Was du über die Strukturzulage in NRW wissen musst – Jetzt informieren und profitieren!

Wer
"Strukturzulage NRW - Wer ist berechtigt?"

Du bist auf der Suche nach Informationen darüber, wer in Nordrhein-Westfalen Strukturzulagen bekommt? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zu diesem Thema. Wir erklären dir, was Strukturzulagen sind und wer sie bekommt. Lass uns loslegen!

Die strukturzulage in NRW wird an Arbeitnehmer ausgezahlt, die in den Regionen arbeiten, die als strukturschwach eingestuft werden. Um zu überprüfen, ob Sie Anspruch auf die Zulage haben, müssen Sie zuerst den Zulagen-Rechner der Landesregierung von NRW verwenden. Wenn Sie dann eine Zulage erhalten, muss Ihr Arbeitgeber die Zahlung vornehmen.

Strukturzulage für Beamte der Laufbahngruppe 1 erhöht

Du als Beamtin oder Beamter der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt, hast Grund zur Freude: Ab sofort erhältst Du eine Strukturzulage in Höhe von 10 Euro. Doch damit nicht genug: Auch für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 wird die Strukturzulage angehoben – auf einheitlich 80 Euro. Damit wirst Du ab sofort noch besser bezahlt!

TV-L Beschäftigte: Erfahre mehr über Zulagen!

Du bist Beschäftigter im TV-L und hast Dich gefragt, welche Zulagen es gibt? Dann haben wir hier die Antwort für Dich. Es gibt Entgeltzulagen, Pflegezulagen, Funktionszulagen und Vorarbeiterzulagen, die zu Deinem Gehalt dazugezahlt werden. Wie viel genau, ist im aktuellen Tarifvertrag festgelegt. Wenn Du noch mehr über die einzelnen Zulagen erfahren möchtest, kannst Du Dich über diese informieren. Es lohnt sich auf jeden Fall, ein wenig Zeit in die Recherche zu investieren!

Erfahre mehr über Zulagen zu deinem Lohn!

Du hast immer schon mal davon gehört, dass es verschiedene Zulagen gibt, die zu deinem Lohn dazu kommen? Dann bist du hier genau richtig! Es gibt vier Zulagen, die zu deinem Lohn dazu kommen und steuerpflichtig sind: Hitzezulagen, Wasserzulagen, Gefahrenzulagen und Schmutzzulagen. Sie sind Teil des sozialversicherungspflichtigen Entgelts nach § 3b EStG. Die Höhe der Zulage hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art der Tätigkeit oder der Länge der Arbeit. Beispielsweise erhältst du eine Hitzezulage, wenn du in einem heißen und stickigen Raum arbeitest. Auch bei deiner Wasserzulage kommt es auf die Tätigkeit an: Arbeitest du beispielsweise auf einem Bauernhof, in dem du viel mit Wasser zu tun hast, erhältst du eine Wasserzulage. Bei Gefahrenzulagen ist es ebenso: Arbeitest du in einer Gefahrenzone, erhältst du eine Gefahrenzulage. Schmutzzulagen erhältst du, wenn du in einer stark verschmutzten Umgebung arbeitest. So kannst du ein bisschen mehr verdienen!

Bis zu 50 Euro steuerfrei pro Monat dank Arbeitgeber

Du als Arbeitnehmer hast Glück: Dein Arbeitgeber kann dir bis zu 50 Euro (bis 2021 44 Euro) pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei als Extra zum Gehalt gewähren. Das können zum Beispiel Tank- oder Supermarktgutscheine sein, aber auch Geldkarten für Waren oder Dienstleistungen. Vielleicht möchte dein Arbeitgeber dir als besonderen Bonus zu besonderen Anlässen oder zur Motivation auch Gutscheine oder Geldkarten schenken. Dann kannst du dir damit etwas Schönes gönnen und musst dafür keine Steuern zahlen.

 NRW Strukturzulage: Wer ist berechtigt?

