Wer ist in NRW Impfberechtigt? Alles was du über die Impfberechtigung in Nordrhein-Westfalen wissen musst.

Wer
Impfberechtigung NRW

Hallo zusammen! In letzter Zeit hört man überall darüber, dass man sich impfen lassen kann, um sich vor dem Coronavirus zu schützen. Daher wollte ich mal schauen, wer in NRW eigentlich impfberechtigt ist. Hier habe ich alles zusammengefasst, was du dazu wissen musst!

In Nordrhein-Westfalen sind Personen ab 18 Jahren impfberechtigt, die noch nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft sind. Außerdem sind Personen ab 16 Jahren impfberechtigt, wenn sie eine besondere Risikogruppe aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer schweren Behinderung darstellen.

Impfen in NRW: Erst- & Zweitimpfung gegen SARS-CoV-19 angeboten

Du bist aus NRW und möchtest Dich gegen das Coronavirus impfen lassen? Dann bist Du genau richtig! In Nordrhein-Westfalen werden Erst- und Zweitimpfungen gegen SARS-CoV 19 von niedergelassenen Ärzt*innen und Betriebsärzt*innen durchgeführt. Auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) findest Du eine Übersicht über alle Impfangebote in NRW. Dort erfährst Du, an welchen Standorten Du geimpft werden kannst und welche Impfstoffe angeboten werden. Unter https://wwwmagsnrw.de/coronavirus-schutzimpfung findest Du alle Informationen auf einen Blick. So kannst Du ganz einfach herausfinden, wo Du eine Impfung erhalten kannst. Nutze die Möglichkeit und schütze Dich und andere!

Impfschutz für Gesundheitlich Gefährdete & Beschäftigte im Gesundheitswesen

Du solltest als gesundheitlich gefährdete Person die erste Auffrischungsimpfung mindestens alle drei Monate erhalten, um einen ausreichenden Impfschutz zu gewährleisten. Beschäftigte im Gesundheitswesen sollten jedoch mindestens alle sechs Monate eine erneute Auffrischungsimpfung erhalten, um einen ausreichenden Impfschutz zu gewährleisten. Daher ist es bei dieser Gruppe am besten, sich regelmäßig impfen zu lassen, um einen anhaltenden Schutz zu gewährleisten. Die Impfungen werden dazu beitragen, dass gesundheitlich gefährdete Menschen und Beschäftigte im Gesundheitswesen vor schweren Krankheiten wie Influenza geschützt werden. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich regelmäßig impfen lässt, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.

Auffrischungsimpfungen: Bivalenten mRNA- oder Proteinbasierten Impfstoffe

Empfohlen wird, dass Du Dir einen bivalenten mRNA-Impfstoff für Deine Auffrischungsimpfungen holst. Das sind insgesamt vier Impfungen. Wenn Du aus irgendeinem Grund lieber einen proteinbasierten Impfstoff haben möchtest, bieten Dir Novavax und Sanofi Pasteur MSD mit Nuvaxovid und VidPrevtyn Beta zwei Alternativen an. Diese Impfstoffe haben sich bereits als verlässliche und sichere Produkte erwiesen.

Impfen gegen COVID-19: Stiko empfiehlt 2. Impfung für Gefährdete

Du hast vor, Dich gegen das Coronavirus impfen zu lassen? Dann solltest Du wissen, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) eine Empfehlung für eine zweite Impfung ausgesprochen hat. Diese soll vor allem für Menschen unter 60 Jahren gelten, die besonders gefährdet sind, zum Beispiel Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit einer Immunschwäche (ab fünf Jahren) und Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen. Auch, wenn Du Dich grundsätzlich schon geimpft hast, lohnt sich der zweite Impfstoß in vielen Fällen, denn so erhöhst Du Deine Schutzwirkung und erhältst einen höheren Impfschutz.

Impfberechtigung in NRW

Maskenpflicht: Schützt dich und andere vor COVID-19!

Du solltest die Maske auf jeden Fall tragen, wenn du ein Risiko hast, an COVID-19 zu erkranken. Laut STIKO (Ständige Impfkommission) ist das sinnvoll, vor allem bei Menschen, die besonders gefährdet sind. Dazu gehören zum Beispiel Hochbetagte, sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeheimen. Aber auch Menschen mit Immundefizienz, das heißt, deren Immunsystem geschwächt ist, sollten sich durch das Tragen einer Maske schützen. Zudem können auch Menschen, die chronische Erkrankungen haben, das sollten unbedingt eine Maske tragen, wenn sie sich draußen aufhalten. Es kann auch helfen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, wenn sich möglichst viele Menschen mit einer Maske schützen.

