Wer zahlt Maklerprovision in NRW? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen!

Wer
Maklerprovision NRW-Wer zahlt?

Hallo, wenn Du dich dafür interessierst, wer in NRW die Maklerprovision bezahlt, bist Du hier an der richtigen Adresse. In diesem Beitrag werden wir uns ansehen, wer die Maklerprovision bezahlt, wie sie berechnet wird und wann sie bezahlt wird. Also lass uns loslegen und schauen, was es über Maklerprovisionen in NRW zu wissen gibt.

In der Regel zahlt der Käufer der Immobilie die Maklerprovision in NRW. Es gibt aber auch Ausnahmen, wenn andere Parteien, wie etwa der Verkäufer, sich bereit erklären, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Am besten du sprichst mit deinem Makler und klärst ab, wer die Maklerprovision zahlt.

Bestellerprinzip: Warum Du als Käufer den Makler bezahlen musst?

Du fragst Dich, warum Du als Käufer den Makler bezahlen musst? Seit dem Sommer 2015 gilt für den Vermieter von Immobilien das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass die Person, die den Makler beauftragt, auch die daraus resultierenden Kosten, wie zum Beispiel die Provision, tragen muss. Solltest Du also eine Wohnung mieten, musst Du den Makler selbst bezahlen, da Du ja derjenige bist, der ihn beauftragt hat. Allerdings ist es auch möglich, dass der Vermieter die Kosten übernimmt. In diesem Fall wirst Du also nichts bezahlen müssen. Informiere Dich also vorher, wer die Kosten trägt.

Immobilienkauf: Geteilte Maklerprovision & Kosten verhandeln

Seit dem 23. Dezember 2020 ist die geteilte Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der Makler nicht mehr Provision vom Käufer verlangen darf, als vom Verkäufer. Außerdem ist die Höhe der Provision bei einem Immobilienverkauf in Deutschland frei verhandelbar. Du hast also die Möglichkeit, nach einer angemessenen Provision zu verhandeln. Der Makler sollte Dich aber auch über die Kosten auf dem Laufenden halten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen, wie z.B. Notargebühren. So kannst Du kostenbewusst eine Immobilie kaufen.

Käufer sparen durch hälftige Maklerprovision beim Immobilienerwerb

Seit dem 23. Dezember 2020 sparen Käufer, die Immobilien erwerben, bei den Erwerbsnebenkosten. Denn die Maklerprovision wird nun maximal hälftig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Damit will die Bundesregierung Haushalte beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen.

Dieses Gesetz ist Teil der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKreditRL), die am 21. März 2019 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie regelt unter anderem die Kreditvergabe an Privatpersonen, die in Wohnimmobilien investieren möchten. Ein weiteres Ziel der Richtlinie ist es, durch eine bessere Kreditvergabe mehr Wohnraum zu schaffen.

Durch die neue Regelung wird also nicht nur den Käufern geholfen, sondern auch der gesamten Wohnungsmarkt aufgewertet. Du kannst also bei deinem nächsten Immobilienerwerb auf die hälftige Aufteilung der Maklerprovision hoffen und somit Geld und Nerven sparen.

Maklerprovision beim Immobilienkauf/Verkauf: Wer zahlt?

Du hast vor, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen? Dann musst Du wahrscheinlich auch mit einem Makler rechnen. Aber wer zahlt die Provision? Normalerweise teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten. Meistens beträgt die Höhe der Maklerprovision zwischen 2 % und 4 % des Kaufpreises. In einigen Bundesländern ist die Höhe bei Vertragsabschluss festgelegt, in anderen muss diese im Laufe des Verfahrens ermittelt werden. Egal, wo Du lebst: Wenn Du eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchtest, solltest Du die Kosten für den Makler immer im Blick behalten.

 Maklerprovision NRW - wer muss zahlen?

Käufer eines Einfamilienhauses oder Eigentumswohnung sparen mit neuem Gesetz bis zu 50% Maklerprovision

Seit Ende 2020 bietet das neue Gesetz mehr finanzielle Entlastung für private Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung. Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat, müssen Käufer nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision bezahlen. Damit möchte die Regierung den Wettbewerb im verkrusteten Markt ankurbeln und mehr Chancengleichheit für Käufer schaffen. Die Einsparungen können sich lohnen, denn Maklerprovisionen können schon mal einige hundert Euro betragen. Also lohnt es sich, beim Kauf eines Eigenheims die Augen offen zu halten und die AGBs der Makler genau zu lesen.

Maklervertrag: Widerrufsklausel – Provision umgangen?

