Wie groß darf ein Gartenhaus in NRW sein? Hier sind die Regeln!

Größenbeschränkungen für Gartenhäuser in NRW

Hey, du! Wenn du darüber nachdenkst, ein Gartenhaus in NRW zu bauen, hast du sicher schon die Frage gestellt, wie groß es eigentlich sein darf. Diese Frage stellen sich viele Menschen, die ein Gartenhaus bauen möchten und es ist verständlich, dass man sich darüber Gedanken macht, um zu vermeiden, dass man gegen die Richtlinien verstößt. In diesem Artikel erfährst du, wie groß ein Gartenhaus in NRW sein darf und was du sonst noch beachten musst. Also, lass uns loslegen!

In NRW darf ein Gartenhaus eine Grundfläche von höchstens 15 Quadratmetern und eine Firsthöhe von höchstens 3 Metern haben. Wenn das Gartenhaus an eine bestehende Bebauung angrenzt, ist die Firsthöhe auf 2,5 Meter begrenzt. Du solltest vor dem Bau eines Gartenhauses aber auf jeden Fall die lokalen Bauvorschriften überprüfen, da es je nach Gemeinde Abweichungen geben kann.

Holzgartenhaus aufstellen: Regeln zur Grundstücksgrenze beachten

Du möchtest ein Holzgartenhaus auf deinem Grundstück aufstellen? Das ist möglich, aber es gibt ein paar Regeln, die du beachten musst. Damit dein Holzgartenhaus an der Grundstücksgrenze stehen darf, dürfen keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten enthalten sein. Außerdem muss die mittlere Wandhöhe maximal drei Meter betragen und die Länge an jeder Grundstücksgrenze maximal neun Meter messen. Wenn du dich daran hältst, steht deinem neuen Gartenhaus nichts mehr im Weg!

Gartenhaus bauen: Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes beachten

Du möchtest ein Gartenhaus bauen? Dann solltest du die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes beachten. Dieses gilt für jedes Gartenhaus, das auf einem Grundstück errichtet wird. Grundsätzlich ist es so, dass du keine Genehmigung benötigst, solange die Grundfläche deines Gartenhauses 24 Quadratmeter nicht überschreitet. Außerdem darf dein Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden. Wenn du dich an diese Regelungen hältst, steht einem Gartenhausbau nichts im Weg. Beachte jedoch, dass du auf deinem Grundstück eventuell weitere Auflagen einhalten musst. Informiere dich daher vorab bei der zuständigen Behörde. So kannst du sichergehen, dass du alles richtig machst.

Hausgröße Berechnen: Fläche & Höhe in Kubikmeter

Du willst ein Haus bauen, aber hast keine Ahnung, wie groß es sein muss? Kein Problem! Größe wird in Kubikmetern gemessen. Ein 10 Kubikmeter großes Haus bedeutet, dass du eine Fläche von 5 x 2 Metern plus 1 Meter Höhe hast. Wenn du dein Haus 2 Meter hoch bauen möchtest, dann sind es schon 20 Kubikmeter und bei 3 Metern Höhe sogar schon 30 Kubikmeter. Wenn du mehr Platz benötigst, kannst du die Höhe oder die Fläche entsprechend erhöhen. Denk aber immer daran, dass du auch die benötigte Menge an Baumaterialien und die Kosten im Auge behalten solltest.

Maße für Deine Doppeltür & Fenster

Du möchtest die Rahmenmaße Deiner Doppeltür und Deines Fensters wissen? Dann haben wir hier die wichtigsten Informationen für Dich. Die Breite der Doppeltür beträgt 1,73 mtr und die Höhe 1,925 mtr. Wenn Du das Fenster in Deine Überlegungen mit einbeziehen möchtest, dann hast Du eine Breite von 1,38 mtr und eine Höhe von 0,91 mtr. Wir hoffen, dass Dir diese Informationen weiterhelfen.