Impfungen ab 8. Lebenswoche Schutz vor Infektionskrankheiten

Ab der 9. Schwangerschaftswoche kannst Du Dein Baby gegen verschiedene Infektionskrankheiten impfen lassen. Die Impfungen beginnen in der Regel ab der 8. Lebenswoche und bestehen aus einer 6- oder 5-fach Impfung. Diese Impfungen schützen Dein Baby vor Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie, Tetanus und Haemophilus Influenzae Typ b (Hib). In manchen Ländern wird auch eine weitere 7-fach Impfung angeboten, die auch vor Pneumokokken schützt. Bei der 6- und 7-fach Impfung wird die erste Dosis in der 8. Lebenswoche verabreicht, die zweite Dosis in der 12. Lebenswoche und die dritte und letzte Dosis in der 16. Lebenswoche.
Die Impfungen sind sicher und wirksam und helfen Deinem Baby, sich gegen verschiedene Infektionskrankheiten zu schützen. Es ist wichtig, dass Du Dich über alle möglichen Risiken und Nebenwirkungen informierst, bevor Du Dich entscheidest, Dein Baby impfen zu lassen. Wenn Du Fragen zu den Impfungen oder zu möglichen Risiken hast, sprich am besten mit Deinem Kinderarzt.

Vollständig Geimpft ab 1. Oktober 2021 – 3 Impfungen in 3 Monaten

Ab dem 1. Oktober 2021 gilt man als „vollständig geimpft“, wenn Du drei Einzelimpfungen erhalten hast. Die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgt sein. So kann Dein Immunsystem die bestmögliche Schutzwirkung der Impfungen entwickeln. Daher ist es wichtig, dass Du darauf achtest, dass die Impfungen regelmäßig und zu den richtigen Zeitpunkten erfolgen. So kannst Du sicher sein, dass Du vollständig geimpft bist und die bestmögliche Wirksamkeit der Impfungen erhältst.

Geimpft oder genesen: So bekommst Du ein Zertifikat

Ab dem Tag der verabreichten (ersten) Impfstoffdosis gilt die Person als vollständig geimpft. Doch auch wenn Du noch keine Impfung erhalten hast, kannst Du ein Zertifikat erhalten. Wenn Du nachweislich eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht hast, also genesen bist, kannst Du ein offizielles Dokument erhalten, das Dich als vollständig geimpft ausweist. Dieses Dokument kann Dir helfen, Dich weiterhin vor einem erneuten Ausbruch des Virus zu schützen.

EU-Impfzertifikat: Neue Verordnung ermöglicht sicheres Reisen innerhalb der EU

Ja, durch die Eurpäische Verordnung 2021/2288, die am 21. Dezember 2021 von der EU-Kommission verabschiedet wurde, ist die Gültigkeit des digitalen Impfzertifikats der EU auf einen Zeitraum von 270 Tagen nach der Grundimmunisierung festgelegt worden. Dieser Rechtsakt sollte ein vereinheitlichtes System schaffen, das es Menschen in der EU ermöglicht, ein einheitliches und anerkanntes Impfzertifikat vorzulegen. Dieses System soll es den Bürger*innen der Europäischen Union erleichtern, sich ungehindert innerhalb der EU zu bewegen, damit sie auch in Zukunft sicher und unabhängig reisen können. Zudem sollen die EU-Staaten auch die Möglichkeit haben, den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen zu regeln, indem sie ein einheitliches und anerkanntes Impfzertifikat verlangen.

Impfzertifikat 3/3 oder 3/1 – Reisen im Ausland erlauben

Ein Impfzertifikat 3/3 oder 3/1 ist ein offizielles Dokument, das belegt, dass eine Person alle drei Impfungen mit einem bestimmten Impfstoff erhalten hat. Es wird nach der letzten Impfung ausgestellt und ist für ein Jahr ab dem Tag der 3. Impfung gültig. Mit dem Impfzertifikat wird belegt, dass Du Dich gegen eine bestimmte Krankheit geschützt hast. Daher ist es für viele Menschen, die vorübergehend ins Ausland reisen wollen, ein wichtiges Dokument. Damit kannst Du nachweisen, dass Du gegen eine bestimmte Krankheit geimpft worden bist und Deine Reise unter diesen Umständen fortführen kannst.