Du hast einen Maklervertrag abgeschlossen, aber möchtest nicht die Maklerprovision zahlen? Dann kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen die Courtage umgangen werden. Dafür gibt es ein BGH-Urteil. Dieses sagt, dass eine fehlerhafte Widerrufsklausel im Maklervertrag ein Grund sein kann, die Provision nicht zu zahlen. Allerdings ist das nicht bei jedem Maklervertrag möglich. Es gibt bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Widerruf erfolgreich ist. Es empfiehlt sich also, den Vertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Immobilienmakler zur Hausübergabe mitnehmen

Du hast als Käufer einen Immobilienmakler engagiert? Dann solltest du ihn unbedingt als Zeugen zur Hausübergabe mitnehmen. Der Makler kann dir bei der Inspektion des Hauses helfen und auch bei der Abnahme des Protokolls unterstützen. Der Verkäufer muss den Zustand des Hauses ganz genau und detailliert dokumentieren. Dazu gehört, dass er alle Besonderheiten des Hauses wie etwa Schäden oder Mängel komplett aufführt. Es ist wichtig, dass bei der Hausübergabe alles seine Richtigkeit hat und beide Parteien zufrieden sind.

Immobilienerwerb leichter gemacht: Nehme die neue Maklerprovision in Anspruch

Du hast vor eine Immobilie zu kaufen und fragst dich, ob du von der neuen Maklerprovision profitieren kannst? Mit der Einführung des Gesetzes zur Verteilung der Maklerprovision wurde eine Regelung geschaffen, die Immobilienkäufer bei den anfallenden Nebenkosten entlastet. Wenn du eine Immobilie kaufst, musst du als Käufer nur noch die Hälfte der für den Makler anfallenden Kosten zahlen. Der Verkäufer trägt die andere Hälfte. Dadurch wird der Einstieg in den Immobilienerwerb für dich leichter, da du weniger Kosten aufbringen musst.

Maklerprovision: Höhe und Vereinbarung fixieren – BGH Karlsruhe

Grundsätzlich gilt, dass eine Maklerprovision nicht gesetzlich vorgegeben ist – das heißt, Du kannst mit dem Makler die Höhe der Provision aushandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat aber in verschiedenen Urteilen darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, eine klare Vereinbarung zwischen Makler und Kunden zu treffen. Dies schützt Dich als Kunden vor bösen Überraschungen und unerwarteten Kosten. Auch sollte die Provision am besten schon bei Vertragsabschluss fix vereinbart werden – so hast Du die Gewissheit, dass Du nicht mehr zahlen musst als gedacht.

Maklerprovision bei Immobilienkauf: Wie berechnet sich der Preis?

Bei einem Immobilienkauf wird die Maklerprovision in der Regel auf Grundlage des Kaufpreises ermittelt. Das heißt, dass auch dann eine Provision anfällt, wenn für die Immobilie und das Inventar getrennte Kaufverträge abgeschlossen werden. Somit wird die Provision immer auf Basis des gesamten Kaufpreises berechnet. Da sich die Höhe der Maklerprovision an den gesamten Kaufpreis anpasst, ist es sinnvoll, den Verkäufer vorab über den Preis aufzuklären. Dieser sollte den Betrag kennen, der für die Maklerprovision vorgesehen ist. Einige Verkäufer wählen auch die Option, die Maklerprovision selbst zu übernehmen. In diesem Fall wird die Maklerprovision nicht in den Kaufpreis einbezogen. Es lohnt sich also, vor dem Kauf die Provision zu klären.

 Maklerprovision NRW - Wer trägt die Kosten?

Vermieten: Kosten für Makler steuerlich absetzbar

Als Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung musst Du die Kosten für einen Makler komplett selbst tragen. Aber keine Sorge: Die Provision kannst Du problemlos von der Steuer absetzen. Denn sie zählt zu den Werbungskosten, die Du hast, um einen neuen Mieter zu finden. Diese Kosten musst Du zwar aus eigener Tasche zahlen, aber im Gegenzug kannst Du sie als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Daher lohnt es sich, einen Makler zu beauftragen, denn so sparst Du auf lange Sicht Geld.

Notarkosten beim Hausverkauf: Wer haftet?

Du fragst Dich beim Hausverkauf, wer für die Notarkosten aufkommt? Gegenüber dem Notar haften dafür beide Vertragsparteien. In der Regel trägt der Käufer diese Kosten allerdings allein. Sollten aber zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel durch die Löschung von Belastungen, übernimmt bei einem Gesamtverkauf der Immobilie der Verkäufer diese meistens. Es kann allerdings auch anders vereinbart werden. Um Kosten und Rechte im Vorhinein klarzustellen, lohnt sich der Gang zu einem Notar.

Verkaufe deine Immobilie privat: Alleinauftrag für einen Makler

Du möchtest deine Immobilie privat an direkte Interessenten verkaufen? Dann ist ein Alleinauftrag für einen Makler genau das Richtige für dich. Mit einem solchen Vertrag wird die Einschaltung weiterer Makler geregelt und ausgeschlossen. So kannst du sicher sein, dass du keine zusätzlichen Kosten zahlen musst. Allerdings musst du beachten, dass du nur einen Makler beauftragen darfst. Dieser ist dann für den gesamten Verkaufsprozess verantwortlich. Er wird dir dabei helfen, die richtigen Interessenten zu finden, den besten Preis zu erzielen und allen Formalitäten nachzukommen. So kannst du den Verkauf deiner Immobilie ganz einfach in die Hand nehmen und in kürzester Zeit erfolgreich abschließen.