Neuregelungen im Jahr 2023: mehr Wohngeld, Kindergeld & Entlastungen

Das Jahr 2023 verspricht Familien, Wohngeldbeziehenden und Studierenden einige Veränderungen. Ab Januar 2023 wird es mehr Wohngeld, Kindergeld und Entlastungen bei Steuer, Strom und Gas geben. Außerdem entfällt die Hinzuverdienst-Grenze bei der Rente. So können Rentner, die in Teilzeit arbeiten, ohne Einschränkungen mehr verdienen. Aber auch die Energiekosten werden für viele Menschen erträglicher. So wird es beispielsweise eine Entlastung für den Strom- und Gasverbrauch geben. So müssen Verbraucher nicht mehr so viel für ihren Energiebedarf ausgeben. Familien und Wohngeldbeziehende können sich ebenfalls über mehr Geld freuen. Insgesamt sollen sie mehr Wohngeld und Kindergeld erhalten. Damit können sie die Kosten des Alltags leichter tragen.

Insgesamt ergeben sich im Jahr 2023 also einige neue Möglichkeiten, die Menschen unterstützen und ihnen mehr finanzielle Freiräume ermöglichen. Damit sorgen die Neuregelungen für mehr finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit.

Strukturzulage: Zusätzliche Gehaltserhöhung & finanzielle Sicherheit

Du erhältst mit der Strukturzulage eine zusätzliche Gehaltserhöhung, die nicht direkt Teil des Grundgehalts ist. Diese Zulage ist unwiderruflich und kann beim Ruhegehalt berücksichtigt werden. Dadurch ist sie verfassungsrechtlich als eine Art Alimentation in Deinem Gehaltsstatus verankert. Damit wird Dir eine zusätzliche finanzielle Sicherheit gegeben, die sich positiv auf Dein Leben auswirken kann.

Lehrer*in: Anspruch auf Amtszulage gemäß Hamburgischem Besoldungsgesetzes

Du als Lehrer*in, der/die aufgrund einer besonderen Aufgabe bereits in der Besoldungsgruppe A13 ist, hast Anspruch auf eine Amtszulage. Diese Zulage beträgt aktuell 214,01 Euro und wird gemäß Anlage IX des Hamburgischen Besoldungsgesetzes ausgezahlt. Ob du Anspruch darauf hast, kannst du in dem Gesetz nachlesen.

Lehrkräfte der Primar- und Sekundarstufe I nach § 33 Beamtenstatusgesetz in A 13 überführt

Ab 1. August 2026 werden alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I nach § 33 des Beamtenstatusgesetzes in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 überführt. Damit werden die Einkommen der betroffenen Lehrer erhöht und sie erhalten mehr Anreize und Motivation für ihre Arbeit. Der Gesetzgeber hat sich entschieden, die Lehrkräfte in die höhere Besoldungsgruppe A 13 zu überführen, um das Berufsbild sowie die Vergütung zu würdigen, die Lehrer im Schulalltag leisten. Mit der Überführung in die höhere Besoldungsgruppe erhalten Lehrer eine höhere Bezahlung, aber auch weitere Vorteile. Diese können beispielsweise eine höhere Altersversorgung, arbeitsrechtliche Vorteile oder eine attraktivere Pensionseinrichtung einschließen.

Lediger Beamter: Anspruch auf Familienzuschlag Stufe 1

Du bist lediger Beamter und hast ein Kind in Deine Wohnung aufgenommen? Dann hast Du Anspruch auf die Zahlung des Familienzuschlags Stufe 1 (FZ Stufe 1). Voraussetzung dafür ist, dass Du Dein Kind nicht nur vorübergehend bei Dir aufgenommen hast und es Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) hat oder hätte. Der Familienzuschlag Stufe 1 ist eine finanzielle Unterstützung, um Deine Kosten für das Kind zu decken. Dieser Zuschlag ist als monatliche Zahlung an Dich ausgelegt und kann Dir eine finanzielle Erleichterung bieten. Informiere Dich am besten bei Deinem zuständigen Finanzamt, um herauszufinden, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst.

Krankenhauswesen: 2,8% Erhöhung der Bezüge ab 1. Dezember 2022

Am 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhöhung der regelmäßig an Anpassungen teilnehmenden Bezüge, insbesondere Grundgehälter und Familienzuschläge, um 2,8 Prozent. Damit wird allen Beamtinnen und Beamten im Krankenhauswesen mehr Geld zur Verfügung gestellt. Zudem erhalten sie durch die Erhöhung bestimmter Zulagen weitere finanzielle Verbesserungen. Diese Veränderungen sollen die Arbeitsbedingungen im Krankenhauswesen verbessern und diejenigen belohnen, die an der vordersten Front stehen, um unsere Gesundheit zu schützen. Wir hoffen, dass diese Anpassungen diejenigen unterstützen, die im Krankenhauswesen tätig sind, und ihnen helfen, die bestmögliche Versorgung zu leisten.

