Wie nah darf ein Baum an der Grundstücksgrenze in NRW stehen? Finde es mit unseren Tipps heraus!

Grundstücksgrenze NRW: Baumstandort bestimmen

Hallo zusammen! In vielen Gärten steht ein Baum – und manchmal auch direkt an der Grundstücksgrenze. Doch wie nah darf ein Baum an der Grundstücksgrenze in NRW stehen? Wir klären es Dir heute und gehen der Frage auf den Grund!

In Nordrhein-Westfalen darf ein Baum in der Regel nicht näher als 2 Meter an der Grundstücksgrenze stehen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und den jeweiligen Gemeinden sind. Wenn Du also unsicher bist, solltest Du Dich an Deine Gemeinde wenden, um sicherzustellen, dass Du alles richtig machst.

Bäume & Sträucher an Grundstücksgrenze: Was ist erlaubt?

Du darfst in den meisten Bundesländern Bäume und Sträucher, die nicht näher als einen halben Meter an der Grundstücksgrenze stehen, bis zu einer Höhe von maximal zwei Metern wachsen lassen. Sollten Äste oder ähnliches über die Grenze hinausragen und auf Deinen Garten fallen, dann kannst Du sie zwar abschneiden, aber nur solange Du Dich an die gesetzlichen Bestimmungen hältst. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher empfiehlt es sich, vor der Durchführung einer solchen Maßnahme die entsprechenden Informationen einzuholen.

Gestalte Dein Grundstück mit bis zu 3m Wandhöhe!

Du hast ein Grundstück, das mehr als 42 Meter an einer Seite entlang der Grundstücksgrenze misst? Dann hast du hierfür die Chance, ein freistehendes Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3 Metern direkt an die Grenze zu bauen. Der Brutto-Rauminhalt sollte nicht mehr als 50 Kubikmeter betragen und die Gesamtlänge an der Grundstücksgrenze darf 5 Meter nicht überschreiten. Ebenfalls sollte es keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten beinhalten. Mit diesen Voraussetzungen ist es dir möglich, dein Grundstück auf deine ganz persönliche Weise zu gestalten und auszunutzen.

Baumpflanzung: Abstand beachten und Nachbarn fragen!

Für großkronige, stark wachsende Bäume gilt meistens ein Abstand von vier bis fünf Metern, gemessen von der Grundstücksgrenze zur Mitte des Baumstammes. Damit es zu keinen Streitigkeiten kommt, ist es wichtig, dass du vor der Pflanzung deines Baumes unbedingt deinen Nachbarn fragst, ob es ihm recht ist, dass du den Baum dort pflanzt. In den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung kann dein Nachbar, wenn ein Baum zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt ist, dessen Beseitigung verlangen. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, kannst du dich an einen Anwalt wenden, um deine Interessen zu vertreten.

Garten gestalten: 50 cm Abstand bei kleinen Pflanzen

Du musst bei der Gestaltung Deines Gartens auf einige Dinge achten. Falls es für Dein Bundesland keine konkreten rechtlichen Vorgaben gibt, dann kannst Du Dich an die folgende Faustregel halten: Wenn Du Bäume und Sträucher pflanzt, dann solltest Du einen Abstand von mindestens 50 Zentimetern einhalten, wenn die Pflanzen nicht höher als zwei Meter sind. Bei höheren Pflanzen solltest Du mindestens einen Meter Abstand halten. Außerdem ist es wichtig, dass Du Dich an die gesetzlichen Bestimmungen Deines Bundeslandes hältst, sodass Du keine Abmahnungen oder ähnliches bekommst. Sei also klug und achte auf die Vorschriften, damit Dein Garten schön aussieht und Dir Freude macht.

Gesetzeslage zur nähe von Bäumen an Grundstücksgrenzen in Nordrhein-Westfalen

Pflanze deinen Flieder- oder Beerenobststrauch – Abstand beachten!

Du hast vor, in deinem Garten einen Flieder- oder einen Beerenobststrauch zu pflanzen? Super! Aber bedenke, dass es dabei einiges zu beachten gibt. Wenn dein Flieder- oder Beerenobststrauch nämlich nur einen Abstand von 1 m oder 0,50 m zur Grenze deines Gartens hält, darf er nicht höher als 3 m bzw. 1,50 m werden. So verhinderst du, dass die Pflanze das Nachbargrundstück beeinträchtigt. Auch wenn du die Pflanze gießt, denke immer daran, dass das Wasser nicht auf das Grundstück deines Nachbarn spritzt. Genieße deinen Flieder- oder Beerenobststrauch in vollen Zügen und denke daran, dich an die vorgeschriebenen Abstände zu halten!

BGH-Urteil: Heckeneigentümer müssen Thujenhecken regelmäßig schneiden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Urteil entschieden, dass Heckeneigentümer verpflichtet sind, ihre Thujenhecke zweimal pro Jahr zurückzuschneiden. Die Hecke darf dabei eine maximale Höhe von 3,25 Metern erreichen, gemessen vom oberen Rand der Grundstücksmauer. In der Praxis bedeutet das, dass Du Deine Hecke auf eine Höhe von etwa 3 Metern zurückschneiden musst. Es ist wichtig, dass Du beim Rückschnitt Deiner Hecke immer sicherstellst, dass sie nicht höher als 3,25 Meter wird. So kannst Du sichergehen, dass Du keine Abmahnung erhältst.

