Fällen von Bäumen in NRW: Welche darfst du ohne Genehmigung fällen?

Bäume in NRW fällen ohne Genehmigung erlaubt?

Hey du,
hast du schon mal darüber nachgedacht, welche Bäume du in NRW ohne Genehmigung fällen darfst? Wenn nicht, dann bist du hier genau richtig. In diesem Artikel klären wir auf, welche Bäume du ohne Genehmigung fällen darfst und welche du nicht fällen darfst. Lass uns also loslegen!

In NRW darf man ohne Genehmigung nur Bäume fällen, die keine besonderen rechtlichen Schutzbestimmungen unterliegen und die nicht dazu dienen, ein Gebiet zu schützen. Die meisten Bäume gehören zu den geschützten Arten und sind nur mit einer Genehmigung des zuständigen Forstamts zu fällen. Wenn du unsicher bist, ob du einen Baum fällen darfst, solltest du dich an dein örtliches Forstamt wenden.

Bäume und Sträuche schützen: biologische Vielfalt fördern

Du musst in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September keine Bäume und Sträucher fällen oder beseitigen. Stattdessen solltest du versuchen, den Lebensraum für verschiedene Tierarten zu erhalten und die biologische Vielfalt zu unterstützen. Dadurch wird die natürliche Umwelt geschützt und die einheimische Tierwelt kann sich in Ruhe entwickeln. Zudem kannst du mit einer artgerechten Pflege der Bäume und Sträucher dafür sorgen, dass sie gesund bleiben und sich auch in Zukunft in deinem Garten wohlfühlen.

Prüfe Vorher Ob Du Berechtigt Bist: Baum Fällen Gemäß BNatSchG

Du möchtest in deinem Garten einen Baum fällen? Dann musst du zunächst prüfen, ob du dazu berechtigt bist. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es in der Regel erlaubt, Bäume im eigenen Garten zu fällen. Genau geregelt ist das im § 39, Absatz 5, Satz 3 BNatSchG. Aber Achtung: Viele Städte und Gemeinden verfügen über eigene Baumschutzsatzungen, die du vorher unbedingt überprüfen solltest. Diese können zusätzliche Regelungen enthalten, die du beachten musst. Oft sind bestimmte Bäume sogar streng geschützt. Außerdem solltest du auch darauf achten, dass du beim Fällen eines Baumes nicht die Natur oder andere Grundstücke beeinträchtigst.

Baumschutzverordnung: Welche Ausnahmen gibt es?

Du bist mit dem Thema Baumschutz vertraut? Dann weißt Du bestimmt, dass es eine Baumschutzverordnung gibt. Aber was ist eigentlich davon ausgenommen? Es gibt einige Ausnahmen: Hecken, die als lebende Einfriedungen dienen und regelmäßig zugeschnitten werden, sind von der Baumschutzverordnung ausgenommen. Auch jedes Obstgehölz, außer Walnuss, Hasel, Holzbirne, Holzapfel, Holunder und die Vogelkirsche, ist nicht von der Verordnung betroffen. Es ist also möglich, diese Bäume zu beschneiden, zu pflegen und zu erneuern, ohne dass man sich Gedanken über die Baumschutzverordnung machen muss.

Pflanze einen Baum & Erhalte Bestandsschutz: So funktioniert’s

Ab dem Moment, an dem du einen Baum auf deinem Grundstück pflanzt, ist er in seinen ersten fünf Wuchsjahren ein sogenannter Jungbaum. Sobald das sechste Wuchsjahr angebrochen ist, wird der Baum erwachsen und du hast automatisch Bestandsschutz. Das gilt nicht nur für Laubbäume, sondern auch für Nadelbäume, darunter auch die Tannen, die sich an deiner Grundstücksgrenze befinden. Entscheidest du dich also für ein bisschen mehr Grün auf dem Grundstück, kann dir das einen dauerhaften Schutz vor unerwünschten Nachbarn garantieren.

