Hallo,
wenn Du dich schon mal gefragt hast, wie lange es noch 2G plus in NRW gibt, bist Du hier genau richtig. In diesem Blogbeitrag wollen wir Dir die Antwort geben. Wir schauen uns an, warum 2G plus eingeführt wurde, wie lange es gilt und was es Dir als Nutzer bringt. Also, lass uns loslegen!
2G Plus in NRW gilt bis zum 30. Juni 2021. Danach werden die Dienste durch den neuen Mobilfunkstandard 5G ersetzt. Bis dahin kannst du noch in den Genuss der 2G Plus-Dienste kommen.
Vollständig Geimpft? Erfahre, welche Bedingungen du erfüllen musst!
Seit dem 19. März 2022 gilt im Infektionsschutzgesetz (§ 22a), dass du vollständig geimpft bist, wenn du bestimmte Bedingungen erfüllst. Dazu zählt, dass du eine vollständige Impfserie erhalten hast und dass du einen PCR-Test gemacht hast, der eine SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung nachweist. Zwischen der Testung und dem Gültigkeitszeitpunkt müssen außerdem mindestens 28 Tage vergangen sein. Mit diesem Nachweis kannst du beispielsweise in viele Länder reisen, ohne dass ein negatives Testergebnis notwendig ist.
2G+ und 2G++ Regeln – Geimpft/Genesen + Schnelltest & FFP2-Maske
Du hast schon von den 2G+ und 2G++ Regeln gehört? Seit November 2021 wurden sie eingeführt, aber leider im Januar und Februar 2022 ausgesetzt. Der Unterschied zwischen den beiden besteht darin, dass 2G+ bedeutet, dass Du geimpft oder genesen bist und einen aktuellen Schnelltest durchführen musst. 2G++ sagt dagegen aus, dass Du geimpft oder genesen bist, einen aktuellen Schnelltest durchführst und eine FFP2-Maske trägst. So kannst Du Dein Umfeld bestmöglich schützen und gleichzeitig die Einschränkungen auf ein Minimum reduzieren.
Grundimmunisierung: 2 Impfungen + Auffrischungsimpfung zum Zutritt
Du willst zu einer Veranstaltung gehen und musst dich an die 2G-plus-Zugangsregelung halten? Keine Sorge! Wenn du die vollständige Grundimmunisierung (zwei Impfungen) vor mindestens drei Monaten bekommen hast, kannst du eine Auffrischungsimpfung (dritte Impfung) machen, um Zutritt zu bekommen. Die Auffrischungsimpfung muss mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung durchgeführt werden. Falls das nicht möglich ist, kannst du einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wenn du dich an diese Regelungen hältst, kannst du problemlos zur Veranstaltung gehen.
2G+: Ab 23. Februar 2022 keine Ausnahmen mehr!
Ab dem 23. Februar 2022 wird 2G+ nicht mehr von den Ausnahmen profitieren können. An diesem Tag endet die Regelung, die es ermöglicht hat, dass 2G+ nicht die gleichen Anforderungen wie andere Netzwerke erfüllen musste. Damit sind alle Netzbetreiber ab diesem Datum gleichgestellt und müssen die gleichen Anforderungen erfüllen.
Du musst Dich also ab dem 23. Februar 2022 auf einiges gefasst machen. Wenn Du mit 2G+ verbunden bist, wirst Du nicht mehr die gleiche Leistung erhalten wie bisher. Bei den neuen Anforderungen wird es wahrscheinlich eine Verschlechterung der Netzleistung geben. Deshalb empfehlen wir Dir, Dich schon jetzt auf eine andere Netzverbindung umzustellen. Diese bietet Dir eine bessere und zuverlässigere Netzleistung.