Größe Gartenhaus NRW

Gartenhaus mit 40 m³ für Geräte, Pflanzen & Entspannung

Mit seinen 40 m³ bietet Dir ein Gartenhaus tolle Möglichkeiten! Mit ungefähr 16 m² Grundfläche kannst Du es als Geräteschuppen nutzen, um Gartengeräte unterzubringen. Aber auch als Abstellraum oder zur Unterbringung von Pflanzen ist das Gartenhaus geräumig genug. Außerdem ist es ein schöner Ort, um sich an warmen Tagen im Garten zu entspannen und die Ruhe zu genießen.

Abstand zur Grenze für Gebäude: 2 m für Außenwände, 1 m für andere

Du musst für dein Gebäude immer einen bestimmten Abstand zur Grenze einhalten. Wenn es sich dabei um Außenwände oder andere nicht zum Betreten bestimmte Bauteile handelt, muss der Abstand mindestens 2 m (für Außenwände) bzw. 1 m (für andere Bauteile) betragen. Es ist wichtig, dass du von dem Grenznächsten Punkt der Außenwand oder des Bauteiles auswaagerecht zur Grenze misst. So stellst du sicher, dass du immer den vorgeschriebenen Mindestabstand einhältst.

Gartenhaus richtig nutzen: 3m Abstand zur Grundstücksgrenze

Du möchtest Dein Gartenhaus für wohlige Stunden nutzen? Dann musst Du auf einiges achten. Vor allem darauf, dass Du einen ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze einhältst, denn das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mindestens 3 Meter Abstand sind hier Pflicht, damit Dein Nachbar nicht jedes Wort mithört. Natürlich kannst Du Dein Gartenhaus beheizen, aber auch als unbeheizter Aufenthaltsraum ist es ein toller Ort, um ein paar entspannte Stunden zu verbringen.

Grenzabstand in NRW: 3m beachten, um Probleme zu vermeiden

Grundsätzlich muss in Nordrhein-Westfalen jede bauliche Anlage einen seitlichen Grenzabstand von 3 Metern zum Nachbarn einhalten. Dieser Abstand wird sowohl von den Kommunen als auch von den Verwaltungsgerichten sehr genau überwacht. Wenn du dein Grundstück umbauen möchtest, solltest du unbedingt auf den seitlichen Grenzabstand achten. Sollte der Abstand zu gering sein, kann es für dich als Hausbesitzer zu Problemen kommen. Zudem kann es auch passieren, dass deine Baumaßnahmen vom Nachbarn angegriffen werden. Damit du auf der sicheren Seite bist, solltest du dich im Vorfeld bei deiner Kommune über den seitlichen Grenzabstand erkundigen. So kannst du rechtliche Probleme vermeiden.

Bauordnung beachten: Geräteschuppen ohne Baugenehmigung

Du möchtest einen Geräteschuppen auf deinem Grundstück errichten? Damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist, solltest du dich vorher informieren, welche Vorgaben es gibt. Generell gilt: Wenn du die Bauordnung und Grenzbebauung sowie alle erforderlichen Abstände einhältst, kannst du einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von 10 Quadratmetern ohne Baugenehmigung errichten. Beachte aber, dass die Abstände zu Nachbarn, Straßen und eventuellen Gewässern eingehalten werden müssen. In manchen Bundesländern gibt es zudem weitere Regelungen, die du beachten musst. In jedem Fall lohnt es sich, sich vorher über die lokalen Bestimmungen zu informieren, damit du nicht in Schwierigkeiten gerätst.

Grundstück als bebaut oder unbebaut?

Hast Du ein Grundstück, das als unbebaut gilt? Dann liegt dort kein Gebäude, das benutzbar ist. Einfache Gartenlauben, die in Leichtbauweise errichtet wurden, stellen auch ein benutzbar Gebäude dar, was bedeutet, dass das Grundstück als bebaut gilt. Wenn Du sichergehen willst, dass Dein Grundstück als unbebaut gilt, solltest Du also keine Gartenlaube darauf errichten.