 Impfberechtigung NRW

COVID-19 Ausnahmenverordnung: Geimpfte und Genesene weniger eingeschränkt

Du möchtest mehr über die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung wissen? Dann hier ein paar Infos: Die Verordnung sieht weiter vor, dass geimpfte und genesene Personen sowohl in der Gastronomie als auch im öffentlichen Raum weniger eingeschränkt sind als Ungeimpfte. Dies bedeutet, dass Geimpfte und Genesene beispielsweise keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen müssen. Außerdem dürfen sie sich in größeren Gruppen treffen. Auch wenn es noch weitere Einschränkungen gibt, die besonders auf die Geimpften und Genesenen zutreffen, so ist doch ein großer Schritt in Richtung Normalität getan.

Corona überstanden? So lange hält Dein Immunschutz an!

Du hast Corona überstanden? Glückwunsch! Durch die überstandene Erkrankung hast Du einen natürlichen Immunschutz gegen das Virus aufgebaut und bist somit vor einer erneuten Ansteckung abgesichert. Allerdings gilt dieser Immunschutz nicht unbegrenzt, sondern er kann sich im Laufe der Zeit wieder abschwächen. Wie lange ein Immunschutz anhält, ist bisher nicht genau bekannt. Einige Forscher gehen davon aus, dass er mehrere Monate anhält, andere vermuten sogar einen längeren Schutz, nämlich etwa bis zu einem Jahr. Um Deine Immunität möglichst lange zu erhalten, solltest Du Dich weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln halten und Mund-Nasen-Masken tragen, wenn Du unterwegs bist.

Coronavirus Überlebt? Hol Dir jetzt die Impfung!

Du hast Coronavirus überstanden? Glückwunsch, dann giltst du bereits als immunisiert, denn dein Körper hat den Erreger in sich getragen und bekämpft. Allerdings empfehlen Experten, dass du trotzdem noch die Corona-Impfung machen solltest, um sicher zu gehen, dass du vollständig geschützt bist. Dazu musst du zwei Impfstoffe bekommen. Wenn du die beiden Impfstoffe plus deine natürliche Immunität in dir hast, bist du auf dem gleichen Stand wie Personen, die nach einer Impfung geboostert wurden. Deshalb ist es auch wichtig, dass du die Impfung auf jeden Fall machst, um auch weiterhin bestens abgesichert zu sein.

Genesenenstatus von Corona: Sechs Monate Gültigkeit bei Geimpften

Du wurdest im Laufe des letzten Jahres positiv auf das Coronavirus getestet und hast den Kampf gegen die Krankheit geschafft? Herzlichen Glückwunsch! Seit Anfang Februar 2022 gilt dein Genesenenstatus wieder sechs Monate, wenn du vor deiner Erkrankung geimpft wurdest. Bei ungeimpften Genesenen beträgt die Gültigkeit des Genesenenstatus drei Monate. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat diese Festlegung aus wissenschaftlicher Sicht getroffen. Damit will man dir eine größere Sicherheit geben, dass du nicht noch einmal erkrankst, nachdem du überstanden hast. Egal, ob du geimpft bist oder nicht, es lohnt sich auf jeden Fall, vorsichtig zu bleiben und auf die Einhaltung der Hygienemaßnahme zu achten.

Immunität nach Corona-Erkrankung: Wie lange hält sie an?

Es ist noch weitgehend unklar, wie lange eine Immunität nach einer Corona-Erkrankung anhält. Obwohl immer mehr Wissenschaftler diesbezüglich Erkenntnisse sammeln und einige Studien schon vorliegen, fehlen noch Langzeitergebnisse, um konkrete Aussagen dazu treffen zu können. Einige Forscher gehen jedoch davon aus, dass eine Immunität nach einer SARS-CoV-2-Infektion vermutlich nur wenige Monate anhält. Dies würde bedeuten, dass man sich regelmäßig impfen lassen müsste, um einen ausreichenden Schutz vor Corona zu bekommen. So könnte man sich vor einer Neuinfektion schützen.