2G-Plus-Regel: Impfung, Test oder Auffrischung erforderlich
Du hast von der 2G-Plus-Regel gehört? Hier kommen nur Geimpfte und Genesene rein, die neben ihrem Impf- oder Genesenenzertifikat noch einen aktuellen negativen Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen können. Damit will man verhindern, dass zu viele ungeimpfte Personen Zutritt haben und das Infektionsrisiko steigt. Also, lass dir einen Schnell- oder PCR-Test machen oder gehe zur Auffrischungsimpfung, wenn du in eine 2G-Plus-Location willst.
EU-Kommission: Neuer Rechtsakt für digitales Impfzertifikat
Ja, es ist wahr! Durch die EU-Verordnung 2021/2288 vom 21. Dezember 2021 hat die EU-Kommission einen sogenannten delegierten Rechtsakt eingeführt, der ein digitales Impfzertifikat für die EU vorsieht. Der Rechtsakt legt eine Anerkennungsdauer von 270 Tagen nach dem Abschluss der Grundimmunisierung fest. Damit soll eine einheitliche Regelung für die Anerkennung von Impfzertifikaten in der EU geschaffen werden, sodass Reisende schneller und unkomplizierter überall in der EU einreisen können. Zudem soll die Verbreitung von Covid-19 aufgrund der europaweiten Impfungen eingedämmt werden.
Geimpft ohne Impfstoff? Ja, möglich!
Ab dem Tag, an dem die erste Impfstoffdosis verabreicht wurde, gilt die Person als vollständig geimpft. Aber auch, wenn Du schon einmal mit dem Coronavirus infiziert warst, bist Du vollständig geimpft. Das ist dann der Fall, wenn Du nachweislich genesen bist und zum Zeitpunkt der Feststellung der Infektion noch keine Impfung erhalten hattest. Dir ist es also möglich, vollständig geimpft zu sein, ohne jemals eine Impfdosis bekommen zu haben. Also, auch wenn Du schon einmal mit dem Coronavirus infiziert warst, profitierst Du von den Schutzmaßnahmen, die eine vollständige Impfung bietet.
Grundimmunisierung gegen COVID-19: Impfen ab 18 Jahren
Du solltest dir unbedingt eine Grundimmunisierung gegen COVID-19 geben lassen, wenn du zwischen 18 und 59 Jahren alt bist. Diese besteht aus zwei Impfstoffdosen, die in einem Abstand von 3 bis 6 Wochen verabreicht werden. Anschließend solltest du eine Auffrischimpfung in regelmäßigen Abständen erhalten, um deinen Schutz zu erhalten. Diese Auffrischimpfung kann helfen, schwerwiegende COVID-19-Erkrankungen zu verhindern, die zu schwerwiegenden Komplikationen führen können. Es ist daher wichtig, dass du dich impfen lässt, um dich vor dem Virus zu schützen.
Impfstoffe schützen nur vorübergehend vor Covid-19
Du hast es geschafft! Du hast Dich gegen das Coronavirus impfen lassen. Doch wie lange schützen Dich die Impfstoffe? Ergebnisse einer aktuellen Studie zeigen, dass der Schutz bereits nach vier bis sechs Monaten nach der zweiten Impfung auf 74 Prozent abnimmt. Selbst nach sechs Monaten sind es noch 42 Prozent. Mit anderen Worten: Die Impfstoffe schützen nicht ewig vor einem schweren Verlauf und dem Tod durch das Coronavirus. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich regelmäßig testen lässt und Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie befolgst, wie z.B. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten von Abstand und das regelmäßige Händewaschen.
2G-Plus-Regel: Grundimmunisierung reicht für Testpflicht-Ausnahme
Du hast die volle Grundimmunisierung bekommen und möchtest wissen, ob du die Testpflicht der 2G-Plus-Regel in allen Bundesländern umgangen kannst? Wenn du nach der Grundimmunisierung noch eine Auffrischungsimpfung bekommen hast, dann giltst du als „geboostert“ und bist in allen Bundesländern von der Testpflicht ausgenommen – sofern sie dort überhaupt gilt. Die 2G-Plus-Regel bedeutet, dass Personen, die eine vollständige Grundimmunisierung besitzen, aber keine Auffrischungsimpfung bekommen haben, einen negativen Test vorweisen müssen, um an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen zu dürfen. Dieser Test muss innerhalb von 24 Stunden vor der Veranstaltung durchgeführt werden.
