Wie lange darf man Bäume schneiden in NRW? Erfahre jetzt die Regeln!

Bäumeschneiden in NRW Zeitlimits

Du möchtest ein paar Bäume schneiden, aber du weißt nicht, wie lange du das darfst? Kein Problem! In diesem Artikel erfährst du, wie lange du in Nordrhein-Westfalen Bäume schneiden darfst. Ich erkläre dir, welche Regelungen zu beachten sind und welche Konsequenzen es gibt, wenn du dich nicht daran hältst. Also, lass uns anfangen!

In Nordrhein-Westfalen darfst du Bäume schneiden, solange es nicht zu einem Verstoß gegen die Bundesnaturschutzgesetze kommt. Die Landesregelungen und die lokalen Gesetze bestimmen, welche Arten von Bäumen geschnitten werden dürfen. Es ist auch wichtig, sich an die Anweisungen des zuständigen Forstamtes zu halten. In der Regel musst du eine Genehmigung einholen, bevor du einen Baum schneidest.

Hecken und Gehölze schneiden: 1. März bis 30. September verboten

Du musst aufpassen, dass du Hecken und Gehölze in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht radikal zurückschneidest. Dies ist nämlich laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) verboten. Zu dieser Zeit sind viele Tiere darauf angewiesen, dass sie ihren Schutz in den Hecken und Gehölzen finden, um sich vor Fressfeinden zu verstecken und um Nistplätze zu haben. Schneidest du die Büsche jetzt, kann es passieren, dass du dem Tierleben schadest. Deshalb solltest du nur dann schneiden, wenn es wirklich nötig ist.

Fällen des Baumes: Eigentümer dürfen selbst fällen, Experte hinzuziehen

Du möchtest einen Baum auf deinem Grundstück fällen? Dann ist das kein Problem: Als Eigentümer darfst du ihn selbst fällen. Allerdings solltest du, wenn der Baum größer ist als ein paar Meter, einen Experten hinzuziehen. Das rät auch Volkmar Kölzsch, Vorsitzender des Forstwirtschaftlichen Vereins Sachsen. Denn hier kann man sich schnell verletzen, wenn man nicht aufpasst. Der Experte kennt die richtige Fälltechnik und kann dich beraten. Außerdem kann er auch eine Verjüngung des Baumes vornehmen, so dass du noch lange Freude an dem schönen Baum hast.

Gartenarbeit: Richtiger Baumschnitt für gesunde Bäume

Wenn du im Garten arbeitest, solltest du daran denken, dass es wichtig ist, die Bäume regelmäßig zu schneiden. Hierzu gehören Äste, Baumstämme und Heckenschnitt. All diese Abfälle sollten einen hohen Holzanteil haben, damit sie zum Baumschnitt verwendet werden können. Es ist wichtig, dass du alle Äste schneidest, die beschädigt sind oder krank werden könnten. Außerdem musst du darauf achten, dass du die Bäume so schneidest, dass sie noch genug Licht und Luft bekommen, um gesund zu bleiben. Wenn du die Bäume nicht regelmäßig schneidest, kann es passieren, dass sie krank werden und letztendlich absterben. Daher ist es wichtig, dass du beim Baumschnitt auf die richtige Art und Weise vorgehst und die richtigen Abfälle verwendest.

Form- und Pflegeschnitt für gesunde, vital Bäume

Beim Form- und Pflegeschnitt werden abgestorbene und kranke Äste sowie solche, die ineinander wachsen oder mit Haupttrieben konkurrieren, entfernt. Mit dieser Maßnahme möchte man verhindern, dass Krankheitsherde entstehen, wenn durch ineinander wachsende Triebe die Baumrinde beschädigt wird. Durch den Form- und Pflegeschnitt kann man die natürlichen Wuchsformen eines Baumes erhalten und somit dessen Struktur und Vitalität bewahren. Dadurch wird ein weiterer Schaden oder Verfall vermieden. Regelmäßige Wartung und Pflege sind daher wichtig, um einen gesunden Baum zu erhalten.