Verjährung von Provisionsansprüchen – 3 Jahre Frist!

Du hast eine Frage zur Verjährung von Provisionsansprüchen? Dann solltest du wissen, dass sie binnen drei Jahren verjähren (§ 195 BGB). Genauer gesagt, beginnt die Verjährungsfrist immer mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und dem Gläubiger die anspruchsbegründenden Umstände und die Person des Schuldners bekannt sind oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten bekannt sein müssen (§ 199 Abs 1 BGB). Wenn du dir unsicher bist, kannst du einen Fachmann zu Rate ziehen, um sicherzugehen.

Hausverkäufer erhalten Provision beim Verkauf

Als Hausverkäufer kannst du eine Provision erhalten, wenn du für deinen Auftraggeber ein Haus verkaufst. Die Provision beträgt dabei einen bestimmten Prozentsatz vom Verkaufspreis und ist in einem Handelsvertretervertrag genau festgelegt. Anders als die Provision ist die Courtage zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar. Zu beachten ist, dass beide Seiten die Konditionen vorab in einem schriftlichen Vertrag festhalten müssen, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.

Maklerprovision: Wann muss man zahlen?

Du solltest dich als Kunde immer informieren, wann die Maklerprovision fällig wird. Normalerweise ist es so, dass die Maklerprovision innerhalb eines Zeitraums von sieben bis 14 Tagen nach dem Kauf des Objekts bezahlt werden muss. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Makler im Vertrag einen anderen Zeitpunkt für die Zahlung festlegt. Am wichtigsten ist jedoch, dass die Maklerprovision spätestens bezahlt werden muss, wenn der Kaufpreis des Objekts auf das Konto des Empfängers überwiesen wird. Daher solltest du dich als Kunde immer gut informieren und die Bedingungen des Vertrags kennen, damit du rechtzeitig zahlen kannst.

Makler Provisionen: Details schriftlich festhalten!

Du musst beim Bezahlen des Maklers auf jeden Fall darauf achten, dass du die Ratenzahlung oder eine andere Regelung schriftlich festhältst. So hast du einen Nachweis, dass ihr euch über die Zahlung geeinigt habt. Auch wenn du direkt an den Käufer verkaufst, kann es sein, dass der Makler eine Provision verlangen kann. Dafür muss er aber beweisen, dass seine Tätigkeit für den Verkauf ausschlaggebend war. Deshalb solltest du immer alle Details des Verkaufs schriftlich festhalten. So bist du auf der sicheren Seite.

Keine Gebühr für Wohnungsbesichtigungen: Landgericht Stuttgart entscheidet

Du bist auf der Suche nach einer neuen Wohnung und hast ein Inserat von einem Vermittler entdeckt? Sei vorsichtig, denn das Landgericht Stuttgart hat entschieden: Vermittler dürfen keine Gebühren für Wohnungsbesichtigungen verlangen. Damit setzt das Gericht einer umstrittenen Praxis ein Ende. Es ist also nicht erlaubt, dass Makler Tricksen anwenden, um euch eine Gebühr abzuknöpfen. Werdet ihr dennoch zur Zahlung aufgefordert, solltet ihr euch sofort an eure Verbraucherzentrale wenden. Dort bekommt ihr Hilfe und könnt die Gebühr zurückverlangen.

Maklervertrag bei Nichtverkäuflich-Erklärung: Ansprüche prüfen

Wenn ein Makler ein Haus für nicht verkäuflich erklärt, wird der Maklervertrag in der Regel folgenlos. Das bedeutet, dass es keinerlei Ansprüche mehr gibt. Das gilt natürlich auch für den Provisionsanspruch. Allerdings ist es so, dass der Erfolg ausschließlich vom Einsatz des Maklers abhängt. Wenn der Makler sich also bemüht und alle Hebel in Bewegung setzt, um das Haus verkaufen zu können, können auch Ansprüche bestehen. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich gut überlegst, wem Du Dein Haus anvertraust.

Maklervertrag während Befristung kündigen: §626 BGB

Möchtest du deinen Maklervertrag während des Befristungszeitraums kündigen, kannst du von deinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Nach §626 BGB muss dafür ein wichtiger Grund vorliegen, der eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht. Ein solcher Grund kann beispielsweise ein schwerwiegender Verstoß des Maklers gegen seine vertraglichen Pflichten sein. Dieser muss jedoch so gravierend sein, dass es dem Maklervertrag aufgrund dessen nicht mehr zumutbar ist, aufrechterhalten zu werden.

Schlussworte

In der Regel zahlt der Käufer der Immobilie die Maklerprovision in NRW. Die Höhe der Provision variiert je nach Region und beträgt normalerweise zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Du musst die Provision nicht direkt an den Makler zahlen, sondern sie kann oft in den Kaufpreis einbezogen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in NRW, je nach Situation, entweder der Käufer oder der Verkäufer der Immobilie die Maklerprovision zahlt. Daher ist es ratsam, sich vor dem Verkauf oder Kauf einer Immobilie über die jeweilige Situation in NRW zu informieren, um die Kostenplanung zu optimieren.

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