 Bäume fällen ohne Genehmigung in Nordrhein-Westfalen

Geschützte Bäume: Definition & Schutzmaßnahmen

Du hast wahrscheinlich schon einmal von geschützten Bäumen gehört. Aber was bedeutet das genau? Geschützte Bäume sind alle Bäume, deren Stammumfang in einer Höhe von 100 cm einen Umfang von 60 cm oder mehr hat. Dazu zählen auch Obstbäume, bei denen der Stammumfang und die wirtschaftliche Nutzung berücksichtigt werden. Der Schutz der Bäume beinhaltet dabei vor allem vorsorgliche Maßnahmen, damit sie nicht zerstört oder beschädigt werden. Diese Schutzmaßnahmen bieten nicht nur den Bäumen eine sichere Umgebung, sondern tragen auch dazu bei, dass wertvolle Ökosysteme erhalten bleiben.

Schütze Bäume ab 80 cm Stammumfang & 50 cm bei mehrstämmig

Du musst auf jeden Fall darauf achten, dass Bäume, die einen Stammumfang von 80 cm und mehr haben, geschützt sind. Aber auch mehrstämmige Bäume sind davon betroffen, wenn der Umfang eines der drei Stämme 50 cm und mehr beträgt. Dabei solltest du unbedingt daran denken, dass du den Stammumfang in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden messen musst. Vergiss nicht, dass du all diese Bäume schützen musst, um sicherzustellen, dass die Natur unversehrt bleibt.

Eigentümerversammlung: Gefällter Baum kann zu Haftung führen

Auf der Eigentümerversammlung muss meistens von einer Mehrheit der Eigentümer beschlossen werden, ob ein bestimmter Baum gefällt werden soll. Denn wenn Du eigenmächtig einen Baum fällst, kannst Du unter Umständen für den Schaden haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund solltest Du immer zuerst die Meinung der anderen Eigentümer einholen und die Fallentscheidung in der Versammlung abwarten. Wichtig dabei ist es, dass Du die Konsequenzen bedenkst und Dir alle rechtlichen Fragen beantwortest, bevor Du eine Entscheidung triffst.

Gebäudeversicherung übernimmt Schaden beim Baumsturz – Verkehrssicherungspflicht beachten

Falls ein Baum aus deinem Garten aufs Nachbarhaus stürzt, wird der Schaden zunächst von der Gebäudeversicherung des Nachbarn übernommen. Allerdings ist es wichtig, dass du als Baumeigentümer deiner Verkehrssicherungspflicht nachkommst. Dazu musst du regelmäßig deine Bäume kontrollieren, um etwaige Schäden rechtzeitig zu erkennen. Außerdem solltest du dafür sorgen, dass die Bäume ausreichend Platz zum Wachsen haben und nicht zu nah an Gebäude gepflanzt werden. Nur so kannst du eine Gefahr für dein Nachbarhaus ausschließen.

Genehmigung zum Fällen alter Bäume: So gehst Du sicher

Du solltest besser aufpassen, wenn Du alte Bäume auf Deinem Grundstück fällen möchtest. Wenn der Stammumfang eines Baums ein Meter über der Erde 80 Zentimeter übersteigt, benötigst Du eine Genehmigung vom zuständigen Forstamt. Andernfalls kannst Du mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Deshalb solltest Du dir im Zweifelsfall immer vorher professionelle Hilfe holen. Dann kann nichts schiefgehen und Du kannst Deine Bäume ganz entspannt fällen.

Baumfällung nach Bundesnaturschutzgesetz: OKT-FEB

Grundsätzlich ist es laut Bundesnaturschutzgesetz nur in der Zeit von Oktober bis Ende Februar erlaubt, Bäume zu fällen. Dies ist vor allem dazu da, um brütende Vögel und andere Tiere in der Natur zu schützen. Außerdem hat das Fällen entlaubter Bäume den Vorteil, dass sie weniger Wasser enthalten und das Holz somit schneller trocknen kann. Dadurch ist es möglich, das gefällte Holz als Brennholz zu verwenden. Es ist deshalb wichtig, immer auf die jeweiligen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu achten, bevor man Bäume fällt.

 Bäumefällen in NRW ohne Genehmigung erlaubt

Baum im Schrebergarten fällen: Regeln beachten!