Größe eines Gartenhauses in NRW

Gartenhaus bauen – Größe richtig wählen (Deckenhöhe & Grundfläche)

Du möchtest ein Gartenhaus bauen und fragst Dich, welche Größe es haben soll? In der Regel orientieren sich die Bauherren bei der Größe an der Deckenhöhe. Wenn Du ein Gartenhaus mit einer Deckenhöhe von 2,5 m wählst, hast Du eine Grundfläche von 30 m². Sollte die Deckenhöhe höher sein, beispielsweise 3 m, dann ist die Grundfläche noch immer 25 m². Ein Gartenhaus mit 75 m³ Rauminhalt ist vergleichsweise groß und es gibt zahlreiche verschiedene Varianten und Formen, die eine Grundfläche von 30 m² haben. Wenn Du Dir ein Gartenhaus zulegen möchtest, musst Du also nicht nur die Form, sondern auch die Größe beachten.

Wieviel Quadratmeter brauche ich für mein Gartenhäuschen?

Du möchtest ein Gartenhäuschen kaufen, aber du weißt nicht, wie viel Platz du brauchst? Handelsübliche Gartenhäuser haben in der Regel eine Deckenhöhe von ca. 2,5 m. Um herauszufinden, wie viel Quadratmeter du für dein Häuschen brauchst, kannst du die Kubikmeter durch die Höhe teilen. So bekommst du eine gute Vorstellung von der Grundfläche, die du benötigst. Achte aber bei deiner Entscheidung auf den Innenraum, damit du dein Gartenhäuschen optimal nutzen kannst. Überlege dir, wie viel Stauraum du brauchst und wie du das Häuschen am besten einrichtest. Mit der richtigen Größe wirst du lange Freude an deinem Gartenhäuschen haben.

Gartenhaus Netto-Raumvolumen: Wichtig beim Kauf!

Du kannst das Netto-Raumvolumen eines Gartenhauses auch als sein umbautes Raumvolumen bezeichnen. Es ist gemessen als das tatsächliche Volumen, das sich innerhalb der Wände des Gartenhauses befindet. Wenn man sich das vorstellen will, kann man es sich so vorstellen: Stelle Dir vor, Du füllst das Gartenhaus von oben bis unten mit Wasser auf. Das Volumen des Wassers, das Du dafür benötigst, ist das Netto-Raumvolumen. Es ist wichtig, dieses Volumen zu kennen, wenn man ein Gartenhaus kaufen möchte, um sicherzustellen, dass es ausreichend Platz für alle gewünschten Gegenstände bietet.

Genehmigungsfreie Terrassenüberdachung: Was ist erlaubt?

Du möchtest eine Terrassenüberdachung errichten, aber hast keine Ahnung, wie groß diese ohne Genehmigung sein darf? Das ist nicht weiter schlimm, denn in den meisten Bundesländern gibt es hierfür klare Regelungen. So sind Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m in der Regel genehmigungsfrei. Allerdings gibt es hierbei eine Ausnahme: Die jeweiligen Maße der Terrassenüberdachung sind in jedem Bundesland individuell in der Landesbauordnung festgelegt und können daher von Bundesland zu Bundesland variieren. Prüfe daher am besten vor dem Bau, welche Regelungen in deinem Bundesland gelten.

Gartenhaus Größe: max. 3m aber 30 Kubikmeter möglich

Wenn du ein Gartenhaus hast, sollte es nicht größer als 3 Meter sein. Aber wenn dein Gartenhaus 3 Meter x 4 Meter misst und 2,50 Meter hoch ist, dann hast du bereits ein Volumen von 30 Kubikmetern. Das ist eine beachtliche Größe für ein Gartenhaus und du kannst viele Dinge damit machen. Es kann als Werkstatt, Gästezimmer oder sogar als Büro benutzt werden. Wenn du deinem Gartenhaus ein bisschen Farbe verleihst, kannst du es auch als eine nette Erweiterung deines Zuhauses nutzen.