Eichen Pflanzen: Wichtiges zum Grenzabstand von 6 Metern

Fazit: Wenn du Eichen pflanzen möchtest, solltest du unbedingt einen Grenzabstand von mindestens 6 Metern einhalten. Natürlich kannst du auch mit deinem Nachbarn sprechen und über einen geringeren Abstand verhandeln. Wichtig ist aber, dass du dir bewusst bist, dass die Eichen mit der Zeit wachsen und somit den Abstand verringern könnten. Achte also darauf, dass du deinem Nachbarn nichts überstürzt versprichst, sondern dass beide Seiten zufrieden sind.

Pflanzung von Bäumen & Pflanzen: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

In vielen Regionen der Welt gibt es einen Grundsatz, der besagt, dass ein Baum oder eine Pflanze, die sich weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt befindet, nicht höher als 15 Meter werden darf. Es gibt jedoch eine Ausnahme – wenn die Pflanze nicht mehr als 8 Meter hoch ist, ist es dir erlaubt, sie höher wachsen zu lassen. Es ist also wichtig, dass du dich vor der Pflanzung über die geltenden Gesetze und Bestimmungen informierst. So kannst du sichergehen, dass du nicht gegen irgendwelche Bestimmungen verstößt.

Schütze die Natur: Bäume und Gebüsche schneiden nur wenn nötig

Es ist verboten, in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Das ist in § 5 Nr 2 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Aber auch darüber hinaus ist es wichtig, die Natur zu schützen. Deshalb ist es ratsam, dem Bäume und Gebüsche nur dann zu schneiden oder zu beschneiden, wenn es wirklich unbedingt nötig ist. Denn so wird die Umwelt nicht unnötig belastet und die Natur kann sich ungestört entwickeln.

Verantwortlich für Bäume auf dem Grundstück: Weiterwachsen verhindern

Du bist Eigentümer eines Grundstücks? Dann bist du auch für das Wachstum der Bäume auf deinem Grundstück verantwortlich. Du musst darauf achten, dass Äste und Zweige nicht über die Grundstücksgrenzen hinauswachsen und so das Nachbargrundstück beeinträchtigen. Es ist wichtig, dass du regelmäßig überprüfst, ob die Äste und Zweige auf deinem Grundstück nicht zu weit wachsen. Denn nur so kannst du sicherstellen, dass du nicht mit dem Nachbarn in Streit gerätst.

 Abstand des Baums zur Grundstücksgrenze in NRW

Zulässige Höhe von Bäumen, Sträuchern und Hecken gemäß §50 und §52

Du musst darauf achten, dass du deine Bäume, Sträucher und Hecken auf eine zulässige Höhe zurückschneidest. Dies ist laut § 50 und § 52 vorgeschrieben. Wenn du die Bäume nicht komplett beseitigst, musst du sie also auf die jeweils erlaubte Höhe zurückschneiden. Falls du das nicht tust, kann dein Nachbar dich dazu auffordern, es zu tun. Wenn du also einen Garten hast, solltest du darauf achten, dass dein Grün nicht zu hoch wächst, damit du keinen Ärger bekommst.

Rücksichtnahme auf Nachbarn: Kein Rauchbelästigung in der Wohnung

Du und deine Nachbarn seid zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Dazu gehört, dass du nicht durch Rauch- oder Rußpartikel belästigt werden darfst. Sollte dein Nachbar beispielsweise einen Kamin oder Grill betreiben, muss er darauf achten, dass der Rauch nicht in deine Wohnung oder dein Haus zieht. Falls es doch dazu kommt, hast du das Recht, deinen Nachbarn darauf anzusprechen und die Situation zu klären.

Gartenlaub: Wer ist für die Beseitigung verantwortlich?

Du hast also festgestellt, dass das Laub in deinem Garten mehr wird, als du selbst bewältigen kannst? Dann ist es wichtig zu wissen, wer für die Beseitigung des Laubs zuständig ist. Wenn der Baum der Gemeinde gehört, ist sie dafür verantwortlich. Es kann aber auch vorkommen, dass der Baum nicht der Gemeinde, sondern einem Nachbarn gehört. In dem Fall musst du dich an diesen wenden. Wenn du aber doch nicht weißt, wer der Besitzer des Baumes ist, solltest du dich an deine Gemeinde wenden, denn sie können dir die Antwort geben. Für den Fall, dass die Gemeinde der Besitzer ist, ist sie für den Laubabtransport verantwortlich. Sie kann das Laub aber auch an dich weitergeben, sodass du es beseitigen kannst.

Baum auf Deinem Grundstück? Wohngebäude-Versicherung zahlt!