Bevor Du einen Baum im Schrebergarten fällst, solltest Du unbedingt das Gemeindeamt oder das Ordnungsamt aufsuchen. Denn es gibt bestimmte Rechtsvorschriften, die es zu beachten gilt. Grundsätzlich gilt, dass Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 Zentimetern nicht ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Eine solche Genehmigung kannst Du bei Deinem örtlichen Gemeindeamt oder Ordnungsamt beantragen. Hier wird auch geprüft, ob die Fällung des Baumes zwingend erforderlich ist. Außerdem wird geprüft, ob der Baum auch tatsächlich im Schrebergarten steht. Weiterhin ist ein Fällantrag nötig. In manchen Gemeinden ist dazu ein Formular notwendig, das Du in der Gemeindeverwaltung abholen kannst. Sobald Du alle notwendigen Dokumente eingereicht hast, wird Dein Antrag geprüft. Sollte der Baum tatsächlich gefällt werden müssen, erhältst Du die Genehmigung und kannst die Fällung durchführen. Wichtig ist, dass Du Dich vorher gründlich informierst. Denn es gibt in jeder Gemeinde unterschiedliche Vorschriften und Regelungen, die es zu beachten gilt.

Fällen eines Baumes in Deutschland: Ausnahmegenehmigung erforderlich

Im Allgemeinen ist das Fällen eines Baumes in Deutschland zwischen dem 1. März und 30. September eines Jahres verboten. Wenn Du aber in dieser Zeit einen Baum fällen möchtest, benötigst Du eine Ausnahmegenehmigung. Diese erhältst Du beim zuständigen Forstamt oder bei der zuständigen Behörde. In manchen Fällen müssen dazu auch ein Gutachten und ein Baumschutzgutachten beigebracht werden. Diese Genehmigung kannst Du aber nur erhalten, wenn es sich um einen Einzelfall handelt, der dem Schutz der Natur dient.

Kosten für Baumfällen: So rechnen Sie vor

Du musst bei einem Baumfällen einige Kosten berücksichtigen. Für die Genehmigung musst du etwa 50 Euro einplanen. Dann kann der Baum gefällt werden, dafür solltest du etwa 300 Euro einrechnen. Um die Baumwurzel zu entfernen und den Stamm zu Kaminholz zu verarbeiten, kommen weitere 450 Euro auf dich zu. Es kann aber auch sein, dass du mehr ausgeben musst, wenn der Baum in einer schwer zugänglichen Position steht oder du ein schweres Gerät benötigst. Deswegen solltest du vorher die Kosten abklären.

Abstand bei Pflanzung großkroniger Bäume beachten

Du solltest ein paar Meter Abstand halten, wenn Du einen großkronigen, stark wachsenden Baum auf Deinem Grundstück pflanzt. Der Abstand sollte mindestens vier bis fünf Meter zur Grundstücksgrenze betragen, gemessen von der Mitte des Baumstammes. Es ist wichtig, dass Du auf den richtigen Abstand achtest, da Dein Nachbar, wenn der Baum zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt ist, innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Pflanzung dessen Beseitigung verlangen kann. Auch darüber hinaus kann es zu Streitigkeiten mit Deinem Nachbarn kommen, wenn die Grenzen nicht eingehalten werden. Daher ist es immer besser, den richtigen Abstand einzuhalten und so Ärger mit dem Nachbarn zu vermeiden.

Mauerbau: Nachbarschaftsrecht NRW & Fachmann-Rat einholen

Im Nachbarrechtsgesetz NRW gibt es leider keine klare Höhenbegrenzung. Deshalb solltest Du, wenn Du auf Deinem Grundstück eine Mauer errichten möchtest, Deinen Nachbarn in seinen Bedürfnissen berücksichtigen. Schließlich möchte er auch die Sonne und die Aussicht in seinem Garten genießen. Der Verband Wohneigentum empfiehlt, dass Du Dich bei solchen Fragen stets nachbarschaftlich verhältst. Beachte außerdem, dass der Bau höherer Wände eine bauliche Veränderung an Deinem Grundstück darstellt, die möglicherweise genehmigungspflichtig ist. Generell solltest Du vor dem Bau einer Mauer den Rat eines Fachmanns einholen.