Bäumeschneiden in NRW-Längenbeschränkungen

Rückschnitt: Pflanzenart & Look für neue Hecke wählen

Beim Rückschnitt wird die Hecke stärker gekürzt als bei einem Formschnitt. Dabei wird die Hecke teilweise bis auf den Stock zurück geschnitten. Dadurch kannst Du das Aussehen Deiner Hecke komplett verändern und sie einen neuen Look bekommen lassen. Der Rückschnitt ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Hecke schon etwas älter ist, denn auf diese Weise kannst Du die Hecke wieder auf Vordermann bringen. Allerdings solltest Du Dir vorher überlegen, welches Aussehen Du erreichen möchtest und welche Pflanzenart dafür am besten geeignet ist. Denn jede Pflanze hat andere Ansprüche an einen Rückschnitt. So ist zum Beispiel bei einer Eibe ein Rückschnitt alle 4-5 Jahre notwendig, während es bei einer Hainbuche nur alle 10-15 Jahre erforderlich ist.

Gesunde Heide: Richtiges Schneiden nach der Blüte

Du siehst, Heide muss regelmäßig geschnitten werden, damit sie schön gesund bleibt und auch ihre Blütenpracht entfalten kann. Hierfür solltest Du die jüngsten Triebe knapp über den deutlich sichtbaren Knospen mit der Hand einkürzen. Wichtig ist, dass Du nicht ins alte Holz schneidest, denn das kann dazu führen, dass der Heide ungleichmäßig wächst. Am besten schneidest Du die Heide direkt nach der Blüte zurück. So kann sie sich gut erholen und blüht im nächsten Jahr wieder voller Pracht.

Beseitigung überhängender Äste: Rechtlicher Anspruch gem. § 1004 BGB

Du kannst als Nachbar darauf bestehen, dass überhängende Äste von Bäumen oder Sträuchern beseitigt werden. Dafür gibt es einen rechtlich geschützten Anspruch, der sich aus § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt. Wichtig ist dabei, dass es eine Beeinträchtigung deines Grundstückes durch den Überhang des Nachbarn geben muss. Ein Anspruch auf Beseitigung des ganzen Baumes oder Strauches besteht hingegen nicht. Du kannst also nur die überhängenden Äste zurückverlangen.

Kosten für Baumschnitt: 35-55 Euro pro Stunde

Du denkst darüber nach, deinen Baum selbst zu schneiden oder eine professionelle Baumpflegefirma zu beauftragen? Dann solltest du wissen, dass üblicherweise zwischen 35-45 Euro pro Stunde für Baumschnittarbeiten veranschlagt werden. Wenn der Baum besonders hoch ist und der Schnitt mittels Seilklettertechnik durchgeführt werden muss, kann der Preis etwas höher ausfallen. Dann liegt der Stundensatz meistens zwischen 40-55 Euro. Allerdings solltest du bedenken, dass eine professionelle Baumpflegefirma die Arbeit schneller und gründlicher erledigt und du somit mehr Sicherheit hast, dass der Baum richtig geschnitten wurde.

Brauche ich eine Fällgenehmigung für einen Baum?

Du hast vor, einen Baum zu fällen und fragst dich, ob du eine Fällgenehmigung benötigst? In der Regel ist das Fällen von Bäumen nur dann erlaubt, wenn sie nicht unter besonderen Schutz stehen. Dabei ist es wichtig, dass du die gesetzlichen Bestimmungen kennst. Insbesondere in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. In diesem Zeitraum darfst du also keine Bäume fällen, es sei denn, du hast eine Fällgenehmigung. Wenn du sichergehen möchtest, dass du alles rechtens machst, kannst du dich an deine Gemeinde oder dein lokales Büro für Umwelt- und Naturschutz wenden. Hier kannst du herausfinden, ob du eine Fällgenehmigung benötigst.

Kosten für einen 15-20m hohen Baumfällen: 250-840 Euro

Bei einem Baum, der 15 Meter oder höher ist, kann es teuer werden, ihn zu fällen. Abhängig davon, ob man ihn in einem Stück oder Stück für Stück fällt, sind die Preise unterschiedlich. Wenn Du einen 15 Meter hohen Baum in einem Stück fällen lässt, kannst Du mit Kosten zwischen 250 und 540 Euro rechnen. Für einen 20 Meter hohen Baum, der Stück für Stück gefällt wird, sind Kosten von 300 bis 840 Euro voraussichtlich. Der Umfang des Baumes und die Art der Fällung können auch eine Rolle bei der Kostenkalkulation spielen. Überlege Dir also gut, ob Du einen professionellen Baumfäller beauftragst oder es selbst in die Hand nimmst.

