einzelne Miteigentümer ohne Einverständnis der übrigen Eigentümer einen Baum fällen. Dies kann aber mit Konsequenzen verbunden sein, denn wer eigenmächtig einen Baum fällt, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Solltest Du also einen Baum fällen wollen, dann sprich am besten vorher die anderen Eigentümer an und beschließe die Fällung auf einer Eigentümerversammlung.

Gartenbau und Pflanzenhaltung: Regeln in Bundesländern

In den meisten Bundesländern gibt es bezüglich des Gartenbaus und der Pflanzenhaltung klare Regeln. So darfst Du zum Beispiel Bäume und Sträucher, die einen Abstand von weniger als einem halben Meter zur Grundstücksgrenze haben, nicht höher als zwei Meter werden lassen. Sollten Äste oder ähnliche Pflanzenteile über die Grenze ragen, darfst Du sie zwar abschneiden, musst den Nachbarn aber vorher davon informieren. Einige Bundesländer haben auch besondere Regelungen für die Höhe von Hecken. In fast allen Fällen ist es nicht erlaubt, Hecken, die an einer Grundstücksgrenze stehen, höher als zwei Meter zu schneiden.

Bundesnaturschutzgesetz: Fällen von Bäumen nur in bestimmtem Zeitraum erlaubt

Du hast sicher schon mal davon gehört, dass das Fällen von Bäumen nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur in einem bestimmten Zeitraum erlaubt ist. In der Regel ist das Fällen von Bäumen in Deutschland vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Diese Regelung dient dem Schutz von brütenden Vögeln und anderen Tierarten. Aber auch praktische Gründe spielen eine Rolle. Denn entlaubte Bäume sind leichter zu fällen und der Wassergehalt im Holz ist geringer. Dadurch kann das Holz schneller abtrocknen und ist zum Beispiel als Brennholz besser geeignet.

Baumfällen ohne Genehmigung? Kann teuer werden!

Du willst einen Baum fällen? Dann solltest du vorher unbedingt schauen, ob du eine Genehmigung brauchst. Grundsätzlich dürfen Bäume laut Bundesnaturschutzgesetz theoretisch ganzjährig gefällt werden. Aber: Viele Kommunen haben eigene Baumschutzsatzungen, die ungenehmigtes Fällen bestimmter Bäume untersagen. Und wenn du dann ohne Genehmigung einen Baum auf deinem Privatgrundstück fällst, dann kann das richtig teuer werden. Denn die dafür verhängten Bußgelder können bis zu 100000 Euro betragen. Also, lieber erstmal schauen, ob du eine Genehmigung brauchst.

Fällung des Baums: Kosten & Ratenkredit Optionen

Du und dein Nachbar solltet euch überlegen, einen Fachbetrieb mit der Fällung und Entsorgung des Baums zu beauftragen. Dafür müsstet ihr mit Kosten zwischen 800,00€ und 1250,00€ rechnen. Sollte euch das zu viel sein, könnt ihr auch über einen Ratenkredit nachdenken. Dieser kann euch helfen, die Kosten zu finanzieren, sodass ihr die Fällung des Baumes nicht aufschieben müsst. Auch wenn ihr auf einen Ratenkredit zurückgreift, solltet ihr darauf achten, dass ihr euch nicht überschuldet und die Raten auch zurückzahlen könnt. Überlegt euch also gut, ob ihr euch einen Ratenkredit leisten könnt.

Fällen von Bäumen – Kosten und Tipps zur Sicherheit

Möchtest du einen Baum fällen, solltest du zunächst abwägen, ob du das in einem oder mehreren Stücken machen möchtest. Fällst du den Baum in einem Stück, können die Kosten zwischen 250 und 540 Euro für einen 15 Meter Baum oder zwischen 300 und 840 Euro für einen 20 Meter Baum liegen. Wählst du aber die Fällung des Baumes in mehreren Stücken, liegen die Kosten zwischen 15 und 42 Euro. Allerdings solltest du bedenken, dass in diesem Fall mehrere Arbeitsgänge notwendig sind und die Kosten daher höher sein können. Auch solltest du in jedem Fall einen Fachmann beauftragen, denn nur so ist eine sichere Fällung garantiert.