 Strukturzulage NRW - wer erhält sie?

Bundesbeschäftigte erhalten 10,5% Lohnerhöhung + Mindestlohn 1.700€

Für rund 350.000 Beschäftigte des Bundes, darunter Beamte, Richter und Versorgungsempfänger, bedeutet das: Eine Erhöhung des Einkommens um 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro im Monat. Diese Entscheidung wurde gemeinsam im Rahmen eines Verhandlungsgremiums mit dem Bundestag und der Bundesregierung getroffen. Dadurch erhalten alle Beschäftigten eine deutliche Lohnerhöhung. Besonders erfreulich ist, dass sich die Gehälter der Beamtinnen und Beamten nun an diejenigen der Beschäftigten in der Privatwirtschaft angleichen. Außerdem wird es einen Mindestlohn in Höhe von 1.700 Euro im Monat geben. Diese Entscheidung trägt dazu bei, dass der Arbeitnehmerschutz weiter verbessert und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer endlich angemessen entlohnt werden.

Erfahre mehr über die Stellenzulage – Funktionen & Anforderungen

Du möchtest mehr über die Stellenzulage wissen? Dann lies hier weiter! Die Stellenzulage dient dazu, Funktionen zu bewerten, die sich deutlich von den Anforderungen in den Ämtern der zutreffenden Besoldungsgruppen unterscheiden. Wenn es Aufgaben gibt, die sich in verschiedenen Ämtern gleichen, wird die Stellenzulage für mehrere Besoldungsgruppen oder sogar für einen ganzen Verwaltungszweig zusammengefasst. Es gibt verschiedene Arten von Stellenzulagen, die sich an den jeweiligen Anforderungen und den Gegebenheiten orientieren. Zum Beispiel kann es eine Zulage geben, wenn ein Mitarbeiter eine Führungsposition innehat oder wenn er eine bestimmte Qualifikation erfüllt. Auch kann es eine Stellenzulage geben, wenn ein Mitarbeiter eine herausfordernde Aufgabe erfüllt, die über die normalen Anforderungen hinausgeht. Die Höhe der Stellenzulage wird in der Regel individuell festgelegt.

Bundesbeamte: Welche Amtszulagen können sie erhalten?

Du hast sicher schon mal von Stellen- und Amtszulagen gehört, aber weißt nicht genau, welche Bundesbeamten diese Zulagen erhalten können? Grundsätzlich steht die Amtszulage allen Beamten des Bundes zu, die eine besondere Funktion ausüben oder eine Bewährungszeit erfüllt haben. So können zum Beispiel Angestellte im Schreibdienst, Führungskräfte oder auch Mitarbeiter, die eine spezielle Tätigkeit ausüben, eine Amtszulage erhalten. Diese Zulage wird gezahlt, um die einzelnen Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsgruppe zuordnen zu können. Außerdem kann sie auch als Anerkennung für besondere Leistungen gewährt werden.

Steuer- und Abgabenfreie Sonderzahlungen + Tabellenwert-Erhöhung für Arbeitnehmer*innen

Ab Juli 2023 bis Februar 2024 erhalten Arbeitnehmer*innen monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro, die vollständig steuer- und abgabenfrei sind. Ab März 2024 wird der Tabellenwert der Arbeitnehmer*innen um 200 Euro Sockelbetrag plus weitere 5,5 Prozent erhöht. Falls diese Erhöhung geringer als 340 Euro ist, wird der Tabellenwert stattdessen um 340 Euro erhöht. Die Laufzeit für die Erhöhung beträgt insgesamt 24 Monate. Damit sollen Arbeitnehmer*innen für ihre geleistete Arbeit angemessen entlohnt werden und sie können auf die Erhöhung für den Zeitraum der Laufzeit hoffen.

Nachtzuschläge & Freizeitausgleiche: 25% Zuschlag steuerfrei!

Du hast sicher schon mal von Nachtzuschlägen und Freizeitausgleichen gehört. Regelmäßig wird hierfür ein Zuschlag von 25% als angemessen betrachtet. Nur für die Nachtarbeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf diese Zuschläge. Aber keine Sorge, du musst die Zuschläge nicht versteuern – gemäß § 3b EStG sind sie steuerfrei. Somit kannst du den Zuschlag in vollen Zügen genießen.