 Bäume in NRW schneiden - Dauer

Nadelbaum fällen außerhalb der Saatzeit – Tipps & Ratschläge

Manchmal kann es sinnvoll sein, auch außerhalb dieser Zeit einen Baum zu fällen. Wenn Du einen Nadelbaum fällen möchtest, solltest Du dies unbedingt außerhalb der Saatzeit machen. Diese beginnt im Februar und endet im April. In dieser Zeit ist das Fällen des Baumes streng verboten. Wenn Du einen Nadelbaum fällen möchtest, solltest Du daher auf jeden Fall auf die Saatzeit achten. Ein Fällen in dieser Zeit kann zu empfindlichen Strafen führen.

Daneben ist es wichtig, dass Du beim Fällen eines Baumes sicherstellst, dass er niemanden gefährdet und keine Gebäude beschädigt. Wenn Du einen Fachmann beauftragst, kannst Du sicher sein, dass er den Baum professionell fällt und niemanden gefährdet. Es ist auch ratsam, eine Abholung des Baumes zu organisieren, um zu verhindern, dass er die Landschaft verschandelt.

Baumschutzverordnung: Welche Bäume und Sträucher sind ausgenommen?

Du bist dir unsicher, welche Bäume und Sträucher von der Baumschutzverordnung ausgeschlossen sind? Keine Sorge, wir erklären es dir! Abgesehen von den in der Verordnung genannten Bäumen und Sträuchern, sind Hecken, die als lebende Einfriedungen dienen und regelmäßig beschnitten werden, sowie jedes Obstgehölz, mit Ausnahme von Walnuss, Hasel, Holzbirne, Holzapfel, Holunder und Vogelkirsche, von der Baumschutzverordnung ausgenommen. Wenn du dir unsicher bist, ob dein Baum oder Strauch von der Verordnung betroffen ist, kannst du dich gern an deine örtliche Baumschutzbehörde wenden.

Hecken schneiden: Bundesnaturschutzgesetz schützt Vögel

Du musst zwischen dem 1. März und dem 30. September auf größere Schnittmaßnahmen an Hecken verzichten. Das ist eine Vorschrift des Bundesnaturschutzgesetzes. Sie soll vor allem dazu dienen, dass heimische Tiere wie Vögel geschützt werden. Denn in der Zeit, in der die Hecken geschnitten werden, brüten die Vögel schon und ihre Nester würden beschädigt werden. Deshalb musst du auch darauf achten, dass du während des Sommers die Hecken nicht zu stark beschneidest. So kannst du dazu beitragen, dass heimische Tiere geschützt werden und ihnen ein natürlicher Lebensraum erhalten bleibt.

Tipps zum richtigen Beschneiden eines Astes – Handschuhe anziehen!

Willst du einen Ast schneiden, dann schneide ihn am besten 20 bis 30 Zentimeter von seinem Stamm entfernt an der Unterseite an. Achte darauf, dass der Schnitt auf der Druckseite des Astes erfolgt, damit die Rinde später nicht einreißt. Schneide den Ast maximal bis zur Mitte, damit die Säge nicht im Schnitt einklemmt. So verhinderst du, dass du dir beim Schneiden selbst weh tust. Es ist daher wichtig, beim Beschneiden eines Astes die richtigen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Ziehe dafür unbedingt Handschuhe an, um eine Verletzung zu vermeiden.

Gartenpflanzen für kleine Gärten: Säulen-Spitzahorn & Säulen-Eberesche

Du wünschst Dir einen schönen Garten, aber hast nur wenig Platz? Dann ist die Säulenform eine tolle Lösung, denn sie beansprucht wenig Fläche. Zwei Gehölze, die in einer Säulenform wachsen, sind der Säulen-Spitzahorn (Acer platanoides ‚Columnare‘) und die Säulen-Eberesche (Sorbus aucuparia ‚Fastigiata‘). Diese sind eine gute Wahl für einen kleinen Garten, da sie nur selten geschnitten werden müssen und dank ihrer schmalen Wuchsform wenig Platz benötigen. Ein weiterer Vorteil dieser Gehölze ist, dass sie in jedem Garten einen schönen Blickfang darstellen.