Fällservice zu Fairen Preisen – 10-180€

Du möchtest einen Baum fällen lassen? Dann bist du hier genau richtig. Wir bieten dir einen Fällservice zu einem fairen Preis an. Für das Fällen des Baumes berechnen wir dir 10-22 Euro pro Meter, wenn du uns das Holz überlässt und die Äste selbst entsorgst. Wenn du das Holz selbst verwerten möchtest, kostet es 24-40 Euro pro Meter. Wenn du dir den Baumstumpf entfernen lassen möchtest, kostet dich das zwischen 60 und 180 Euro, je nach Größe. Auch die Entfernung der Baumwurzel kostet dich je nach Größe zwischen 70 und 150 Euro. Zu guter Letzt können wir dir auch die Entsorgung des Holzes für 100-150 Euro anbieten.

Gartendach in NRW: Nachbarschaftliche Rücksichtnahme wichtig!

Du bist dir nicht sicher, ob du deinen Garten um einige Meter höher bauen kannst? Dann solltest du die Interessen deines Nachbarn ebenfalls bedenken. Denn das Nachbarrechtsgesetz NRW gibt hierfür keine klare Höhenbegrenzung vor. Der Verband Wohneigentum plädiert deshalb für eine nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Überlege dir also, wie du dein Gartendach so gestalten kannst, dass auch dein Nachbar noch Sonne in seinem Garten genießen kann.

Grundstück: Darfst Du Bäume fällen? Ja, aber informiere Dich!

Du weißt nicht, ob Du auf Deinem Grundstück Bäume fällen darfst? Dann ist es wichtig, dass Du Dich vorher über die geltenden Vorschriften informierst. In der Regel gilt, dass Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern, gemessen ein Meter über der Erde, nicht ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Wenn Du dieser Vorschrift nicht Folge leistest, musst Du mit hohen Geldstrafen rechnen. Deshalb ist es wichtig, eine Genehmigung einzuholen, bevor Du Bäume fällst. Auch wenn Du gewillt bist, die Kosten für die Genehmigung zu tragen, solltest Du bedenken, dass Du in jedem Fall mit einem finanziellen Aufwand rechnen musst. Daher ist es ratsam, sich vorab über die Kosten zu informieren und zu prüfen, ob sich das Fällen der Bäume auf Deinem Grundstück lohnt.

So wirst du Baumkletterer: Lizenzen, Kosten & mehr

Du träumst davon, als Baumkletterer zu arbeiten? Dann musst du dir bewusst sein, dass es sich hierbei um eine spezielle Tätigkeit handelt, die entsprechende Kosten verursacht. Etwa ein Drittel der Baumkletterer arbeitet freischaffend. Ihr durchschnittlicher Stundensatz liegt dann bei 60 Euro. Falls du dich für eine berufliche Tätigkeit als Baumkletterer interessierst, solltest du in jedem Fall sicherstellen, dass du die nötige Qualifikation und Erfahrung mitbringst. Außerdem brauchst du in der Regel eine gültige Kletter-Lizenz, die du bei einem geeigneten Kurseanbieter erwerben kannst.

Zusammenfassung

In Nordrhein-Westfalen ist es nicht erlaubt, beliebige Bäume zu fällen. Es sind bestimmte Regeln und Richtlinien festgelegt, die eingehalten werden müssen. In der Regel darfst Du normalerweise nur Bäume fällen, die auf Deinem Grundstück stehen. Um Bäume auf öffentlichen Grundstücken zu fällen, benötigst Du eine Genehmigung vom zuständigen Förster. Wenn der Baum eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, kannst Du eine Notfall-Genehmigung beantragen.

Fazit: Wenn man in NRW einen Baum fällen möchte, solltest du dich vorher gut informieren und die entsprechenden Genehmigungen einholen, da es einige Einschränkungen gibt, welche Bäume gefällt werden dürfen.

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