2G-Regel: Vollständige Impfung/Genesung für Orts- und Veranstaltungsbesuche
Die 2G-Regel ist eine sehr wichtige Maßnahme, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern. Sie besagt, dass nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, Orte und Veranstaltungen besuchen dürfen. Ein einziger negativer Corona-Test reicht hierfür nicht aus, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren.
Der Grund dafür ist, dass ein negatives Testergebnis nicht immer ein sicheres Ergebnis liefert. Es kann vorkommen, dass sich jemand kurz nach der Testung angesteckt hat, aber das Ergebnis noch nicht anzeigt. Deshalb ist es so wichtig, dass Personen, die sich beispielsweise zu einer Veranstaltung anmelden möchten, vorher einen vollständigen Impfschutz oder eine vollständige Genesung nachweisen müssen. Auf diese Weise kann das Risiko einer Ansteckung deutlich reduziert werden.
Vollständig gegen Covid-19 geimpft: Drei Impfungen notwendig
Ab dem 1. Oktober 2022 gilt: Wenn Du vollständig geimpft sein möchtest, musst Du dreimal eine Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 erhalten. Dieser muss von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen sein. Eine Impfung allein reicht also nicht aus, um als vollständig geimpft zu gelten. Erst wenn Du drei Impfungen erhalten hast, bist Du vor dem Coronavirus geschützt. Somit ist es wichtig, dass Du Dich an die Impf-Empfehlungen der Behörden hältst.
Grippe-Symptome oder positives Testergebnis? 10 Tage Isolation
Du hast Grippesymptome oder ein positives Testergebnis erhalten? Dann musst du in Isolation gehen. Dabei zählt die Isolation ab dem Tag, an dem die Symptome erstmals aufgetreten sind, oder ab dem Tag des positiven Testergebnisses. Nach 10 Tagen kannst du die Isolation beenden, ohne einen weiteren Test machen zu müssen. Ab dem fünften Tag der Isolierung ist es möglich, einen sogenannten Freitest zu machen, um sicherzugehen, dass du wieder gesund bist. Auch wenn du keine Symptome mehr hast, empfehlen wir dir, die Isolation vollständig abzuschließen, um eine weitere Ansteckung zu verhindern.
Jetzt Impfzertifikat 3/3 oder 3/1 beantragen – Vorteile nutzen
Du hast Deine Corona-Impfungen erfolgreich bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Damit Du nun ein Impfzertifikat erhältst, musst Du die dritte Impfung abgeschlossen haben. Dein Impfzertifikat 3/3 oder 3/1, falls Du nur einmal geimpft wurdest, ist ein Jahr lang gültig. Das bedeutet, dass Du für die nächsten 365 Tage ein offizielles Impfzertifikat hast, das Dir viele Vorteile bietet. Ein solches Zertifikat kann beispielsweise bei Reisen ins Ausland als Nachweis benötigt werden, oder um einige Vergünstigungen beim Einkauf zu erhalten. Wenn Du also Deine Impfung abgeschlossen hast, denke daran, das Impfzertifikat 3/3 oder 3/1 zu beantragen. Genieße die Vorteile, die Dir Dein Impfzertifikat bietet!
Verlängere das Zertifikat Deiner Corona-Warn-App rechtzeitig
Du musst das Zertifikat der Corona-Warn-App regelmäßig verlängern, damit es weiterhin gültig ist. Dies kannst Du ganz einfach in der App selbst erledigen. Du hast bis zu 90 Tage nach Ablauf der technischen Gültigkeit Zeit, das aktuellste Zertifikat zu verlängern. Es ist wichtig, dass Du nur das aktuell verwendete Zertifikat verlängerst. Wenn Du Dir unsicher bist, ob Dein Zertifikat abgelaufen ist, kannst Du in der App nachsehen. Dort wird Dir angezeigt, wann Dein Zertifikat abläuft. Verlängere es rechtzeitig, damit Du weiterhin die Vorteile der App nutzen kannst.