Gleichzeitig ist aber auch möglich, dass die Antikörper nach einer Infektion länger im Körper bleiben und somit eine längerfristige Immunität ermöglichen. Langzeitstudien mit Blutproben werden deshalb noch benötigt, um eine abschließende Klarheit zu erhalten. Im Moment können wir noch nicht mit Sicherheit sagen, wie lange eine Immunität nach einer Erkrankung anhält. Daher ist es wichtig, dass Du weiterhin Deine Alltagsregeln einhältst, um Dich und andere vor einer Ansteckung zu schützen.

EU gibt bedingte Zulassung für Janssen-COVID-19-Impfstoff

Heute hat die Europäische Kommission dem von Janssen Pharmaceutica NV, einem Unternehmen der Pharmasparte des Konzerns Johnson & Johnson, entwickelten Impfstoff gegen COVID-19 eine bedingte Zulassung erteilt. Damit ist er der vierte in der EU zugelassene Impfstoff und eine wichtige Ergänzung zu den bereits zugelassenen Impfstoffen. Der Impfstoff wurde auf Basis eines einzelnen Dosenregimes entwickelt, was die Verabreichung und das Logistikmanagement erheblich vereinfachen kann. Dies kann ein wichtiger Faktor im Kampf gegen die Pandemie sein, da es den Zugang zu Impfstoffen sowohl in Europa als auch in anderen Teilen der Welt verbessern kann.

Verlängere dein Zertifikat der Corona-Warn-App

Du hast die Corona-Warn-App auf deinem Smartphone installiert, aber auf einmal ist dein Zertifikat abgelaufen? Keine Sorge, du kannst dein Zertifikat ganz einfach selbst in der App verlängern. Dazu musst du lediglich in der App auf den Button „Zertifikat verlängern“ klicken. Damit hast du bis zu 90 Tage nach Ablauf der technischen Gültigkeit der App Zeit, dein Zertifikat zu erneuern – du musst also nur das aktuellste Zertifikat verlängern. Eine Anleitung zur Verlängerung deines Zertifikats findest du auf der Webseite der Corona-Warn-App. Solltest du weitere Fragen haben, kannst du dich natürlich jederzeit an die Community der App wenden.

Gültigkeit des Impfschutzes: 270 Tage nach Impfung einhalten

Du hast dich für einen Zweifach-Impfstoff entschieden? Dann ist es wichtig, dass du die 270 Tage ab der zweiten Impfung oder, wie es die nationale Impfstrategie vorschreibt, ab der ersten und einzigen Impfung nach der Genesung vom Virus einhälst. Die Frist kann weder verkürzt noch verlängert werden. Achte deshalb unbedingt darauf, dass du sie einhältst, damit dein Impfschutz gültig bleibt.

Grundimmunisierung: Zwei Impfstoffdosen, 3-6 Wochen Abstand

Du hast schon von der Grundimmunisierung gehört und möchtest mehr darüber wissen? Die Grundimmunisierung beinhaltet normalerweise zwei Impfstoffdosen, die in einem Abstand von 3 bis 6 Wochen verabreicht werden. Welche Impfstoffe du in welchen Abständen bekommst, erfährst du in der FAQ zum Impfschema. Hier wird zudem auf wichtige Informationen zur Anwendung der Impfstoffe eingegangen.

EU-Impfzertifikat: Gültigkeit verlängern mit Booster & Auffrischungsimpfung

Gemäß der EU-Verordnung 2021/2288 sind EU-Impfzertifikate mit Booster für gültig für grenzüberschreitende Reisen. Sie sind grundsätzlich 270 Tage gültig. Solltest Du die Gültigkeit verlängern wollen, kannst Du das mit einer Auffrischungsimpfung erreichen. Diese ermöglicht eine unbegrenzte Gültigkeit des Impfzertifikats. Dazu musst Du lediglich einmal im Jahr zur Auffrischungsimpfung gehen. Diese Impfung ist aber nur dann erforderlich, wenn Du die Gültigkeit des Impfzertifikats über 270 Tage hinaus verlängern willst.

Schlussworte

In Nordrhein-Westfalen sind Menschen ab 16 Jahren impfberechtigt. Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zu einem Alter von 69 Jahren können die Impfungen erhalten. Menschen ab dem 70. Lebensjahr sind ebenfalls impfberechtigt, müssen jedoch zusätzlich einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Du siehst, dass du in NRW diejenige Person bist, die Anspruch auf Impfungen hat, wenn du ein bestimmtes Alter oder ein bestimmtes medizinisches Risiko hast. Sei also nicht überrascht, wenn du eine Einladung erhältst, dich impfen zu lassen!

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