Bestandsschutz für Gartenbäume nach § 41 NachbG NRW

Du hast einen Baum in deinem Garten, der schon seit sechs Jahren dort steht. Nach dem Nachbargesetz in Nordrhein-Westfalen, § 41 NachbG NRW, hast du jetzt Bestandsschutz für diesen Baum. Rechtsanwalt Dubbratz erklärt: „Du hast den Anspruch, dass dein Nachbar den Baum entfernen muss. Wenn er dies nicht tut, verstößt er gegen das Gesetz und muss den rechtswidrigen Zustand beseitigen.“ Also sieh zu, dass du dich schnell darum kümmerst! Wenn du dir unsicher bist, wie du vorgehen sollst, kannst du dich an einen Rechtsanwalt wenden, der dich beraten kann.

Fällung eines Baumes: Kosten je nach Größe und Schwierigkeit

Fällen Sie einen 15 Meter hohen Baum in einem Stück, kann das zwischen 250 und 540 Euro kosten. Bei einem 20 Meter hohen Baum erhöht sich die Preisspanne auf 300 bis 840 Euro. Es ist wichtig, dass die Fällung sorgfältig durchgeführt wird, damit kein Schaden an Gebäuden oder Gärten entsteht. Die Kosten können sich je nach Größe des Baumes und der Schwierigkeit der Fällung noch erhöhen. Es lohnt sich daher, mehrere Angebote einzuholen, um den besten Preis zu erhalten.

Tanne pflanzen: Regeln & Abstände beachten!

Du hast nach einem schönen Nadelbaum gesucht und dich für eine Tanne entschieden? Super! Damit das Grün in deinem Garten aber nicht zu dicht wird, solltest du vorher einige Regeln beachten. Tannen können bis zu 30 Meter hoch werden und brauchen deshalb viel Platz. Sie wachsen ziemlich schnell, aber erst nach etwa fünf Jahren erreichen sie eine Höhe von zwei Metern. Bis dahin darf die Tanne an der Grundstücksgrenze nur einen Abstand von 50 Zentimetern haben. Wird sie größer, müssen die meisten Regelwerke einen Mindestabstand von zwei Metern vorschreiben. Damit du aber auch nach einigen Jahren noch Freude an deiner Tanne hast, solltest du jetzt schon ein paar Meter Abstand einplanen.

Baum fällen: Was du beachten musst | Bundesnaturschutzgesetz

Du möchtest auf deinem Grundstück einen Baum fällen, aber du weißt nicht, welche Regeln du beachten musst? Dann ist es wichtig, dass du dich genau informierst, bevor du loslegst. Laut Bundesnaturschutzgesetz darf grundsätzlich das ganze Jahr über ein Baum gefällt werden. Allerdings können Kommunen zusätzlich individuelle Baumschutzsatzungen erlassen, die das ungenehmigte Fällen bestimmter Bäume untersagen. Wenn du einen Baum ohne Genehmigung fällst, drohen dir Bußgelder bis zu 100000 Euro. Daher ist es ratsam, sich vorher schlau zu machen und die lokalen Gesetze zu beachten. So kannst du sichergehen, dass du dich an alle Regeln hältst.

Baum schneiden/fällen? Prüfe die Baumschutzverordnung!

Du möchtest einen Baum schneiden oder fällen? Dann solltest Du vorher unbedingt die Baumschutzverordnung in Deiner Region prüfen. In der Regel benötigst Du eine behördliche Ausnahmegenehmigung, wenn es sich um Laub- oder Nadelbäume handelt, deren Stammumfang auf 1,30 Meter Höhe 79cm oder mehr beträgt. Wenn Du eine Ausnahmegenehmigung benötigst, musst Du Dich an die örtliche Behörde wenden. Beachte dabei, dass die Genehmigung von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wie z.B. dem Zustand des Baumes oder den Auswirkungen der Fällung auf die Natur.

Schlussworte

In Nordrhein-Westfalen darfst Du ohne Genehmigung nur Bäume mit einem Stammumfang von höchstens 15 cm fällen. Alles, was größer als das ist, muss genehmigt werden. Außerdem dürfen nur Bäume auf eigenem Grundstück gefällt werden.

Du solltest dich bei der Planung deiner Bäume, die du in NRW fällen willst, immer an die bestehenden Regeln und Gesetze halten. Falls du unsicher bist, ob du eine Genehmigung benötigst, solltest du vorher bei der entsprechenden Behörde nachfragen, um sicherzustellen, dass du alles richtig machst.

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