Stiko empfiehlt Booster-Impfung ab 60 Jahren mit Omikron-Impfstoff
Die Stiko empfiehlst Du allen Menschen ab 60 Jahren grundsätzlich die zweite Booster-Impfung (vierte Impfung). Diese sollte mit dem sogenannten Omikron-Impfstoff erfolgen. Allerdings gilt dies nur, wenn der erste Booster (dritte Impfung) oder die letzte Corona-Infektion mindestens sechs Monate zurückliegt. Dies ist notwendig, damit sich eine ausreichende Immunität entwickeln kann. Eine weitere Booster-Impfung nach einer gewissen Zeitspanne kann zudem dabei helfen, das Risiko von schweren Verlaufsformen einer Corona-Infektion zu verringern.
STIKO-Empfehlungen: Wann sollte ich mich impfen lassen?
Es gibt eine Vielzahl an Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) bezüglich Impfungen. Diese sind für alle Menschen relevant, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Insbesondere behandelnde Ärztinnen und Ärzte können zusätzliche Impfungen empfehlen, wie zum Beispiel eine 5. Impfung. Dadurch können Risikopatienten vor schwerwiegenden Krankheiten geschützt werden. Zu den besonderen Risiken gehören beispielsweise eine chronische Erkrankung, das Alter oder eine Schwangerschaft. Es ist daher wichtig, dass du immer darüber informiert bist, welche Impfungen für dich relevant sind und wann du sie machen solltest. Sprich am besten mit deinem Arzt/ deiner Ärztin darüber, um deine Gesundheit bestmöglich zu schützen.
EU-Impfzertifikate: Gültigkeit erneuern & auffrischen
Gemäß EU-Verordnung 2021/2288 sind die EU-Impfzertifikate ohne Booster grundsätzlich nur 270 Tage gültig, wenn Du sie bei einer grenzüberschreitenden Reise vorzeigst. Doch keine Sorge: Mit einer Auffrischungsimpfung kannst Du diese Gültigkeit erneuern und sie gilt dann zeitlich unbegrenzt. Du solltest daher mindestens einmal pro Jahr Dein Impfzertifikat auffrischen, um bei Deinen Reisen auf der sicheren Seite zu sein.
Karl Lauterbach kämpft bis 2023 gegen Covid-19
Es könnte drei Jahre dauern, bis Karl Lauterbach, der Bundesgesundheitsminister im Anschluss an Spahn, die Covid-19-Pandemie offiziell als beendet erklärt. Der Zeitpunkt wäre dann Anfang April 2023. In dieser Zeitspanne wird es für Lauterbach und sein Team viel zu tun geben, um das Virus unter Kontrolle zu bekommen. Zu den Maßnahmen zählen die Förderung von Forschung und Entwicklung, die Einführung neuer Impfstoffe und die Erarbeitung von Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der Krankheit. Zudem wird es darum gehen, die Öffentlichkeit über die Gefahren aufzuklären und die Menschen aufzufordern, die notwendigen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Dieser Prozess wird nur dann erfolgreich sein, wenn wir alle an einem Strang ziehen und uns gegenseitig dazu ermutigen, verantwortungsbewusst zu handeln.
Fazit
2G Plus ist ein Programm, das die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen unterstützen soll, um ihren Schulabschluss zu erreichen. Dieses Programm läuft bis zum 31. Dezember 2021. Du kannst dich also noch bis zum Ende des Jahres 2021 dafür anmelden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass 2G Plus bis zum 31. Dezember 2022 in Nordrhein-Westfalen gilt. Danach wird es durch den modernen 5G-Standard ersetzt. Jetzt ist es an der Zeit, unseren Service auf den neuesten Stand zu bringen, damit wir die Vorteile des 5G-Standards nutzen können!