Terrassenüberdachung in NRW: Baugenehmigungsfrei bis 30 m² & 4,50 m Tiefe

Du hast vor, eine Terrassenüberdachung zu errichten? Dann solltest Du wissen, dass die nordrhein-westfälische Landesbauordnung vorsieht, dass eine Terrassenüberdachung bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern und einer Tiefe von 4,50 Metern baugenehmigungsfrei errichtet werden kann (Paragraf 62 Abs 1 BauO NRW). Natürlich bietet Dir eine solche Überdachung viele Vorteile: Sie schützt Dich und Deine Gäste vor Wind und Wetter, sorgt für ein angenehmes Klima auf der Terrasse und ist auch noch ein optischer Blickfang. Doch Vorsicht: Wenn Deine Überdachung größer oder tiefer als die vorgegebenen Maße ist, musst Du eine Baugenehmigung beantragen. Des Weiteren ist es ratsam, sich beim zuständigen Bauamt zu informieren, ob es für Dein Vorhaben weitere Beschränkungen gibt.

Schwarzbau: Vermeide Bußgeld, hol dir die Genehmigung!

Du musst dich vor Schwarzbaumaßnahmen in Acht nehmen, denn es gibt keine Verjährungsfrist. Egal, wie lange es dauert bis das Bauamt feststellt, dass du ohne Genehmigung gebaut hast, du wirst ein Bußgeld bezahlen müssen. Aber unter Umständen hat dein Haus einen Bestandschutz und ein Abriss darf nicht mehr verlangt werden. Um sicherzustellen, dass du kein Bußgeld bezahlen musst, solltest du unbedingt die Genehmigung des Bauamts einholen. Auf diese Weise kannst du dir den Ärger und die Kosten ersparen.

Rückbau ungenehmigter baulicher Veränderungen: 3-Jahresfrist beachten!

Du hast eine ungenehmigte bauliche Veränderung an deinem Gebäude vorgenommen? Dann musst du wissen, dass du ein Anrecht auf Rückbau hast, aber dieses Anrecht verjährt nach 3 Jahren. Das heißt, dass du innerhalb dieses Zeitraums den Rückbau auf eigene Kosten vornehmen musst, wenn du die Kosten für eine Unterlassungsklage vermeiden möchtest. Es ist wichtig, dass du das Verjährungsdatum im Auge behältst, denn nach Ablauf der Frist kann die Verwaltungsbehörde dich zu einer Unterlassungsklage auffordern. In vielen Fällen musst du dann eine Abgabe leisten, um die ungenehmigte bauliche Veränderung rückgängig zu machen. Sei dir also bewusst, dass es sinnvoll sein kann, schon vor Ablauf der 3-Jahresfrist auf den Rückbau zu bestehen, um unerwünschte Kosten zu vermeiden.

Gartenlaube & Nebenanlagen: Anspruch auf Bestandsschutz?

Du hast eine Gartenlaube und überlegst, ob du von Bestandsschutz profitierst? Dann lies hier weiter! Bestandsschutz können vor allem Gartenlauben erlangen, deren Größe die Vorgabe des § 3 Abs 3 BKleingG überschreitet, d.h. 24 m². Auch andere bauliche Nebenanlagen, die der kleingärtnerischen Nutzung dienen, wie beispielsweise ein Gewächshaus, können von Bestandsschutz profitieren, sofern sie vor dem 01.10.1990 errichtet wurden. Wenn du also eine Gartenlaube mit mehr als 24 m² oder eine andere bauliche Nebenanlage hast, die vor dem 01.10.1990 errichtet wurde, hast du Anspruch auf Bestandsschutz.

Fazit

In NRW darf ein Gartenhaus maximal 20 m² groß sein. Es muss außerdem eine Mindestabstand von 1,5 m zu den Grundstücksgrenzen eingehalten werden. Wenn du größer bauen möchtest, musst du eine Baugenehmigung beantragen.

Du musst dich bei der Größe deines Gartenhauses an die Gesetze in NRW halten, da nur so eine rechtlich einwandfreie Nutzung möglich ist. Informiere dich deshalb am besten vorher beim zuständigen Bauamt, um ein Gartenhaus zu errichten, das den Vorschriften entspricht.

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