Wenn Dein Baum an Deinem Haus Schäden verursacht, kannst Du Dich darauf verlassen, dass Deine Wohngebäudeversicherung die Kosten übernehmen wird. Dazu zählen zum Beispiel Reparaturen an Dach, Fassade, Garage oder anderen baulichen Anlagen. Allerdings muss dafür eine Wohngebäude-Versicherung abgeschlossen sein. Sollte ein Baum von einem Nachbarn auf Dein Grundstück oder Gebäude stürzen, ist dessen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für die Kosten aufkommen. Die Schäden werden dann von der Versicherung des Nachbarn beglichen. In jedem Fall ist es wichtig, dass Du die Schäden unverzüglich meldest, damit sie schnell und unkompliziert reguliert werden können.

Baum im Garten? Hier sind die Nachbarrechtsgesetze!

Du hast einen Baum in deinem Garten, der langsam in Richtung des Nachbar-Grundstücks wächst? Dann solltest du wissen, dass es in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer festgelegt ist, wie weit ein Baum vom Nachbarsgrundstück entfernt sein muss. Du kannst diese Informationen in deiner Gemeinde nachfragen. Normalerweise sollte ein Baum, der unter zwei Metern hoch ist, einen Abstand von mindestens 50 Zentimetern zum Nachbarsgrundstück haben. So kannst du sichergehen, dass du dir und deinem Nachbarn keine Probleme machst.

Grundstückseigentümer müssen Äste nur bis 5m beseitigen

Das Landgericht Coburg (Az: 32 S 11/01) hat entschieden, dass Nachbarn grundsätzlich nur die Äste und Zweige ihrer Bäume beseitigen müssen, wenn sie unter einer Höhe von fünf Metern in das Nachbargrundstück hineinragen. Wenn das allerdings nicht der Fall ist und die Äste eine Höhe von mehr als fünf Metern erreichen, besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Beseitigung. Denn dann wird in der Regel keine Beeinträchtigung vorliegen. Allerdings kann es auch hier Ausnahmen geben, z.B. wenn die Äste den Nachbarn beim Gebrauch des Grundstücks massiv behindern.

Abstandsregeln bei Pflanzung von Bäumen und Sträuchern

Du musst aufpassen, dass du bei der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern die Abstände zu deiner Nachbar-Grenze einhältst. Für Bäume gilt ein Mindestabstand von 4,00 m und für Ziersträucher von 1,00 m. Wenn du den gesetzlichen Abstand nicht einhältst, muss dein Nachbar die Pflanzen entfernen, es sei denn, eine gesetzliche Ausnahme tritt ein. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen eine Abweichung von den gesetzlichen Abständen erlaubt ist. So können beispielsweise Hecken, die niedriger als 2,00 m sind, auch auf einer Distanz von 0,50 m gepflanzt werden. Achte also immer darauf, dass du die Abstände einhältst, dann hast du und dein Nachbar keine Probleme.

Einfriedungen in NRW: Max. 2 m ohne Baugenehmigung

Du solltest darauf achten, dass die Einfriedung deines Grundstücks oder Hofes nicht höher als zwei Meter ist. Wenn es höher ist, dann benötigst du eine Baugenehmigung. Diese Regelung ist in der Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen festgehalten. Es ist also wichtig, dass du dich an diese Vorschrift hältst, um Ärger zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen zu verhindern. Falls du eine höhere Einfriedung benötigst, beantrage einfach eine Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde.

Beseitigungsanspruch gegen zu nahe gepflanzten Baum: Was du wissen musst

Du musst deinen Nachbarn nicht dulden, wenn der Baum zu nahe an deiner Grenze gepflanzt wurde. Laut den nachbarrechtlichen Vorschriften der Bundesländer, kannst du in diesem Fall den Beseitigungsanspruch geltend machen. Verjährungsfristen sollten dabei beachtet werden. In der Regel beträgt diese fünf Jahre nach dem Pflanztermin. Solltest du einen solchen Fall haben, solltest du zunächst versuchen, mit deinem Nachbarn zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen. Sollte dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, den Einzelfall vor Gericht zu prüfen.

Bäume auf Grundstück: Bestandsschutz ab 6. Wuchsjahr

Ab dem Moment, an dem ein Baum gepflanzt wird, ist er ein Jungbaum. Ab dem sechsten Wuchsjahr wird er „erwachsen“ und erhält Bestandsschutz. Das bedeutet, dass die Laub- und Nadelbäume auf deinem Grundstück vor jeglichen Eingriffen, wie zum Beispiel Fällung oder Beschneiden, geschützt sind. Insbesondere die Tannen an deiner Grundstücksgrenze sind durch diesen Bestandsschutz vor unerwünschten Eingriffen bewahrt.

Fazit

In NRW darf ein Baum bis auf einen Abstand von fünf Metern an die Grundstücksgrenze stehen. Wenn Du den Baum näher an die Grenze stellen möchtest, musst Du eine Genehmigung von Deinem Nachbarn einholen.

Du hast also herausgefunden, dass ein Baum in NRW bis zu einer Höhe von 4,50 Metern an die Grundstücksgrenze heranragen darf. Halte dich aber unbedingt an diese Vorschriften, um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden.

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