Pflanzenschutz: Schneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern

Von März bis September ist es verboten, die meisten Bäume und Sträucher zu schneiden. Diese Regelung hat sich als Schutzmaßnahme für die heimische Flora und Fauna entwickelt. In dieser Zeit können die Pflanzen wichtige Nährstoffe für die Zeit im Winter sammeln. Von Oktober bis Februar darfst Du dagegen Hecken, Bäume und Sträucher schneiden. Da in der kalten Jahreszeit die meisten Pflanzen nicht mehr aktiv sind, ist dies in der Regel unbedenklich. Achte aber darauf, dass die heimischen Tiere dadurch nicht gestört werden und gehe verantwortungsvoll mit den natürlichen Ressourcen um.

Gesetzliche Vorschriften zur Kürzung von Bäumen/Hecken auf dem Grundstück

Du hast einen Nachbarn, der ein Problem mit Bäumen, Sträuchern oder Hecken auf deinem Grundstück hat? Kein Problem! Laut § 50 oder § 52 sind die Höhen der Pflanzen auf deinem Grundstück geregelt. Wenn die Höhe der Pflanzen über den im Gesetz vorgeschriebenen Höhen liegt, kann dein Nachbar darum bitten, dass sie auf die vorgeschriebene Höhe zurückgeschnitten werden. Wenn du nicht willst, dass die Pflanzen beseitigt werden, musst du sie also auf die zulässige Höhe zurückschneiden. Dafür musst du aber nicht alle Pflanzen auf deinem Grundstück kürzen, sondern nur die, welche über dem zulässigen Maß hinauswachsen.

Geschützte Bäume fällen: Umfang & Meldepflicht beachten

Du musst aufpassen, wenn Du einen Baum mit einem Umfang von 80 Zentimetern oder mehr fällst. Diese Bäume sind geschützt und dürfen nicht gefällt werden. Auch mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme einen Umfang von 50 Zentimetern oder mehr hat. Den Umfang musst Du dabei jeweils in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden messen. Wenn Du einen geschützten Baum fällst, musst Du den Fällvorgang beim zuständigen Forstamt melden und kannst in einigen Fällen eine Strafe zahlen. Deshalb achte darauf, dass Du nur Bäume fällst, die nicht geschützt sind.

Unbedingt Gesetze Einhalten, um 10.000 € Strafe zu Vermeiden

Ignorieren von gesetzlichen Bestimmungen kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Der Gesetzgeber verurteilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldstrafe bei einem Verstoß von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Dies sollte jedem bewusst sein und man sollte die entsprechenden Gesetzte einhalten. Denn niemand möchte sich solch eine horrende Strafe aufbrummen.

Achte bei Baumpflanzung auf Abstand zur Grundstücksgrenze

Du musst bei der Pflanzung eines Baumes immer darauf achten, dass es einen bestimmten Abstand zur Grundstücksgrenze gibt. Dieser beträgt meistens zwischen vier und fünf Metern. Sollte der Baum in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen, kann dein Nachbar dessen Beseitigung verlangen. Daher solltest du bei der Pflanzung unbedingt auf die exakte Abstandsregelung achten. Außerdem empfiehlt es sich, im Vorhinein mit dem Nachbarn zu sprechen und ihn rechtzeitig über deine Pflanzpläne zu informieren. So kannst du sichergehen, dass es zu keinen späteren Problemen kommt.

Schlussworte

In NRW darfst du Bäume schneiden, solange du dazu berechtigt bist und es einem gesetzlichen Anspruch entspricht. Es gibt auch bestimmte Regeln über den Zeitraum, in dem du die Bäume schneiden kannst. Normalerweise darfst du während der Vegetationsperiode von April bis September nicht schneiden, da Bäume in dieser Zeit wachsen, blühen und Früchte tragen. Du kannst jedoch nach Absprache mit dem Forstamt auch außerhalb der Vegetationsperiode schneiden.

Zusammenfassend kann man sagen, dass man in Nordrhein-Westfalen in der Regel nur Bäume schneiden darf, die krank oder gestorben sind. Daher ist es wichtig, dass Du Dir vorher informierst, welche Genehmigungen Du benötigst, bevor Du loslegst. So kannst Du sicherstellen, dass Du Dich an die geltenden Regeln hältst.

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