Steuer- & Abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung: 3000€ Netto

Du erhältst als Beschäftigter eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3000 Euro. Damit startest du im Juni 2023 mit einem Betrag von 1240 Euro netto. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 erhältst du dann monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Somit ist deine Inflationsausgleichszahlung schon bald zur Hand, um deine Ausgaben zu decken.

Amtszulage A13 für Beamtinnen und Beamte der nichttechnischen Laufbahn

Du hast gehört, dass Beamtinnen und Beamte der nichttechnischen Laufbahn ab sofort eine Amtszulage in der Besoldungsgruppe A13 erhalten können? Das ist wirklich eine tolle Neuigkeit! Denn damit werden die nichttechnische und technische Laufbahn des gehobenen Dienstes wieder gleichbehandelt. Es ist schön zu sehen, dass die Beamtinnen und Beamten der nichttechnischen Laufbahn jetzt auch bis zu 20 Prozent der Amtszulage erhalten können. Diese Entscheidung ist ein klares Zeichen dafür, dass der Bund anerkennen möchte, dass beide Laufbahnen gleichwertig sind.

Beamtenbezüge 2021: 1866 Euro – Versicherungen & Vorteile

Die Bezüge für Bundes- und Landesbeamte betragen auch im Jahr 2021 unverändert rund 1866 Euro. Dieser Betrag ist amtsunabhängig, d.h. es spielt keine Rolle, in welchem Amt der Beamte tätig ist. Es ändert sich auch durch Beförderungen oder Versetzungen nichts daran. Bundesbeamte erhalten ihre Bezüge aus dem Bundeshaushalt, während Landesbeamte im entsprechenden Landeshaushalt finanziert werden. Die Bezüge sind nach einem Punktesystem gestaffelt, das jährlich angepasst wird.

Insgesamt ist der Betrag, den Beamte erhalten, zwar nicht sehr hoch, aber dafür sind sie auch mit einigen Versicherungsleistungen und Vorteilen ausgestattet. So werden beispielsweise einige Beiträge für die Altersvorsorge oder Krankenversicherung von der Beamtenversorgung übernommen. Dadurch erhöht sich der Gesamtbetrag, den Beamte erhalten, deutlich.

NRW erhöht Familienzuschläge ab 2022 + Einmalzahlung 2021

Du hast schon gehört, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Familienzuschläge ab dem 1. Dezember 2022 erhöht hat? Super! Aber das ist noch nicht alles: Für die Monate Januar bis November 2021 wird es zusätzlich zu der Erhöhung eine Einmalzahlung als Rückwirkung geben. Das heißt, dass Dir ein zusätzlicher Betrag auf Dein Konto überwiesen wird. Also lohnt es sich, die Augen nach weiteren positiven Entwicklungen offen zu halten!

Gehalt als Jurist im höheren Dienst: Ein Vergleich der Bundesländer

Als Jurist im höheren Dienst kannst du je nach Bundesland mit recht unterschiedlichen Gehältern rechnen. Ein Einstiegsgehalt von knapp 4200 Euro bietet Sachsen, während man in Rheinland-Pfalz, als Jurist in der Gruppe A13, Stufe 3, mit 3971 Euro deutlich weniger verdient. In Mecklenburg-Vorpommern liegt das Einstiegsgehalt ebenfalls knapp darunter. Abhängig von der jeweiligen Position und der Erfahrung können sich die Gehälter aber erheblich unterscheiden. So steigt das Gehalt bei einem Juristen im höheren Dienst mit zunehmender Berufserfahrung an – insbesondere dann, wenn du eine Führungsposition übernimmst. Auch abhängig von Deiner Qualifikation und dem jeweiligen Bundesland können sich die Gehälter deutlich unterscheiden.

Zusammenfassung

In Nordrhein-Westfalen bekommen Beschäftigte, die in einem Betrieb arbeiten, in dem mehr als 20 Arbeitskräfte beschäftigt sind, eine Strukturzulage. Die Strukturzulage ist eine Sonderzahlung, die Arbeitnehmern für bestimmte Arbeiten, die sie verrichten, zusätzlich zu ihrem Grundgehalt ausgezahlt wird. Diese Zulage kann je nach Betrieb unterschiedlich hoch sein.

Zusammenfassend kann man sagen, dass alle Beschäftigten, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten, Anspruch auf Strukturzulage haben, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Du solltest also prüfen, ob Du Anspruch auf die Zulage hast und sicherstellen, dass Du sie bekommst.

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